Fundmünze | Münze
Fundmünze, Dreier (NZ), 1/84 Taler, 1565
Vorderseite: Oben Jahreszahl: ★1]565★; unten: ★S★. Zwei Wappen (Burggrafschaft Nürnberg und Zollern) nebeneinander
Rückseite: Im Reichsapfel Wertangabe: 84. Reichsapfel im Viereck, zu beiden Seiten je ein Ringel
- Alternativer Titel
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Dreier (NZ), 1/84 Taler, 1565 Fürstentum Ansbach Georg Friedrich I., Brandenburg-Ansbach, Markgraf
- Standort
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Landesmuseum für Vorgeschichte Halle
- Inventarnummer
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8938:00134:274
- Maße
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Durchmesser: 18.42 mm
Gewicht: 0.86 g
Stempelstellung: 6 h
- Material/Technik
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Billon; geprägt
- Verwandtes Objekt und Literatur
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Literatur zum Typ: F. von Schrötter, „Das Münzwesen der hohenzollernschen Burggrafen von Nürnberg und der Markgrafen von Brandenburg in Franken 1515 - 1603. Brandenburgisch-Fränkisches Münzwesen ; Teil 2“. Riechmann, Halle (Saale), 1929. (960) Seite/Nr.: 960 v. Schrötter (1927-1929) Seite/Nr.: 960
Literatur zum Stück: U. Fach, „Der Münzfund in der St. Laurentiuskirche in Loburg 2006“, Jahresschrift für mitteldeutsche Vorgeschichte, Halle, S., 1940, Bd. 97. S. 231-287, 2019. Fach (2019)
is part of: Fundkomplex anzeigen (Fundmünzkatalog der Numismatischen Kommission)
- Klassifikation
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1/84 Taler (Spezialklassifikation: Nominal)
Dreier (NZ) (Spezialklassifikation: Nominal)
Original (Spezialklassifikation: Authentizität)
- Ereignis
-
Auftrag
- (wer)
- Ereignis
-
Fund
- (wo)
-
Loburg - Jerichower Land, Sachsen-Anhalt
- Ereignis
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Herstellung
- (wer)
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Fürstentum Ansbach (Münzstand)
Walch, Martin (Münzmeister)
- (wo)
-
Schwabach (Münzstätte/Ausgabeort)
- (wann)
-
1565
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
19.01.0007, 08:59 MEZ
Datenpartner
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt - Landesmuseum für Vorgeschichte. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Fundmünze; Münze
Beteiligte
- Georg Friedrich I., Brandenburg-Ansbach, Markgraf (Münzherr)
- Fürstentum Ansbach (Münzstand)
- Walch, Martin (Münzmeister)
Entstanden
- 1565
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An Seiten Hoch-Fürstl. Cammer ist man deß Versehens, es werde der in Exigir- und Einbringung der diß-jährigen so beständig- als unbeständigen, wie auch derer von vorgehenden Jahren zuruck gebliebenen Geld, Getreyd und anderer Gefälle, denen vielmalig ergangenen Herrschafftlichen Außschreiben, ... am 8. Novembr. 1723. ... auch den 25. Aug. 1724. und weiters wiederhohlt-geschärfftesten Verordnung, zur unterthänigsten Folge, ... vorzukehren ... : Onolzbach, den 20. Decembr. 1725.

Nachdem bey Hoch-Fürstl. Camm. mißfällig vorkommet, daß geg. die verschiedentlich publicirte, und letzhin am 2. Junii, Anno 1710. auch 3. Febr. Anno 1711. reiterirte Ausschreiben, an theils Orten die Pfarr- und Heiling-Hölzer zimlich angegriffen werden, auch einige Pfarrere davon nach eigenen Willen, ohne mit denen Aemtern hierunter zu communiciren, verkauffen und begeben; ... Als ergehet an sämtliche disseitige Aemter hiemit ... der ... Befehl, ... daß fürohin keiner ... etwas von denen ... Heilig-Hölzern zu verkauffen oder zu begeben ... : Signatum unter hievorgedruckt- Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Insiegel. Onolzbach, den 4. April. 1718.
![Nachdeme das hiesige Hoch-Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach, durch die- mit dem ... Teutschen Ritter-Orden, ratione der demselben zugethanen in dem disseitig- Hochlöblichen Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg gelegenen Teutschen Häuser und deren Zugehörungen, von Alters her obschwebende und immer mehr anwachsende Irrungen sich dermassen beschweret befindet: ... Als ergehet ... hiemit der Befehl, ... daß alle, ... in Geist- ... und niedern Wild-Bahns-Sachen, und andern Regalien, Rechten und Gerechtsamen, ... in eine Designation zusammen getragen ... : [Onolzbach, den 31. Jun. 1724.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5447a724-691f-42f4-b415-bb923ee05730/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme das hiesige Hoch-Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach, durch die- mit dem ... Teutschen Ritter-Orden, ratione der demselben zugethanen in dem disseitig- Hochlöblichen Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg gelegenen Teutschen Häuser und deren Zugehörungen, von Alters her obschwebende und immer mehr anwachsende Irrungen sich dermassen beschweret befindet: ... Als ergehet ... hiemit der Befehl, ... daß alle, ... in Geist- ... und niedern Wild-Bahns-Sachen, und andern Regalien, Rechten und Gerechtsamen, ... in eine Designation zusammen getragen ... : [Onolzbach, den 31. Jun. 1724.]
