Bestand

Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens (Bestand)

Geschichte: Die Behörde wurde durch Reichsverordnung vom 15.01.1940 innerhalb der Reichsjustizverwaltung geschaffen. Ihre Aufgabe war die Treuhandverwaltung ausländischen und jüdischen Vermögens in Deutschland. Die Behörde bestand bis 1945.

Weitere Angaben siehe 2.4.1 Reichsfinanzverwaltung

Inhalt: Beschlagnahme von Vermögen (Einzelfälle).

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 11221
Umfang
0,60 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.04 Behörden und Einrichtungen des Deutschen Reiches >> 02.04.01 Finanzen >> 02.04.01.05 Reichsvermögensverwaltung

Bestandslaufzeit
1940 - 1942

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1940 - 1942

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