Kapitel
Wir Carl Friedrich von Gottes Gnaden, Marggrav zu Baden und Hochberg, [...]
- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Karl Friedrich. - Wir Carl Friedrich von Gottes Gnaden, Marggrav zu Baden und Hochberg, ... Fügen hiermit zu wissen: Nachdem Se. Römisch-Kaiserliche Majestät mit Zustimmung von Kurfürsten, Fürsten und Ständen des deutschen Reichs gegen die Volks-Verführer und Ruhestörer und zu Erzielung der bei gegenwärtigen Reichs-Krieg gegen Frankreich ferner vorzukehren nöthigen Maasregeln verordnet und verfüget haben, wie folget: Wir Franz der zweite [et]c. [et]c. entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten .... unsern ... Willen, Kaiserliche Huld, Gnade und alles Gutes ...: ... gegeben ... zu Wien den 12. Mai im Jahr 1793 ... So machen Wir solches mittelst gegenwärtigen ... Patents in Unsern Fürstlichen Landen kund, und wollen: daß von allen Unsern Unterthanen und Angehörigen darnach sich gebührend geachtet, und dem Inhalt die schuldige Folge geleistet werde ... : Gegeben Carlsruhe den 2ten Julii 1793.
- Published
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1793
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Last update
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04.06.2025, 1:59 PM CEST
Data provider
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Kapitel
Time of origin
- 1793