Abschnitt

VII. Gesetz, betreffend die Zwangsvollstreckung gegen Benefizialerben und das Aufgebot der Nachlaßgläubiger im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechts. Vom 28. März 1879.

VII. Gesetz, betreffend die Zwangsvollstreckung gegen Benefizialerben und das Aufgebot der Nachlaßgläubiger im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechts. Vom 28. März 1879.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Neues Gesetz- und Rechtsbuch für Stadt und Land : ein praktischer Rathgeber in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften nebst Formularen zu Klagen und Eingaben ; ein vollständiges Nachschlagebuch für alle Gesetzesbestimmungen, mit einem ausführlichen Sachregister versehen, zum Gebrauch für Jedermann bestimmt ; Bd. 3

Erschienen
1880

Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:04 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1880

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