Monografie | Verordnung
Serenissimi gnädigste Verordnung, die Abschaffung der Zäune und Anpflanzung der Hecken in dem Harz- und Weser-Districte betreffend : De dato, Braunschweig, den 19ten Jan. 1763.
- Alternative title
-
Gnädigste Verordnung, die Abschaffung der Zäune und Anpflanzung der Hecken in dem Harz- und Weser-Districte betreffend
- Location
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 10933468
- Extent
-
[2] Bl. ; 4°
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2012. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
[Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg ...]
VD18 10933468
- Contributor
-
Karl
- Published
-
[S.l.] , 1763 -
- Last update
-
26.05.2025, 3:54 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; Monografie
Associated
- Karl
Time of origin
- [S.l.] , 1763 -
Other Objects (12)
Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiemit zu wissen: Nachdem Uns unterthängist angezeiget worden, wasgestalt in Unserm Weser-Districte das ... Hüten des Viehes in den Forsten, Feldern und Wiesen, und der dadurch entstehende vieler Schaden ... bislang noch nicht abgestellet ... : [Braunschweig, den 22ten Febr. 1769.]
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir nach der, vor einiger Zeit verordneten neuen Einrichtung mit der Ober-Aufsicht, über Unsere, in dem Weser-Districte, belegenen Forsten ... nöthig gefunden, wegen Abhaltung der künftigen Forst-Tage ... Unsere ... Verordnung, in einigen Stücken abzuändern ... : Braunschweig den 22. Febr. 1769.
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Wir haben bereits vorhin zu erkennen gegeben, welchergestalt Wir gnädigst entschlossen, bey denen Gebäuden der Unterthanen im Weser-Districte, theils zu nöthiger Erspahrung des dazu bisher gebrauchten langen und starcken eichen Holtzes, theils auch um den Gebäuden selbst eine längere Dauer und mehrere Standhaftigkeit zu verschaffen ... : [So geschehen Braunschweig, den 3. Junii 1750]