Schriftgut

Dienstliche Bestimmungen

Enthält v.a.:
Dienstanweisung Nr. 2/80 des Leiters der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Berlin zur Erfassung von Personen und Sachverhältnissen in der Zentralen Personendatenbank und anderen Informationsspeichern. - Ordnung Nr. 5/81 des Leiters der Abteilung Nachrichten über die Gewährleistung des Sprechfunkverkehrs. - Anweisung Nr. 33/81 des Ministers des Innern über die Untersuchung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte. - Anweisung Nr. 62/74 des Ministers des Innern über die Wiedereingliederung von Gefangenen, die Erziehung krimineller Jugendlicher sowie die Realisierung der Aufenthaltsbeschränkung.

Archivaliensignatur
Bundesarchiv, BArch MfS BV Bln Abt. IX/96
Alt-/Vorsignatur
Bln Abt IX 96
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
BV Berlin, Abteilung IX >> Abteilung IX, MfS-Bezirksverwaltung Berlin >> Abteilung IX, MfS-BV Berlin >> 1 Leitung und Dienstdurchführung >> 1.2 Grundsatzbestimmungen >> 1.2.4 Grundsatzbestimmungen der Diensteinheiten des MfS bzw. des Ministers für Staatssicherheit
Bestand
BArch MfS BV Bln Abt. IX BV Berlin, Abteilung IX

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:25 MEZ

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