Bestand
KK Dortmund-Süd (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf Das Archiv des Ev. Kirchenkreises Dortmund-Süd wurde 2001 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2014/15 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 654 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1942 bis 2013 erstrecken. Zum 1. April 1960 wurde der bisherige Kirchenkreis Dortmund in fünf Kirchenkreise unterteilt: Dortmund-Mitte, Dortmund-Nordost, Dortmund-Süd, Dortmund-West und Lünen. Gleichzeitig bildeten diese Kirchenkreise die Vereinigten Kirchenkreise Dortmund (VKK), um gemeinsame übergreifende Aufgaben wahrzunehmen. Rechtsvorgänger der VKK war der zum 1. April 1942 gegründete Gesamtverband der evangelischen Kirchengemeinden Dortmund. Die Evangelischen Kirchenkreise Dortmund-Mitte-Nordost, Dortmund-Süd, Dortmund-West und Lünen wurden zum 1.1.2014 zum Evangelischen Kirchenkreis Dortmund vereinigt. Gleichzeitig wurden die Vereinigten Kirchenkreise Dortmund - Verband der Evangelischen Kirchengemeinden und Kirchenkreise in Dortmund und Lünen - aufgelöst (KABl 2012, 325). Auf dem Gebiet des Kirchenkreises Dortmund-Süd gehen fünf Gemeinden auf die Zeit vor der Reformation zurück: Aplerbeck, Hörde, Kirchhörde, Syburg und Wellinghofen. Die Kirchengemeinden Barop und Eichlinghofen waren bis ins 17. bzw. 18. Jahrhundert mit der St. Reinoldi-Kirchengemeinde verbunden. Barop wurde 1655 selbständig, Eichlinghofen 1603 unter Pastor Ludovici, definitiv jedoch erst 1655 als der Kurfürst Friedrich Wilhelm den Eingesessenen in Eichlinghofen verbot, sich durch den Reinoldi-Pfarrer seelsorgerlich betreuen zu lassen. Bis 1737 hatte jedoch der Pfarrer der Reinoldi-Kirche das Kollationsrecht über die Pfarrstelle in Eichlinghofen. Neben der Kirchengemeinde Aplerbeck bestand die Ev. Anstaltsgemeinde Aplerbeck, die 1986 in die Kirchengemeinde eingepfarrt wurde. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts sowie nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu einigen Neugründungen von Kirchengemeinden, so dass der Kirchenkreis zwischenzeitlich 15 Kirchengemeinden umfasste. Nach den Vereinigungsprozessen der letzten Jahre existieren noch acht Gemeinden auf dem Gebiet des ehemaligen Kirchenkreises Dortmund-Süd. Zu den Ein- und Ausgemeindungen und Gemeindegründungen die Übersicht zur Entwicklung der Dortmunder Kirchengemeinden: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Entwicklung_KGen_DO.pdf Das Archiv umfasst vor allem die Überlieferung des 1960 aus dem Kirchenkreis Dortmund hervorgegangenen Kirchenkreis Dortmund-Süd. Darüber hinaus befinden sich im Bestand einige Akten, die vor das Jahr 1960 zurückreichen. Dabei handelt es sich größtenteils um Ortsakten der Kirchengemeinden, die als Vorakten des Kirchenkreises Dortmund vom Kirchenkreis Dortmund-Süd fortgeführt wurden. Eine Besonderheit in diesem Archiv stellen die Akten zur Organisation und Durchführung des Deutschen Evangelischen Kirchentages im Ruhrgebiet 1991 dar. Der Kirchenkreis war, vertreten durch den Superintendenten, in besonderer Weise an der Organisation des Kirchentages beteiligt. Die gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt das Registraturzeichen, falls es auf der Akte vermerkt war. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.237 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.237 Nr. ...". Bielefeld, November 2018
Form und Inhalt: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf
Das Archiv des Ev. Kirchenkreises Dortmund-Süd wurde 2001 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2014/15 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 654 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1942 bis 2013 erstrecken.
Zum 1. April 1960 wurde der bisherige Kirchenkreis Dortmund in fünf Kirchenkreise unterteilt: Dortmund-Mitte, Dortmund-Nordost, Dortmund-Süd, Dortmund-West und Lünen. Gleichzeitig bildeten diese Kirchenkreise die Vereinigten Kirchenkreise Dortmund (VKK), um gemeinsame übergreifende Aufgaben wahrzunehmen. Rechtsvorgänger der VKK war der zum 1. April 1942 gegründete Gesamtverband der evangelischen Kirchengemeinden Dortmund. Die Evangelischen Kirchenkreise Dortmund-Mitte-Nordost, Dortmund-Süd, Dortmund-West und Lünen wurden zum 1.1.2014 zum Evangelischen Kirchenkreis Dortmund vereinigt. Gleichzeitig wurden die Vereinigten Kirchenkreise Dortmund - Verband der Evangelischen Kirchengemeinden und Kirchenkreise in Dortmund und Lünen - aufgelöst (KABl 2012, 325).
Auf dem Gebiet des Kirchenkreises Dortmund-Süd gehen fünf Gemeinden auf die Zeit vor der Reformation zurück: Aplerbeck, Hörde, Kirchhörde, Syburg und Wellinghofen.
Die Kirchengemeinden Barop und Eichlinghofen waren bis ins 17. bzw. 18. Jahrhundert mit der St. Reinoldi-Kirchengemeinde verbunden. Barop wurde 1655 selbständig, Eichlinghofen 1603 unter Pastor Ludovici, definitiv jedoch erst 1655 als der Kurfürst Friedrich Wilhelm den Eingesessenen in Eichlinghofen verbot, sich durch den Reinoldi-Pfarrer seelsorgerlich betreuen zu lassen. Bis 1737 hatte jedoch der Pfarrer der Reinoldi-Kirche das Kollationsrecht über die Pfarrstelle in Eichlinghofen.
Neben der Kirchengemeinde Aplerbeck bestand die Ev. Anstaltsgemeinde Aplerbeck, die 1986 in die Kirchengemeinde eingepfarrt wurde.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts sowie nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu einigen Neugründungen von Kirchengemeinden, so dass der Kirchenkreis zwischenzeitlich 15 Kirchengemeinden umfasste. Nach den Vereinigungsprozessen der letzten Jahre existieren noch acht Gemeinden auf dem Gebiet des ehemaligen Kirchenkreises Dortmund-Süd.
Zu den Ein- und Ausgemeindungen und Gemeindegründungen die Übersicht zur Entwicklung der Dortmunder Kirchengemeinden: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Entwicklung_KGen_DO.pdf
Das Archiv umfasst vor allem die Überlieferung des 1960 aus dem Kirchenkreis Dortmund hervorgegangenen Kirchenkreis Dortmund-Süd. Darüber hinaus befinden sich im Bestand einige Akten, die vor das Jahr 1960 zurückreichen. Dabei handelt es sich größtenteils um Ortsakten der Kirchengemeinden, die als Vorakten des Kirchenkreises Dortmund vom Kirchenkreis Dortmund-Süd fortgeführt wurden.
Eine Besonderheit in diesem Archiv stellen die Akten zur Organisation und Durchführung des Deutschen Evangelischen Kirchentages im Ruhrgebiet 1991 dar. Der Kirchenkreis war, vertreten durch den Superintendenten, in besonderer Weise an der Organisation des Kirchentages beteiligt.
Die gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt das Registraturzeichen, falls es auf der Akte vermerkt war. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.237 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.237 Nr. ...".
Bielefeld, November 2018
- Bestandssignatur
-
4.237
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.1. KK Kirchenkreise >> KK Dortmund und Lünen
- Bestandslaufzeit
-
1942 - 2013
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1942 - 2013