Bestand

Bauordnungsamt (Hausakten) (Bestand)

Dieser Bestand ist besonders wichtig für die Darstellung der baulichen Entwicklung in den Gemeinden Heumar und Wahn bzw. der Stadt Porz bis etwa 1945. Größere Lücken gibt es bei Industriebauten vor 1920 (derartige Baugesuche wurden oft von Konzessionsausschüssen in Nachbargemeinden bearbeitet), Akten über den Bau der Spiegelglaswerke Germania 1899 ff. fehlen vollständig.
Weitere Baupolizeiangelegenheiten (vorwiegend Abbruch von Häusern, Genehmigung von Reklameschildern) aus dem Bestand A 40 sind in A30a aufgenommen worden.
Die ersten Hausakten gelangten 1967 durch eine Abgabe des Rheinisch-Bergischen-Kreises ins Archiv, weitere folgten 1974. Bis 1984 gab es beim Bezirksamt eine Bauordnungsabteilung, die dann nach Köln verlegt wurde. Dort wurden die alten Porzer Akten in eine Hängeregistratur umgeheftet und mit neuen Aktenzeichnen versehen. Ca. 1000 Akten aus der Zeit vor 1945, die straßenmäßig nicht zuzuordnen waren oder die Lesefähig der mit der Neuordnung betrauten Hilfskräfte überforderten, wurden 1991 dem Archiv übergeben, ein Restbestand kam 1998. Kassiert wurden die Akten über die Hausentwässerung.

Dazu: Bauherrenkartei 1914-1974
Siehe auch Akzession: 3/1986, 3/1991

Vorwort:
Bis zum 31. März 1934 besaß die Gemeindeverwaltung die baupolizeiliche Zuständigkeit in vollem Umfange. Dann verlor sie dieses Recht. Erst durch Erlaß vom 8. Oktober 1936 (Bau 2480/1 Köl. 17.9) genehmigte der preußische Finanzminister unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, daß vom 1. November 1936 an die Zuständigkeiten für die Erteilung der Baugenehmigung und die baupolizeilichen Abnahmen in der Gemeinde Porz auf den Bürgermeister als Ortspolizeibehörde neu zugewiesen Baupolizeigeschäfte künftig durch das zuständige preußische Staatshochbauamt in Köln gegen Entgelt erfolgte. Bis dahin hatte die Gemeindeverwaltung Porz sich bei der Bearbeitung von Baugesuchen noch der technischen Beratung des Kreishochbauamtes in Bergisch Gladbach bedienen müssen.
Durch Erlaß vom 22. November 1937 wiederrief der preußische Finanzminister seine Genehmigung vom 8. Oktober 1936. Somit nahm der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises als Kreispolizeibehörde mit Wirkung vom 1. Dezember 1937 wieder die Baupolizei bezüglich Baugenhemigungen und Abnahmen wahr. Die technische Bearbeitung lag beim Staatshochbauamt in Köln. Der sehr umständliche Genehmigungsweg veranlaßte den Bürgermeister von Porz, sich um die Wiedererteilung der baupolizeilichen Zuständigkeit in vollem Umfange, das heißt wie vor dem 1. April 1934, zu bemühen. Nachdem zuvor die Stelle eines Gemeindebaumeisters ausgeschrieben und mit dem Fachmann Barth besetzt worden war, sahen die vorgesetzen Dienststellen die Voraussetzungen für die Rückgabe der Bauaufsicht als gegeben an. Der Bürgermeister der Gemeinde Porz erhielt mit Wirkung vom 15. Oktober 1938 die baupolizeiliche Zuständigkeit für seine Gemeinde übertragen, doch erneut unter der Voraussetzung der technischen Bearbeitung der Baupolizeigeschäfte durch das Staatshochbauamt in Köln gegen Entgelt.
Seit dem Zweiten Weltkriege besorgte das Kreisbauamt in Bergisch Gladbach die technische Bearbeitung im Baugenehmigungsverfahren, die der Gemeindeverwaltung Porz dann endlich ab 1. Dezember 1949 durch den Regierungspräsidenten übertragen wurde.
Im allgemeinen werden die sogenannten Hausakten (dabei auch Fabrikanten) des Bauordnungdsamtes bei diesem verwahrt. Sie sind fortlaufend durchgezählt. Infolge des Wechsels der Zuständigkeit in der Bauaufsicht zwischen dem Rheinischen-Bergischen Kreis und er Stadt Porz erklärt es sich, daß noch am 12. Oktober 1967 von der Kreisverwaltung 521 Akten aus den Jahren 1934-1939 an das damalige Bauaufsichtsamt der Stadt Porz abgegeben wurden. Diese Akten befanden sich ebenso wie andere Hausakten, die im Rathauskeller lagerten, in völliger Unordnung.
Die im Rathauskeller liegenden Akten wurden durch die Archivangestellte, Frau Gisela Mai, in alphabetischer Folge gebracht und vom Magazinverwalter Josef Engel restauriert und gelumbeckt [umgebettet?]. Sie sind in diesem Findbuch unter den Nummern 01 - 0426 verzeichnet worden. Die 0 mußte vor jede Nummer dieses Findbuches gesetzt werden, um die hier aufgeführten, nachträglich geordneten Akten von den laufenden durchgezählten des Bauordnungsamtes unterscheiden zu können. Infolge der allgemeinen Unordnung bei den Hausakten wurde ersr leider zum Schluß bemerkt, daß einige Hausakten, die zeitweise sowohl in der Kreisverwaltung wie in Porz geführt wurden, doppelt überliefert sind. Als Beispiel seine die Nummern 0350 und 523 genannt, die die ehemalige Synagoge in Porz-Zündorf, Hauptraße 159 (vorher 68), betreffen.
Weitere Akten, die fast ausschließlich der ersten Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg enststammen, fanden sich danach in noch größerem Durcheinander und zum großen Teil lose beim Bauordnungsamt. Sie wurden durch den Archivangestellten Wolfgang Breidenbach in alphabetische Ordnung gebracht und von Frau Mai verzeichnet. Es handelt sich um die Findbuchnummern 0437 - 0568. Somit erklärt sich, daß in diesem Findbuch zwei alphabetische Folgen von Akten vorhanden sind.
Aus Mangel an Zeit wurde bei diesem Findbuch kein Orts-, Personen- und Sachweiser erstellt, der auch nur einen begrenzten Wert haben würde, weil viele Namen der Hausbesitzer und Straßen zwischenzeitlich gewechselt haben und somit eigentlich mit Sicherheit nur über die Kenntnis der Lage eines Hauses in einem Stadtteil und einer bestimmten Straße mit Hausnummer die erforderliche Akte ermittelt werden kann. Dieselbe Schwierigkeit ist bei den Hausakten im Bauordnungsamt selbst gegeben, wo es für die Hausakten Nr. 1ff. eine einfache Kartei gibt, in der spätere Besitzwechsel im Regelfall nicht vermerkt worden sind.

Porz, Juli 1970
Stadtarchivar

Bestandssignatur
Best. 9030B

Kontext
Historisches Archiv der Stadt Köln (Archivtektonik) >> Nichtstädtische amtliche und geistliche Überlieferung >> Weltliche Provenienzen >> Eingegliederte Kommunen >> Stadt Porz (bis 1975) >> Planen und Bauen

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10.06.2025, 08:12 MESZ

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