Gliederung

Kommunistische Geheimbündelei

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Kontext
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof >> B 362 Generalbundesanwalt >> Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 bis 145 StGB) >> Geheimbündelei (§ 128 StGB a.F.)
Bestand
BArch B 362 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:26 MEZ

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