Baudenkmal

Inschriftenstein in einer Bruchsteinmauer; Oberzent, Hebstahler Straße 51, Hebstahler Straße 55

In einer hohen Stützmauer, die den Hang gegen die Dorfstraße hin absichert, ist ein Inschriftenstein eingemauert, der mitteilt, daß diese Mauer 1585 von Peter Rabnsbach, dem mutmaßlichen damaligen Hübner des benachbarten Hofes, gesetzt worden ist. Beispiel für die alte Tradition der Trockenmauertechnik, die noch heute im Tal besonders häufig zu beobachten ist.

Inschriftenstein | Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Urheberrechtsschutz

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Standort
Hebstahler Straße 51, Hebstahler Straße 55, Oberzent (Hebstahl), Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Ereignis
Herstellung
(wann)
1585

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Baudenkmal

Entstanden

  • 1585

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