Bestand

G 291 - Evangelisches Pfarramt Jebenhausen (Bestand)

Einleitung: Seit Mai 2022 im Haus
===== Orts- und Ortskirchengeschichte =====
Seit Mitte des 15. Jahrhunderts gehörte Jebenhausen den Herren von Liebenstein. Die Reformation wurde 1559 vom Ortsherren Hans von Liebenstein durch den Göppinger Generalsuperintendenten Jakob Andreae eingeführt. Durch einen Vertrag vom 8. Februar 1563 zwischen Hans von Liebenstein und dem württembergischen Kirchenamt wurde festgelegt, dass Nomination und Präsentation des Pfarrers der Ortsherrschaft, Examination und Approbation dem Kirchenrat zustehen sollte. Durch den Rheinbundvertrag 1806 kam Jebenhausen an Württemberg.
===== Bestandsbeschreibung =====
Auffallend an dem Archivbestand ist, dass die Protokollbände erst mit dem Jahre 1808 beginnen und auch bei den Akten abgesehen von Nr. 31 des Archivinventars nichts aus der Zeit von vor 1800 vorhanden ist. Im Verhältnis zu manch anderem Evangelischen Pfarramt sind dagegen die Akten zum kirchlichen Sozialwesen des 19. Jahrhunderts recht umfangreich. Wenig Material wiederum findet man über die von etwa 1780 bis 1920 in Jebenhausen ansässige jüdische Bevölkerung, außer in einigen Pfarrberichten (Archiv Nr. 38), den Schulakten (Archiv Nr. 41) und möglicherweise den Kirchenkonventsprotokollen.
Die Akten waren vor der jetzt erfolgten und erstmaligen Archivierung in etwa gemäß dem Aktenplan für Evangelische Pfarrämter von 1901 abgelegt worden und wurden in dieser Ordnung auch archiviert. Unter den Abschnitten A und B des Archivinventars sind nun die Kirchenbücher und anderen Bände, wie z. B. Protokoll, verzeichnet, während die Abschnitte C und D die Akten, bzw. Rechnungssachen umfassen.
Das Pfarrarchiv ist schon seit längerer Zeit gut in Wandschränken der Sakristei der Jebenhausener Kirche aufbewahrt. In den Amtsräumen des Pfarrhauses lagern lediglich die Kirchenbücher.
Frühjahr 1990
Helmut Gabriel

Einleitung: Seit Mitte des 15. Jahrhunderts gehörte Jebenhausen den Herren von Liebenstein. Die Reformation wurde 1559 vom Ortsherren Hans von Liebenstein durch den Göppinger Generalsuperintendenten Jakob Andreae eingeführt. Durch einen Vertrag vom 8. Februar 1563 zwischen Hans von Liebenstein und dem württembergischen Kirchenamt wurde festgelegt, dass Nomination und Präsentation des Pfarrers der Ortsherrschaft, Examination und Approbation dem Kirchenrat zustehen sollte. Durch den Rheinbundvertrag 1806 kam Jebenhausen an Württemberg.
Auffallend an dem Archivbestand ist, dass die Protokollbände erst mit dem Jahre 1808 beginnen und auch bei den Akten abgesehen von Nr. 31 des Archivinventars nichts aus der Zeit von vor 1800 vorhanden ist. Im Verhältnis zu manch anderem Evangelischen Pfarramt sind dagegen die Akten zum kirchlichen Sozialwesen des 19. Jahrhunderts recht umfangreich. Wenig Material wiederum findet man über die von etwa 1780 bis 1920 in Jebenhausen ansässige jüdische Bevölkerung, außer in einigen Pfarrberichten (Archiv Nr. 38), den Schulakten (Archiv Nr. 41) und möglicherweise den Kirchenkonventsprotokollen.
Die Akten waren vor der jetzt erfolgten und erstmaligen Archivierung in etwa gemäß dem Aktenplan für Evangelische Pfarrämter von 1901 abgelegt worden und wurden in dieser Ordnung auch archiviert. Unter den Abschnitten A und B des Archivinventars sind nun die Kirchenbücher und anderen Bände, wie z. B. Protokoll, verzeichnet, während die Abschnitte C und D die Akten, bzw. Rechnungssachen umfassen.
Das Pfarrarchiv ist schon seit längerer Zeit gut in Wandschränken der Sakristei der Jebenhausener Kirche aufbewahrt. In den Amtsräumen des Pfarrhauses lagern lediglich die Kirchenbücher.
Frühjahr 1990
Helmut Gabriel

Bestandssignatur
G 291
Umfang
2,5 lfd. m

Kontext
Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik) >> G - Pfarrarchive >> Orte mit J

Indexbegriff Ort
Jebenhausen, Göppingen, Landkreis Göppingen

Provenienz
Evangelisches Pfarramt Jebenhausen
Bestandslaufzeit
1653-1980

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Letzte Aktualisierung
27.03.2025, 11:46 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Beteiligte

  • Evangelisches Pfarramt Jebenhausen

Entstanden

  • 1653-1980

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