Bestand
Reichsstelle für das Auswanderungswesen (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
1902-1918 Zentralauskunftsstelle für Auswanderer, 1918-1919
Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung, 1919-1924
Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung,
1924-1945 Reichsstelle für das Auswanderungswesen. Wesentliche
Aufgaben: Aufklärung der Öffentlichkeit über Aussichten für deutsche
Auswan‧derer, Förderung der Fürsorgebestrebungen, Regelung der
Wanderungsbewegungen: Teil‧aufgaben waren 1924 auf die Reichsstelle
für Nachlässe und Nachforschungen im Ausland übergegangen
Langtext:
Die "Reichsstelle
für das Auswanderungswesen" war in der Zeit von 1924 bis 1943 als
zentrale deutsche Beratungs- und Beobachtungsstelle für die
Auswanderungsbewegung tätig. Sie übernahm weitgehend den Arbeits- und
Aufgabenbereich, wie er sich bei der "Zentralauskunftsstelle für
Auswanderer" (1902-1919) herausgebildet hatte, von der "Reichsstelle
für deutsche Rück- und Auswanderung" (Rückwanderungsstelle; 1918-1919)
fortgeführt und vom "Reichsamt für deutsche Einwanderung,
Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt; 1919-1924)
ausgebaut worden war.
Das Auswärtige Amt und
die Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches wurden vom
Reichskanzler mit der Auskunftserteilung an Auswanderungsinteressenten
betraut. Die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Auswanderungswesens
fiel sowohl in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes als auch in jene
des Reichskanzleramtes und des späteren Reichsamtes bzw.
Reichsministeriums des Innern.
Bis zum Jahre
1897 galt die bundesstaatliche Auswanderungsgesetzgebung. Das Reich
regelte bis dahin nur einige Einzelfragen, die mit der Auswanderung in
einem gewissen Zusammenhang standen (z.B. §§ 1 und 3 des Passgesetzes
vom 12. Oktober 1867, Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Juni 1870).
Erst mit dem Auswanderungsgesetz vom 9. Juni 1897 (s.
Reichsgesetzblatt 1897, S. 463) wurde ein reichseinheitliches
Auswanderungsrecht geschaffen. Das Auswanderungsgesetz bestätigte den
Reichskanzler als oberste Aufsichtsinstanz auf dem Gebiet des
Auswanderungswesens.
Gemäß § 38 des
Auswanderungsgesetzes wurde dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt) ein
"Beirat für das Auswanderungswesen" (1898-1924) beigegeben. Arbeits-
und Aufgabenbereich des Beirats richteten sich nach dem vom Bundesrat
erlassenen Regulativ vom 17. Februar 1898 (vgl. Bekanntmachung des
Reichskanzlers vom 17. Februar 1878, in: Central-Blatt für das
Deutsche Reich 1898, S. 98; BArch, R 1501/101567). Der Vorsitzende des
Beirats wurde vom Kaiser ernannt, die Mitglieder wurden vom Bundesrat
für die Dauer von zwei Jahren ausgewählt. Die laufenden
Geschäftsarbeiten des Beirats erledigten Kanzleikräfte des Auswärtigen
Amtes. Dem Beirat für das Auswanderungswesen stand nur eine beratende
Funktion bei der Konzessionierung von Siedlungsgesellschaften und
Auswanderungsunternehmen zu.
Die
Zirkularinstruktion des Reichskanzlers vom 10. Juni 1898 zur
Ausführung des Auswanderungsgesetzes verpflichtete die deutschen
Konsularbehörden, dem Auswärtigen Amt ständig Informationen und
Unterlagen für die Auskunftserteilung auf dem Gebiet des
Auswanderungswesens zuzuleiten (vgl. BArch, R 1501/101574). Bald nach
Inkrafttreten des Auswanderungsgesetzes verfolgte Bestrebungen zur
Begründung einer zentralen Auskunftseinrichtung für Auswanderer
führten nicht zur Konstituierung einer entsprechenden selbständigen
Reichsbehörde. Es wurde vielmehr einer der bereits bestehenden
privaten Auskunftsvereine, die "Deutsche Kolonialgesellschaft", mit
der Auskunftserteilung beauftragt. Sie wurde unter staatliche Aufsicht
gestellt und staatlicherseits finanziell unterstützt. Vor dem Jahre
1902 waren im Deutschen Reich unter anderem folgende
Privatvereinigungen auf dem Gebiet der Auswanderungsberatung
tätig:
Deutsche Kolonialgesellschaft,
Berlin,
Verein für Auswandererwohlfahrt,
Hannover,
Zentralverein für Handelsgeografie
und Förderung deutscher Interessen im Ausland, Berlin, Leipzig, Jena,
Stuttgart,
Evangelischer Hauptverein für
deutsche Ansiedler und Auswanderer, Witzenhausen,
St. Raphaelsverein, Limburg (Lahn),
Zentralbüro für Auskunftserteilung an Auswanderer und für
deutsche Unternehmungen im Ausland, Berlin,
Öffentliche Auskunftsstelle für Auswanderer, Dresden,
Deutscher Auswandererverein von Seyffert,
Berlin,
Deutsch-Brasilianischer Verein,
Berlin,
Überseeischer Verein, München,
Alldeutscher Verband, Berlin,
Deutscher Schulverein,
Nachtigallengesellschaft,
Evangelischer
Afrikaverein,
Katholischer Afrikaverein.
Die Deutsche Kolonialgesellschaft eröffnete am 1.
April 1902 die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919)
als Verwaltungsabteilung der Kolonialgesellschaft mit Sitz in Berlin
(vgl. BArch, R 1501/101573). Die Zentralauskunftsstelle stand unter
der Aufsicht des Präsidenten der "Deutschen Kolonialgesellschaft", der
mit Genehmigung des Reichskanzlers den Leiter der
Zentralauskunftsstelle ernannte. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle
zeichnete für die Geschäftsführung und die Veröffentlichungen der
Stelle verantwortlich. Der Reichskanzler übte das Oberaufsichtsrecht
über die Zentralauskunftsstelle aus.
Für die
Organisation der Zentralauskunftsstelle galten die in den "Grundzügen
für die Regelung der Auskunftserteilung an Auswanderungslustige" sowie
die in der "Geschäftsordnung der Zentralauskunftsstelle für
Auswanderer" festgelegten Bestimmungen. Die Auskunftserteilung
erstreckte sich auf alle außerdeutschen Gebiete sowie auf die
deutschen Kolonien. Sie erfolgte kostenlos, und zwar entweder
unmittelbar durch die Zentralauskunftsstelle oder durch Zweigstellen
der Zentralauskunftsstelle. Als Zweigstellen fungierten sowohl
Abteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft als auch private
Auswanderervereine und -organisationen. Die Zentralauskunftsstelle für
Auswanderer verfügte über ein Netz von mehr als 50 ehrenamtlichen
Zweigstellen. Der Zentralauskunftsstelle fiel als Hauptaufgabe die
propagandistische Einwirkung auf den aus dem Deutschen Reich
abfließenden Auswandererstrom zu. Die deutsche Auswanderungsbewegung
sollte möglichst wirksam eingedämmt und unter Kontrolle gebracht
werden.
Bis zum Jahre 1914 stand die
Auskunftserteilung über Möglichkeiten der Auswanderung in die
deutschen Kolonien, in die Vereinigten Staaten von Amerika und nach
Südamerika im Vordergrund. Dieser Beratungs- und Aufklärungstätigkeit
lief eine entsprechende Sammlung, Sichtung und Verarbeitung der von
den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen
Reiches über das Auswärtige Amt bei der Zentralauskunftsstelle
eingereichten Nachrichten und Unterlagen parallel. Ähnliche
Informationen über die Lage und die Aussichten der Auswanderer im
Ausland gingen der Zentralauskunftsstelle auch von Körperschaften des
öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinigungen und eingetragenen
Vereinen des In- und Auslandes zu. Dabei arbeitete die
Zentralauskunftsstelle eng mit den im Deutschen Reich selbständig
wirkenden Auswanderervereinen zusammen. Die Zentralauskunftsstelle gab
Auskunftshefte über die Einwanderungsbestimmungen, über die
wirtschaftlichen Verhältnisse und die Berufsaussichten in
verschiedenen Ländern heraus, z.B. in Paraguay, Mexiko, Chile,
Argentinien oder in dem brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do
Sul.
Am 9. Mai 1902 konstituierte sich der
"Beirat der Deutschen Kolonialgesellschaft für die
Zentralauskunftsstelle" - Auskunftsbeirat (vgl. Barch, R 1501/101573).
Der Auskunftsbeirat stand dem Präsidenten der Deutschen
Kolonialgesellschaft oder seinem Vertreter bei der Ausübung der
Aufsicht über die Zentralauskunftsstelle zur Seite. Die
Beiratsmitglieder setzten sich zu einem Drittel aus Vertretern der
Deutschen Kolonialgesellschaft und zu zwei Dritteln aus dem
Vorsitzenden derjenigen Auskunftsvereine und Organisationen zusammen,
die sich der Zentralauskunftsstelle angeschlossen hatten. Die jährlich
einmal vom Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft nach Berlin
einberufenen ordentlichen Beiratssitzungen fanden unter Ausschluss der
Öffentlichkeit statt. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle legte dem
Auskunftsbeirat nach eingeholter Zustimmung des Reichskanzlers den
Jahresgeschäftsbericht der Zentalauskunftsstelle zur Bestätigung vor.
Der Reichskanzler konnte sich bei den Beiratssitzungen durch
Kommissare vertreten lassen und gegen die dort gefassten Beschlüsse
sein Veto einreichen.
Mit Ausbruch des Ersten
Weltkrieges stellte die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" ihre
Auskunftstätigkeit für Auswanderungsinteressenten ein. Nachdem zu
Kriegsbeginn vom preußischen Kriegsministerium für Nachforschungen
nach Kriegsvermissten, Gefallenen und deren Nachlässen ein
"Zentralnachweisamt für Kriegsverluste und Kriegsgräber" begründet
worden war, übertrug das Auswärtige Amt der Zentralauskunftsstelle
ähnliche Aufgaben vor allem für den Kreis der zivilinternierten
Reichsangehörigen. Die Zentralauskunftsstelle übernahm auf der
Grundlage der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Schaffung
einer "Zentralstelle für die Erteilung von Auskünften über Deutsche im
feindlichen Ausland" vom 1. September 1914 die Auskunftserteilung,
Geldüberweisung, Nachrichtenübermittlung, Bearbeitung von
Freilassungsanträgen und Nachforschung nach deutschen
Reichsangehörigen sowohl in den Entente- als auch in den neutralen
Staaten (vgl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 205 vom 1. September 1914).
Durch Erlass des Reichskanzlers vom 30. September 1914 wurde die
"Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" als eine "Reichskommission
für die Angelegenheiten der deutschen Zivilpersonen in Feindesland"
mit behördlichem Charakter dem Auswärtigen Amt angegliedert (vgl.
BArch, R 1501/118320).
Noch vor Beginn des
Ersten Weltkrieges trat durch Erlass des Reichskanzlers vom 29. Mai
1918 eine "Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung"
(Reichswanderungsstelle) beim Reichsamt des Innern zur Regelung der
Rückwanderung und der Auswanderung Reichsdeutscher und Volksdeutscher
in Erscheinung (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918,
in: Deutscher Reichsanzeiger vom 30. Mai 1918 und Königlich
Preußischer Staatsanzeiger Nr. 125). Die Reichswanderungsstelle nahm
am 1. Juni 1918 ihre Tätigkeit auf, die sich bis Jahresende 1918 fast
ausschließlich auf Rückwandererangelegenheiten erstreckte.
Es ging dabei im Wesentlichen um eine zentrale
Einflussnahme auf die Rückwanderung aus den besetzten polnischen,
rumänischen und russischen Gebietsteilen. Besondere Aufmerksamkeit
wurde aber auch der Rückwanderung aus den westlichen Ententeländern
und den deutschen Kolonien gewidmet. Die Reichswanderungsstelle
befasste sich in diesem Zusammenhang mit der Sammlung, Sichtung und
Verarbeitung von eingehenden Unterlagen, der Auskunftserteilung, der
Förderung der Rückwandererfürsorge sowie mit der Organisation der
Rückwanderung, der Sicherstellung der Aufnahme, Versorgung, Entsendung
und vorläufigen Unterbringung der Rückwanderer. Der Vorsitzende, sein
Stellvertreter und die Mitglieder des Beirats der
Reichswanderungsstelle wurden vom Reichskanzler ernannt. Der "Beirat
der Reichswanderungsstelle" wirkte unter Leitung des Vorsitzenden der
Reichswanderungsstelle im Plenum und in den Ausschüssen beratend bei
grundsätzlichen Fragen der Rück- und Auswanderung mit (vgl. BArch, R
1501/118318).
Die Reichswanderungsstelle
gliederte sich anfangs in eine Verwaltungs- und eine
Beratungsabteilung. Die Beratungsabteilung bestand aus Mitgliedern der
Verwaltungsabteilung und aus den Beiratsmitgliedern, die in
gemeinsamer Sitzung über Grundsatzangelegenheiten der Rück- und
Auswanderung berieten. In der Folgezeit setzte sich die
Reichswanderungsstelle aus fünf Arbeitsgruppen zusammen: einer
Verwaltungsgruppe, einer Auskunftsgruppe, einer Fürsorgegruppe, einer
Rechtsgruppe und einer Wissenschaftlichen Gruppe.
In den besetzten Ostgebieten unterhielt die
Reichswanderungsstelle zwei Außenstellen, die mit Beginn der
Waffenstillstandsverhandlungen abgebaut werden mussten. Das Gebiet
südlich der Bahnlinie Polozk-Lida sowie das Generalgouvernement
Warschau lagen im Zuständigkeitsbereich der "Deutschen
Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Süd" mit dem Hauptbüro in
Kowel. Das nördlich der Bahnstrecke Pskow-Wilna-Grodnow gelegene
Gebiet gehörte zum Sprengel der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle
Ostgebiet Bezirk Nord" mit dem Hauptbüro in Wilna. Beiden Hauptbüros
unterstanden mehrere Grenzdurchgangs- und Rückwanderersammellager
(vgl. BArch, R 1501/118318).
In Zentralrussland
und in der Ukraine wurden "Beauftragte der Reichswanderungsstelle"
eingesetzt (vgl. BArch, R 1501/118318). Sie hatten die Aufgabe, mit
der dort lebenden deutschen Bevölkerung in Verbindung zu treten, diese
über Siedlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland
aufzuklären und bei Rechts-, Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten
zu beraten. Die Beauftragten blieben nur bis zum Abzug der deutschen
Truppen bzw. bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit
Sowjetrussland tätig.
Am 1. April 1919 gingen
Arbeits- und Aufgabenbereich der "Zentralauskunftsstelle für
Auswanderer" auf die Reichswanderungsstelle über (vgl. BArch, R
1501/118318). Der Reichswanderungsstelle oblag seitdem neben der
Bearbeitung von Rückwandererangelegenheiten auch die listen- und
kartothekmäßige Führung der im Ausland internierten reichsdeutschen
Zivilpersonen.
Organisation und Befugnisse der
Reichswanderungsstelle entsprachen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den
Anforderungen, die an die Bearbeitung von Rück-, Ein- und
Auswandererfragen gestellt wurden. Durch Verordnung des
Reichspräsidenten vom 7. Mai 1919 wurde die Reichswanderungsstelle
unter Ausdehnung des Geschäftsbereichs in ein "Reichsamt für deutsche
Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt)
umbenannt (vgl. Reichsgesetzblatt 1919, S. 451). Daneben blieben
weiterhin der "Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten
gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland" für die Regelung von
Kriegsschäden und die "Reichszentrale für Kriegs- und Zivilgefangene"
für die Fürsorge für deutsche Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft
und Zivilinternierung zuständig.
Das
Reichswanderungsamt unterstand als selbständig tätige
Reichsmittelbehörde gleichzeitig dem Reichsministerium des Innern und
dem Auswärtigen Amt. In den Kompetenzbereich des Reichsministeriums
des Innern fielen u.a. die Bekämpfung unzuverlässiger
Auswanderungsagenten, die Überwachung der privaten Auskunftstätigkeit
sowie die Förderung der Wandererfürsorge im Inland. Zum
Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes gehörten der Verkehr mit
den deutschen Auslandsvertretungen und die Förderung der
Wanderungsfürsorge im Ausland.
Die
Zentralstelle des Reichswanderungsamtes in Berlin gliederte sich
anfangs in acht, später in vierzehn Arbeitsgruppen, die in drei
Abteilungen zusammen gefasst waren. Nach dem bis zur Auflösung des
Reichswanderungsamtes gültigen Geschäftsverteilungsplan vom 1. April
1923 war die Zentralstelle folgendermaßen aufgebaut (vgl. BArch, R
1501/118321):
Abteilung A
I. Verwaltungsangelegenheiten
a)
Personalsachen
b) Verwaltungs- und
wirtschaftliche Angelegenheiten
c) Allgemeine
Angelegenheiten des Auswanderungsdienstes
d)
Fürsorgeangelegenheiten
II.
Länderangelegenheiten
1. Europa
2. Asien
Abteilung B
I. Allgemeine Angelegenheiten
II. Länderangelegenheiten
1. Afrika
2. Asien
3. Australien
4. Amerika
C.
Hauptauskunftsstelle
Das Reichswanderungsamt
unterhielt amtliche Zweigstellen, die durch Angestellte des
Reichswanderungsamtes verwaltet wurden, kommunale Zweigstellen, deren
Verwaltung kommunalen Organen überlassen war, und private
Zweigstellen. Auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung
gemeinnütziger Auskunftsstellen für deutsche Aus-, Rück- und
Einwanderer durch das Reichswanderungsamt" vom 1. Juni 1920 übertrug
das Reichswanderungsamt an Institutionen und Vereinigungen wie das
"Deutsche Auslandsinstitut" in Stuttgart, den "Evangelischen
Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer" in Witzenhausen
und den "Raphaelverein zum Schutze deutscher katholischer Auswanderer"
in Freiburg im Breisgau Aufgaben von Zweigstellen des
Reichswanderungsamtes (vgl. BArch, R 1501/118320). Außerhalb des
Deutschen Reiches bestanden keine dem Reichswanderungsamt
unterstellten Auskunftseinrichtungen.
In
Argentinien, Brasilien und Mexiko wirkten "Sachverständige in
Auswanderungsangelegenheiten", die das Reichswanderungsamt durch
Nachrichtenübermittlung und Förderung der Auswanderungsfürsorge
unterstützen sollten. Die Sachverständigen waren den deutschen
Auslandsvertretungen zugeteilt worden und unterstanden ihnen in
dienstlicher und disziplinarischer Hinsicht (vgl. BArch, R
1501/118320).
Gemäß der Satzung des
Reichswanderungsamtes vom 24. Mai 1919 (vgl. BArch, R 1501/118320)
konstituierte sich zur gutachterlichen Stellungnahme in
grundsätzlichen Wanderungsangelegenheiten ein "Beirat des
Reichswanderungsamtes". Der Beirat setzte sich aus 54 Mitgliedern
zusammen, die für eine zweijährige Tätigkeitsdauer vom
Reichsministerium des Innern und vom Auswärtigen Amt berufen wurden.
Auch in den Zweigstellen des Reichswanderungsamtes nahmen Beiräte ihre
Tätigkeit auf. Diese Beiräte vereinigten sämtliche im Wirkungsbereich
der Zweigstellen tätigen örtlichen Organisationen, die sich wie die
Zweigvereine des "Vereins für das Deutschtum im Ausland", des "Roten
Kreuzes" unter anderem mit Wanderungsfragen beschäftigten.
Das Reichswanderungsamt betrieb einen ausgedehnten
Nachrichtenerfassungs-, Aufklärungs- und Auskunftsdienst. Die
Auswanderungsinteressenten sollten auf die in Deutschland vorhandenen
Arbeits- und Siedlungsmöglichkeiten hingewiesen und von einer
Auswanderung zurückgehalten werden. Die dem Reichswanderungsamt
zugeleiteten Informationen und Unterlagen wurden vom
Reichswanderungsamt zu Auskunftsheften über Länder, die als deutsche
Auswanderungsziele in Betracht kamen, und zu Merkblättern über
allgemein interessierende Auswanderungsprobleme verarbeitet. Das
Reichswanderungsamt gab zweimal monatlich seit 1919 das
"Nachrichtenblatt des Reichsamtes für deutsche Einwanderung,
Rückwanderung und Auswanderung (Reichswanderungsamt)", seit 1921 unter
dem Titel "Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes (Reichsamt für
deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung)", heraus. Das
Nachrichtenblatt erschien nach Auflösung des Reichswanderungsamtes bis
zum Jahre 1944 unter dem Titel "Nachrichtenblatt der Reichsstelle für
das Auswanderungswesen".
Der Geschäftsbereich
des Reichswanderungsamtes weitete sich bis zum Jahre 1924 ständig aus.
Zu Anfang des Jahres 1920 übernahm das Reichswanderungsamt von der
Passstelle des Auswärtigen Amtes die Bearbeitung aller schriftlichen
und mündlichen Anträge zu Reisemöglichkeiten für Auslandsdeutsche,
Auswanderer und Rückwanderer von Deutschland ins Ausland und
umgekehrt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 gingen die Aufgaben der
Nachlassstelle und des Personenstandsreferats von der Rechtsabteilung
des Auswärtigen Amtes weitgehend auf das Reichswanderungsamt über
(vgl. Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes 1923, S. 210). Auf
diese Weise wurden die Wanderungs-, Nachforschungs-, Nachlass- und
Personenstandssachen im Wesentlichen beim Reichswanderungsamt
vereinigt.
Der Aufgabenbereich des
Reichswanderungsamtes wurde nur durch die Zuständigkeiten der
Reichskommissare für das Auswanderungswesen und des Reichsministeriums
des Innern für die Bearbeitung der
Auswanderungsschiffsangelegenheiten, für den Verkehr mit den
Auswanderer- und Auslandsflüchtlingsfürsorgevereinen und -verbänden
sowie für die Entscheidung über Einreiseanträge von Rückwanderern
eingeschränkt. Diese Abgrenzung wirkte sich jedoch insofern noch nicht
so stark aus, als der Leiter des Reichswanderungsamtes zugleich
Sachreferent für Rückwanderungsangelegenheiten und Personalreferent
für das Amt im Reichsministerium des Innern war.
Die von der Verwaltungsabbaukommission ausgehenden Bestrebungen
zum Abbau des Reichswanderungsamtes führten zum Beschluss der
Verwaltungsabbaukommission vom 24. Januar 1924. Diesem zufolge sollte
das Reichswanderungsamt mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgelöst
werden. Unter dem Druck der Finanzlage des Deutschen Reiches legten
ein Kabinettsbeschluss vom 12. Februar 1924 und die Verordnung vom 28.
März 1924 den Auflösungstermin für den 1. April 1924 fest (vgl. BArch,
R 1501/118321).
Durch Verordnung vom 29. März
1924 führte die neu gebildete "Reichsstelle für das
Auswanderungswesen" ab dem 1. April 1924 nur die Bearbeitung der mit
der Auswanderungsbewegung zusammen hängenden zentralen Aufgaben weiter
(vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 395). Die Reichsstelle für das
Auswanderungswesen verarbeitete Informationen und Unterlagen für die
Auswandererberatung, leitete einschlägige Materialien an die
Beratungsstellen weiter und überwachte die im Deutschen Reich
zugelassenen Auswandererberatungsstellen. Die Reichsstelle nahm unter
Mitwirkung eines Beirats im Geschäftsbereich des Reichsministeriums
des Innern ihre Tätigkeit mit einem gegenüber dem Reichswanderungsamt
bedeutend eingeschränkten Mitarbeiterkreis wahr. Die
Rechtsträgerschaft für die amtlichen Zweigstellen des
Reichswanderungsamtes ging mit Wirkung vom 1. April 1924 vom Deutschen
Reich auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf gemeinnützige
Vereinigungen und eingetragene Vereine über.
Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1924 (vgl. BArch,
R 1501/118322) begann die Reichsstelle ihre Arbeit mit folgenden zu
Gruppen zusammengefassten Sachgebieten:
1.
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; allgemeine Angelegenheiten der
Beratungsstellen und anerkannten Auskunftsstellen; Verkehr mit
Vereinen, Gesellschaften und der Presse; Beobachtung der
Auswanderungsbewegung; Verhütung und Bekämpfung von Missständen in der
Auswanderungsbewegung; Rechtssachen; Geschäftsberichte;
Angelegenheiten des Beirats
2.
Personalangelegenheiten
3. Kassen- und
Rechnungssachen
4. Auswanderungs- und
Auskunftsstatistik
5. Sammlung und Übermittlung
des Auskunftsmaterials an die Beratungsstellen sowie Mitarbeit am
Nachrichtenblatt für Nord- und Mittelamerika sowie Asien (ohne
Sibirien)
6. desgleichen für Südamerika
7. desgleichen für West- und Nordeuropa
8. desgleichen für Südeuropa
9. desgleichen für Osteuropa und Sibirien
10. desgleichen für Afrika, Australien und die Südsee
11. Schriftleitung und Herausgabe des
Nachrichtenblattes, der Merkblätter und Auskunftshefte
12. Innerer Dienst
13.
Bücherei und Archiv
14. Registratur
15. Kanzlei.
Die bis dato vom
Reichswanderungsamt bearbeiteten Nachforschungs-, Nachlass- und
Personenstandssachen wurden durch Verordnung vom 1. April 1924 der neu
begründeten "Reichsstelle für Nachlässe" übertragen (vgl.
Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 402). Diese Reichsstelle war eine dem
Auswärtigen Amt nachgeordnete Behörde mit zentralem Aufgabenbereich.
Durch Verordnung vom 30. Dezember 1927 (vgl. Reichsgesetzblatt 1927 I,
S. 4) wurde die Reichsnachlassstelle aufgelöst. Sie gab die von ihr
bearbeiteten Sachgebiete an das Auswärtige Amt, an die deutschen
Auslandsvertretungen und die zuständigen Länderbehörden ab.
Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verlor
während der NS-Zeit beträchtlich an Bedeutung. Die Grundsatzfragen des
Auswanderungswesens wurden in stärkerem Maße beim Reichsministerium
des Innern, beim Auswärtigen Amt und in der Folgezeit besonders bei
Dienststellen der NSDAP und seit 1938/39 des "Reichsführers SS und
Chefs der Deutschen Polizei", wie z.B. bei der "Volksdeutschen
Mittelstelle" und der "Deutschen Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft
mbH", konzentriert. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen
unterstand von 1924 bis 1936 der Abteilung II (Volksgesundheit,
Wohlfahrtspflege, Deutschtum) und von 1936 bis 1943 der Abteilung VI
(Deutschtum, Vermessung) des Reichsministeriums des Innern. Nach
Auflösung der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern ging die
"Reichsstelle für das Auswanderungswesen" mit den bisher von der
Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern bearbeiteten
Sachgebieten "Flüchtlings- und Rückwandererfürsorge",
"Wanderungswesen", "Auswanderungsschifffahrt" im Dezember 1943 im
"Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle, Amt VI. Reichswanderungsstelle"
auf (Vgl. BArch, R 4901/185).
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte
Das Deutsche Zentralarchiv
Potsdam übernahm am 30. November 1951 Akten der "Reichsstelle für das
Auswanderungswesen" im Umfang von rund 1.400 Leitzordnern aus dem
Keller des Standesamtes I, Berlin C 2, Stralauer Straße 42/43. Nach
Mitteilung der früheren Hauptabteilung Archivwesen beim Ministerium
des Innern der DDR waren diese Akten im Gebäude des ehemaligen
Reichsarchivs in Troppau gefunden und von der CSSR zu einem nicht
bekannten Zeitpunkt nach Berlin abgegeben worden. Ermittlungen
zufolge, die nach 1945 angestellt wurden, sollen die Akten der
Reichsstelle für das Auswanderungswesen (zuletzt "Amt VI
Reichswanderungsstelle" des Hauptamtes Volksdeutsche Mittelstelle) in
den Jahren 1944/45 in das Posterholungsheim Templin sowie in das
Reichsarchiv in Troppau ausgelagert worden sein. Bei den nach Templin
ausgelagerten Akten handelte es sich u.a. um Länder- und
Verwaltungsakten aus der Zeit von 1918 bis 1945,
Deutschstämmigkeitsakten aus der Zeit von 1920 bis 1945, Akten aus der
1943 aufgelösten Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern sowie
um Personalakten der Personalregistratur. Diese Akten waren 1946 nicht
mehr auffindbar gewesen. Von den nach Troppau ausgelagerten Akten - es
soll sich um über 12.000 Leitzordner über 170.000 deutsche
Zivilinternierte in aller Welt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs
gehandelt haben - gelangten die vorerwähnten 1.400 Leitzordner in das
Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Die Akten befanden sich in einem
außerordentlich schlechten Erhaltungszustand, waren ungeordnet und
unverzeichnet. Es handelte sich um sehr bruchstückhaft überlieferte
Unterlagen über Einzelfälle aus der Tätigkeit der
"Zentralauskunftsstelle für Auswanderer", der "Reichswanderstelle",
des "Reichswanderungsamtes" und der "Reichsstelle für das
Auswanderungswesen".
Archivische Bewertung und
Bearbeitung
Auf Grund mangelnder
Archivwürdigkeit wurden zu Anfang der 1960er Jahre rund 1.360
Akteneinheiten des Bestandes kassiert. 44 Akteneinheiten verblieben
als Bestand 15.05 "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" zur
dauernden Aufbewahrung. Sie ermöglichen einen Einblick in
Arbeitsgegenstand und -methode der Auswanderungsbehörden. Die erste
Verzeichnung der Akten erfolgte 1960. Angesichts der vorliegenden
fragmentarischen Überlieferung beschränkten sich die Ordnungsarbeiten
auf eine Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten. Folgende
Klassifikationsgruppen wurden gebildet: Gruppe I Auskunftserteilung
für Auswanderungsinteressenten Gruppe II Nachforschungen nach
zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen Gruppe III Organisation
und Geschäftsbetrieb Die Ersterschließung von 1960/63 leistete
Wolfgang Merker. Das von ihm erarbeitete Findbuch bildet die Grundlage
für das vorliegende Findmittel. Bei der Überarbeitung im Jahre 2009
wurde ein bislang unverzeichnetes Fragment in den Bestand integriert
(R 1505/45). Die Klassifikation des Bestands wurde beibehalten.
Nachträglich wurden Serien und Bandfolgen gebildet. Die
Verzeichnungsangaben sowie die behörden- und bestandsgeschichtliche
Einleitung wurden redaktionell überarbeitet.
Inhaltliche Charakterisierung:
Inhaltliche Charakteristik:
Die 1951 dem
Deutschen Zentralarchiv in Potsdam übergebenen Akten enthielten im
Wesentlichen Anfragen von Einzelpersonen, privatrechtlichen
Vereinigungen und Behörden nach dem Verbleib von Auswanderern, von
Kriegsgefangenen und Zivilinternierten des Ersten Weltkrieges,
Vorgänge über die Regelung von Vermögens- und
Erbschaftsangelegenheiten, Schriftverkehr über Suchbogenaktionen und
Nachrichtenübermittlungen mit Auslandsvertretungen, deutschen und
ausländischen Behörden sowie Gesuche um Freilassung und Auslieferung
von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Vorgänge über
Grundsatzfragen des Auswanderungswesens, die Organisation und den
Aufgabenbereich der Auswanderungsbehörden fehlen.
Die nach der archivfachlichen Bearbeitung verbliebenen 45 AE (1,3
lfm) des Bestandes sind drei Klassifikationsgruppen zugeordnet:
Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten 1902-1928 (18),
Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen
1914-1923 (17), Geschäftsbetrieb und Personalakten 1920-1945
(10).
‧‧
Erschließungszustand:
Online-Findbuch (2009)
Zitierweise: BArch R
1505/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch R 1505
- Umfang
-
45 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Auswärtiges, Kolonial- und Besatzungsverwaltung >> Auswärtiges
- Verwandte Bestände und Literatur
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Fremde Archive: Politisches Archiv des Auswärtigen Amts
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: Die Überlieferung der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" ergänzen weitere Bestände des Bundesarchivs, die Vorgänge zur Thematik Auswanderungsangelegenheiten umfassen:
R 1501 Reichsministerium des Innern
R 901 Auswärtiges Amt
R 57 Deutsches Ausland-Institut
R 906 Reichsstelle für Nachlässe und Nachforschungen im Ausland
R 1001 Reichskolonialamt
R 2103 Restverwaltung der Reichsaufgaben (Reichszentralstelle für Kriegs- und Zivilgefangene)
R 8023 Deutsche Kolonialgesellschaft
R 8024 Kolonialgesellschaftliches Komitee
R 8063 Familiendienst für Ausgewanderte
R 4901 Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung
R 59 Volksdeutsche Mittelstelle
R 8097 Siedlervermittlungsstelle der Gesellschaft zur Förderung der Neuen Kolonisation
Amtliche Druckschriften: Nachrichtenblatt des Reichsamts für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswan‧derung 1919-1944, seit 1921: Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamts, später bis 1944: Nachrichtenblatt der Reichsstelle für das Auswanderungswesen (RD 24/1)
Literatur: Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, hg. v. Heinz Boberach, Teil 1, München 1991, S. 176; Aufbruch in die Fremde. Europäische Auswanderung nach Übersee, hg. v. Dirk Hoerder, Bremen 1992; Bretting, Agnes; Bickelmann, Hartmut: Auswanderungsagenturen und Auswanderungsvereine im 19. und 20. Jahrhundert, Stuttgart 1991; Straaten, Axel von der: Die Rechtsordnung des Zweiten Kaiserreiches und die deutsche Auswanderung nach Übersee 1871-1914, Berlin (u.a.) 1997; Schöberl, Ingrid: Amerikanische Einwandererwerbung in Deutschland 1845-1914, Stuttgart 1990
- Provenienz
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Reichsstelle für das Auswanderungswesen, 1924-1945
- Bestandslaufzeit
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1902-1945
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
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16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Reichsstelle für das Auswanderungswesen, 1924-1945
Entstanden
- 1902-1945