Tektonik

08. Geistliche Institutionen

Bei den Unterlagen geistlicher Institutionen handelt es sich überwiegend um Depositen. Den bedeutendsten Bestand bildet die urkundliche Überlieferung des Domkapitels Meißen, die zusammen mit einigen spätmittelalterlichen Amtsbüchern 1889 im Hauptstaatsarchiv hinterlegt wurde. Auch einige Pfarrgemeinden haben einzelne Stücke aus ihrem Fundus, vor allem während der Jahre um 1890, nach Dresden gegeben, um dort für ihre sichere Aufbewahrung sorgen zu lassen. Diese Abgaben stehen im Zusammenhang mit den systematischen Bemühungen, die der Dresdner Archivar Dr. Hubert Ermisch seit 1887 zur Pflege nichtstaatlicher Archive unternahm. In anderen Fällen umfassen die Bestände jeweils Akten - oft zur Rechnungsführung und zu Schulangelegenheiten -, die über den Umweg der Amtsgerichte in das Staatsarchiv gelangten. Geistliche Institutionen, die ganz oder überwiegend nur durch ihre Tätigkeit als Gericht dokumentiert sind, wurden der Tektonikgruppe 6. Herrschaften zugeordnet.

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung)

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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