Archivale
Klaus Lusser hat einen Hof in Böfingen [Stadt Ulm] von dem Ulmer Bürger Johann Strölin bestanden. Nachdem Johann Strölin nun den Hof an Dr. Peter Neithardt verkauft hat, übergibt er diesem den Hof unter Verzicht auf alle Rechte, die ihm bisher daran zugestanden haben.
- Archivaliensignatur
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A Urk., 2376
- Alt-/Vorsignatur
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1289
- Sonstige Erschließungsangaben
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Sprache: Deutsch
Aussteller: Klaus Lusser
Siegler: Die Ulmer Bürger Peter Krafft von Dellmensingen ("Taulmessingen") [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] und Jakob Geiger ("Giger") auf Bitte des Ausstellers
Kanzleivermerke: nn (17. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide verloren
Rückvermerke: Inhaltsangabe (18. Jh.)
Datum: Der geben ist vff sampstag nach sant Anthonien tag, 1477.
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
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A Urk. A Urkunden
- Laufzeit
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1477 Januar 18.
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 13:15 MESZ
Datenpartner
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1477 Januar 18.
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![Zwischen Dr. Peter Neithardt auf der einen Seite sowie Johann Strölin von Böfingen [Stadt Ulm] und Barbara Strölin im Sammlungskloster ("in der Sampnung") in Ulm [abgegangen, Bereich Frauenstraße 22-26] auf der anderen Seite wird folgender Vertrag geschlossen: Johann Strölin verkauft Peter Neithardt die Behausung mit Stadel, Garten und drei Höfen in Böfingen, die er zusammen mit seinem Vetter Peter Strölin und nach dessen Tod mit Barbara Strölin besessen hat. Außerdem verkauft er ihm seine 6 Jauchert Äcker im Boden in Ulm und seine jährlichen Zinsen in Höhe von ungefähr 10 Gulden. Der eine Hof in Böfingen ist derzeit auf Lebenszeit an Martin Glöggler verliehen und soll auch bis zu dessen Tod in seinem Besitz bleiben. Außerdem sind von der Wiese in Böfingen jährliche Abgaben an das Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] und die Gienger zu entrichten. Dafür bezahlt Peter Neithardt Johann Strölin 1.400 Gulden, wovon aber noch Schulden, die Johann Strölin bei Peter Neithardt hat bzw. die Peter Neithardt für ihn bei anderen Personen übernommen hat, abgezogen werden. Barbara Strölin erhält von Peter Neithardt 1.800 Gulden. An den jährlichen Zinsen steht Johann Strölin ein Rückkaufrecht zu. Sind die Schulden, die Peter Neithardt für Johann Strölin übernommen hat, höher als der ihm zustehende Anteil an dem Verkauf von Böfingen, dann soll die Restsumme auf die Güter in Dächingen ("Ta/e/chingen") [Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis] geschlagen werden, die Peter Neithardt dem Johann Strölin verkauft hat. Peter Neithardt wird die dortigen Beständner von den ihm geleisteten Eiden entbinden. Sofern allerdings Johann Strölin seine Schulden bei Peter Neithardt nicht bezahlt, sollen sie verpflichtet werden, ihre Abgaben solange wieder an Peter Neithardt zu entrichten, bis die Schulden vollständig bezahlt sind. Für die Räumung der Behausung in Böfingen wird Peter Neithardt Johann Strölin eine ausreichende Frist einräumen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fdd03e36-a0d5-4521-9428-6ab7bc952ceb/full/!306,450/0/default.jpg)