Gliederung

2.1.1. Ältere Registratur (1794/1796)

Die Provenienzen der älteren Registratur sind Administration Centrale (AC) und Direction Generale (DG) . Nachdem sich die nicht geflüchteten Mitglieder der kurkölnischen Landesregierung auf Grund einer Verordnung des commissaire ordonnateur en chef derSambre- und Maasarmee Vaillant vom 13.Oktober 1794 spätestens seit 15.Oktober, protokolliert ab 16.Oktober 1794, regelmäßig zur Erledigung von Regierungsgeschäften versammelt hatten, wurde durch Beschluß des Volksrepräsentanten Frecine vom 8. Dezember 1794-dem Organisationserlaß vom 14. November 1794 entsprechend-die Bezirksverwaltung Köln mit Sitz in Bonn eingerichtet. Ihre Installation erfolgte am 22. Dezember 1794. Sie war zuständig für das Land, die Stadt und das Kurfürstentum Köln. Das Gebiet wurde in sieben Kantone eingeteilt, das ehemalige Niederstift in die Kantone Uerdingen, Neuss und Zons, das ehemalige Oberstift in die Kantone Köln, Bonn, Rheinbach und Andernach. Die Bezirksverwaltung setzte sich aus vierzehn Mitgliedern zusammen, von denen sieben als Direktorium (directoire) mit einem aus ihrer Mitte gewählten Präsidenten in Bonn residierten, während die sieben anderen als Verwalter den Kantonen vorstanden und ihre Amtssitze in den Kantonshauptorten hatten. Bei der Bezirksverwaltung, gab es einen Nationalagenten, der alle ihre Maßnahmen sowie die der untergeordneten Behörden und der Tribunale überwachte. Die Bezirksverwaltung Köln zu Bonn wurde, wie die übrigen, zusammen mit der Zen tralverwaltung aufgelöst. Ihre letzte Sitzung hielt sie am 16. Juni 1796. Ihre Aufgaben übernahm der der neu gegründeten Verwaltungskommission unterstellte Intermediäragent Chauvel. Im Landeshauptarchiv Koblenz ist ein Verzeichnis seiner Akten überliefert (Bestand 241 ff. Nr. 160). Mit Auflösung der Verwaltungskommission erlosch auch die Funktion des Intermediäragenten, und die Kantonsverwalter waren dem Generaldirektor in Aachen direkt unterstellt. Akten der Kantonsverwalter des ehemaligen kurkölnischen Landes sind im vorliegenden Bestand nicht erhalten. Im Stadtarchiv Mönchengladbach befinden sich Akten des Verwalters des Kantons Neuss, des späteren Kreisdirektors von Köln F. G. von Maercken. Infolge des Beschlusses des kommandierenden Generals Hoche vom 12. März 1797, der die Wiederaufnahme der Tätigkeiten der alten Behörden zum 21. März 1797 anordnete, konstituierten sich die in Bonn gebliebenen Regierungsräte unter Hinzuziehung der Mitglieder des Oberappellationsgerichts als Landesregierung (regence) und forderten durch eine gedruckte Proklamation alle Zivil- und Krimmalgerichte, alle Beamten und Magistrate auf, unverzüglich ihre ehemaligen Stellen wieder anzutreten und ihre Amtsverrichtungen wie vor der Ankunft der französischen Armeen zu versehen. Auf Grund des Beschlusses der Intermediärkommission vom S.April 1797 bildete das Kurfürstentum Köln, soweit es linksrheinisch gelegen war, unter der Bezeichnung Arrondissement de Cologne den sog. vierten Bezirk, zu dem auch das Herzogtum Arenberg und die Grafschaften Gerolstein, Schieiden und Blankenheim gehörten sowie die freie Reichsstadt Köln, die allerdings nicht der Regierung, sondern dem dieser beigeordneten französischen Kommissar unterstand. Sitz der Regierung war Bonn, des französischen Kommissars Champein zunächst Köln. Am 13. Juni 1796 verlegte er jedoch seinen Wohnsitz nach Bonn, und für die Stadt Köln wurde ein eigener Substitutkommissar, J. Rethel, ernannt. Zur Vereinfachung der Verwaltung im vierten Bezirk legte die Intermediärkommission am 6. Oktober 1797 die zahlreichen Ämter zu acht im folgenden als „Großämter" bezeichneten Ämtern (baillages) zusammen, die sich räumlich im wesentlichen mit den 1794/1795 gebildeten Kantonen deckten. Es waren dies die Ämter Andernach, Blankenheim, Rheinbach, Bonn, Brühl, Hülchrath, Neuss und Uerdingen, an deren Spitze je ein Amtmann stand. Die neuen Amtleute traten am 12. Oktober 1797 ihre Funktionen an. Die Regierung des kölnischen Landes zu Bonn stellte ihre Arbeit am 17. Februar 1798 ein. Aus der Tätigkeit der beiden Bezirksveiwaltungen (15.Oktober 1794-16. Juni 1796, 21. März 1797-17. Februar 1798) ist umfangreiches Material überliefert. In den meisten Fällen handelt es sich um Einzelfallakten, die als Anlagen zu den vollständig erhaltenen Sitzungsprotokollen anzusehen sind und separat geheftet wurden. Die beiden Registraturschichten heben sich deutlich voneinander ab. Aus Gründen einer größeren Übersichtlichkeit wurden sie für die vorliegende Verzeichnung jedoch zusammengeführt. Die Akten des Nationalagenten J. J. Eichhoff sowie die des National- und Intermediäragenten Chauvel-abgesehen von dem Inventar im Landeshauptarchiv Koblenz-Scheinen verloren zu sein. Aus der Tätigkeit des commissaire francais Champein haben sich einige wenige Akten im Landeshauptarchiv Koblenz erhalten (Bestand 241 ff. Nr. 1801, 2834-2838). Vgl. auch: MRliNr.16, 1010, 1021 III, 1055,10561,1059, 1069, 1445, 1797, 1833, 1906, 1991, 2133, 2431, 2714; Kurköln II Nr. 3254, 4788, 4791; Reg. Düsseldorf Nr. 2550.-Daniels, Handbuch Bd. 6 S. 270 ff., 358 f., 408 f., 412 f., 438 f.-Kalender für das fünfte Jahr S. 58.-Bär, Behördenverfassung S. 30, 41 f-Schmidt, Sources S. 49, 53.-Käss, Staatsverwaltung S. 95,120 ff.-Hansen, Quellen Bd. 3 Nr. 100 S. 325-328, Nr. 259 S. 916, 924 ff., Nr. 265 S. 943 ff., Nr. 284 S. 1032 ff., Bd. 4 Nr. 31 S. 126 ff.

Kontext
Lande zwischen Maas und Rhein (AA 0632) >> 2. Mittelbehörden bzw. Bezirksverwaltungen >> 2.1. Arrondissement Köln (Bezirksverwaltung) zu Bonn
Bestand
AA 0632 Lande zwischen Maas und Rhein (AA 0632)

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30.04.2025, 14:53 MESZ

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