Bestand
Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens (Bestand)
Geschichte: Die Behörde wurde durch Reichsverordnung vom 15.01.1940 innerhalb der Reichsjustizverwaltung geschaffen. Ihre Aufgabe war die Treuhandverwaltung ausländischen und jüdischen Vermögens in Deutschland. Die Behörde bestand bis 1945.
Weitere Angaben siehe 2.4.1 Reichsfinanzverwaltung
Inhalt: Beschlagnahme von Vermögen (Einzelfälle).
- Bestandssignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 11221
- Umfang
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0,60 (nur lfm)
- Kontext
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.04 Behörden und Einrichtungen des Deutschen Reiches >> 02.04.01 Finanzen >> 02.04.01.05 Reichsvermögensverwaltung
- Bestandslaufzeit
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1940 - 1942
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2023, 08:58 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1940 - 1942