Bestand

1.5. Sonstige amtliche Provenienzen: 1.5.5. Kaufmanns- und Gewerbegericht (Bestand)

Das Kaufmannsgericht sowie das Gewerbegericht waren zuständig für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und ihren Angestellten in den beiden Bereichen v.a. Prozessakten sowie einzelne Akten betr. Einrichtung, Wahlen etc. verzeichnet/AUGIAS-Datenbank, Online-Findbuch

Form und Inhalt: VorwortDas Kaufmannsgericht sowie das Gewerbegericht waren zuständig für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und ihren Angestellten in den beiden Bereichen.Die Einrichtung eines Gewerbegerichts für den Stadtkreis Bonn sowie die Bürgermeistereien Poppelsdorf und Hersel wurde durch die Bonner Stadtverordnetenversammlung am 7. November 1890 auf der Grundlage des Reichsgesetzes vom 29. Juli 1890 beschlossen. In Verhandlung mit dem Ministerium für Handel und Gewerbe wurde die Zuständigkeit des Gerichtes allerdings über den Stadtkreis und die Bürgermeistereien hinaus auf den gesamten Landkreis Bonn ausgedehnt. Sitz des nunmehr für den für den Stadt- und Landkreis Bonn gemeinsamen Gewerbegerichtes war Bonn.Verhandelt wurden gewerbliche Streitigkeiten:1. zwischen Arbeitern und ihren Arbeitgebern2. zwischen Arbeitern desselben Arbeitgebers3. zwischen Personen, die für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb deren Arbeitsstätte mit Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind4. zwischen Hausgewerbetreibenden(Heimarbeitern)untereinander, sofern sie von demselben Arbeitgeber beschäftigt werden.Die sachliche Zuständigkeit des Gewerbegerichtes bezog sich, unabhängig vom Wert des Streitgegenstandes auf Streitigkeiten:1. über den Antritt, die Fortsetzung oder die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie über die Aushändigung oder den Inhalt des Arbeitsbuches oder Zeugnisses2. über die Leistungen und Entschädigungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sowie über hieraus resultierende Konventionalstrafen3. über die Berechnung und Anrechnung der von den Arbeitern und Hausgewerbetreibenden zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge4. über die Ansprüche, die aufgrund der Übernahme einer gemeinsamen Arbeit von Arbeitern oder Hausgewerbetreibenden desselben Arbeitgebers gegeneinander erhoben werden.Zu den Ausführungen vgl.: Verwaltungsbericht der Stadt Bonn 1890/91, S. 25.Nachtrag:2013 wurde die aus der Kriegssammlung entnommene Akte SN 13/3 Teil 2 (Altsignatur K 3)"Rechtsfälle aus dem Bereich Arbeitsrecht (12. Sep. - 1. Dez. 1922)" aufgrund inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhänge provenienzgerecht in den Bestand "Kaufmanns- und Gewerbegericht" (SN 10 ) in die bestehende Akte mit der laufenden Nummer 10 integriert.

Bestandssignatur
KG SN 10
Umfang
72 Verzeichnungseinheiten (0,6 lfd. Meter)

Kontext
Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek Bonn (Archivtektonik) >> A STADTARCHIV >> 1. Amtliche Überlieferung >> 1.5. Sonstige amtliche Provenienzen

Bestandslaufzeit
1890-1928

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Letzte Aktualisierung
06.03.2025, 18:28 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1890-1928

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