Sachakte
Abzugs- oder Abschoßgelder (Besteuerung der außer Landes gehenden Erbschaften)
Enthaeltvermerke: Enthält: Zuständigkeit der Regierung in Streitfällen Immunität des kurkölnisch-hildesheimischen Hofkammerrats Hermanni, 1734 Regelung in der Grafschaft Ravensberg durch die Constitution von 1684 Befreiung der nach Holland gehenden Erbschaften, 1727 Abzug des Dr. und Bürgermeisters Schröder aus Bielefeld nach Wernigerode, 1735 Befreiung der noch im Kriegsdienst stehenden Unteroffiziere und Soldaten, 1735 Prozess der Witwe des Rentmeisters Ernst zu Tatenhausen, 1739 gegenseitige Aufhebung zwischen der Grafschaft Ravensberg und dem Hochstift Paderborn im Zusammenhang mit der Kanonisse von Westphalen zu Schildesche, 1739 desgl. mit dem Hochstift Münster im Zusammenhang mit der Kanonisse von Westphalen zu Schildesche, 1717 desgl. mit der Grafschaft Rietberg (Harsewinckelsche Abschoß-Sache) im Zusammenhang mit der Kanonisse von Westphalen zu Schildesche, 1739 Erbschaft der Landdrostin von dem Busch zu Bielefeld, 1740 Abzugsgelder von den aus dem Lingenschen ins Münstersche gehenden Erbschaften, 1742 Abzugsrecht von der Erbschaft der Äbtissin von Haaren zu Minden (kurkölnischer Geheimer Rat von Haren zu Hopen), 1752 Vereinbarung zwischen der Stadt Minden und der Stadt Rietberg, 1769 Vereinbarung zwischen den preußischen Provinzen und den markgräflichen ansbachschen Landen, 1775 Abzugsfreiheit von einer preußischen Provinz in die andere, 1777 Vereinbarung zwischen Preußen und dem Stift Quedlinburg, 1780 Befreiung der Marie Agnes Meybrinck aus der Bauerschaft Hollen im Amt Brackwede von den Abzugsgeldern bei ihrer Verheiratung in die Herrschaft Rheda, 1781 Vereinbarung über die Abschoßfreiheit des Adels mit Sachsen-Gotha und Sachsen-Altenburg, 1782 Bericht über den Abschoß seitens der Städte Herford und Lübbecke, 1787 Declaration wegen der verschiedenen Patrimonialgerichtsobrigkeiten und Magistrate in den königlichen Landen, besonders in der Kur- und Neumark zukommenden Abschoß- und Abzugsrecht (Druck), 1787 Abschoßfreiheit nach der Eingliederung von Ansbach und Bayreuth in Preußen, 1792 "Verordnung, daß kein Dominium befugt sein soll, von dem der königl. Invaliden-Kasse gerichtlich zugesprochenem Vermögen eines desertierten Soldaten oder Cantonisten den sonst üblichen Abzug . . . zu nehmen", 1805
- Alt-/Vorsignatur
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KDK Minden I, 37
- Kontext
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Minden-Ravensberg, Regierung >> 2. Politica >> 2.9. Verträge über die Abzugs- oder Abschoßgelder
- Bestand
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D 605 Minden-Ravensberg, Regierung
- Provenienz
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Behörden vor 1816
- Laufzeit
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(1727) 1733 - 1805
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
24.06.2025, 13:21 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Beteiligte
- Behörden vor 1816
Entstanden
- (1727) 1733 - 1805