Akten | Bestand
Erzstift Salzburg Hofrat (Bestand)
Einleitung: Zeitliche und räumliche Erstreckung der Akteninhalte Der in vorliegenden, zumeist sehr ausführlichen Regesten verzeichnete Bestand umfasst 1247 Akten vom 15. Jh. – 1803 aus der Hofrats-Registratur des Erzstifts Salzburg, die sich auf Gebiete beziehen, die in der napoleonischen Zeit an Bayern fielen: die Stadt Mühldorf (die Akten betreffen großenteils auch ihre weitere Umgebung), der Rupertiwinkel (in etwa der frühere Landkreis Laufen) und Berchtesgaden. Zwangsläufig betreffen zahlreiche Akten auch die ans Erzstift grenzenden, bis 1779 bayerischen Gerichte im Innviertel sowie die um die Fürstpropstei gelegenen salzburgischen Gerichte (insbes. Lofer). Einige Akten berühren noch weitere Gebiete (v.a. Tirol). Entwicklung und Zuständigkeit des Salzburger Hofrats Der Salzburger Hofrat hatte sich im 16. Jh. aus dem allgemeinen „Rat“ entwickelt und war das älteste erzbischöfliche Ratsgremium. Noch vor der Mitte des 16. Jh. sonderte sich aus ihm ein speziell die Kameralsachen beratender Kammerrat ab, doch blieben Hofrat und Hofkammer noch bis 1588 eng verbunden. Gegenüber den im Hofrat immer zahlreicher gewordenen gelehrten Räten bildeten jene aus dem Prälaten- und Ministerialenstand ab 1643 daneben einen Extraordinari-Hofrat. 1699 wurde dieser von einem Geheimen Rat abgelöst, dessen Akten anfänglich (bis 1702) oft ebenfalls noch in die Hofrats-Registratur kamen. Während der Abwesenheit Erzbischof Guidobalds 1664-1668 führte ein eigens bestellter Deputationsrat eine statthalterschaftliche Regierung. Der erzbischöfliche Hofrat war das Ratsgremium mit dem breitesten Zuständigkeitsbereich, bis zum Ende des Erzstifts sowohl Verwaltungs- als auch Gerichtsbehörde und zuständig sowohl für Zivil- als auch Kriminaljustiz. Nach der Hofratsordnung von 1772 war er u.a. zuständig für Fiskal- und Polizeisachen, Vormundschaftsangelegenheiten, Hoheitsgegenstände (insbes. Grenz- u. Jurisdiktionsstreitigkeiten) und Gnadensachen. Daneben unterstanden ihm auch ein Medizinalrat und die Ritterlehenpropstei. Seine Registratur wurde lange Zeit stark vernachlässigt und war im 18. Jh. mehrere Jahrzehnte in feuchten Gewölben untergebracht. Das Schicksal Salzburgs und der Hofrats-Registratur von 1802/03 bis zur Abgabe „Mühldorfer Akten“ 1815 Der Reichsdeputationshauptschluss 1803 brachte das Ende des Erzstifts Salzburg. Sein Territorium wurde Teil eines neugebildeten Kurfürstentums Salzburg, fiel aber schon nach dem Preßburger Frieden 1805 an Österreich. Mit der Trennung von Verwaltung und Justiz 1803 wurde (bis 1808) auch eine Teilung der Hofrats-Registratur vorgenommen: Ein Teil ging an die neugebildete Landesregierung (und entging damit seiner Vernichtung), die Justizakten übernahm größtenteils das neue Hofgericht. Schon 1802/03 war Bayern die von seinem Territorium umschlossene und eine ständige Quelle von Reibereien gewesene salzb. Exklave Mühldorf zugesprochen worden und hatte damit gemäß dem Territorialprinzip Anspruch auf die Mühldorf betreffenden Archivalien der Salzburger Zentralbehörden. 1808 waren diese zwar weitgehend zusammengetragen, doch erst als nach dem Pariser Vertrag 1810 auch Salzburg an Bayern gekommen war, lieferte 1815 das bayer. Generalkommissariat des Salzachkreises den größten Teil der das ehem. Pfleggericht Mühldorf betreffenden Hofratsakten nach München ab, wo sie im Archivkonservatorium im Alten Hof im Wesentlichen im Bestand Gerichtsliteralien (Faszikel-Serie) mit Archivalien anderer Behörden vermischt wurden. Das Abgabeverzeichnis von 1815 und seine Vorlage: ein altes Repertorium Mühldorf von 1786/87 Das doppelt erhaltene Verzeichnis der Abgabe von 1815 (im Staatsarchiv München: Generalkommissariat des Salzachkreises, ehem. GL Fasz. 2602 Nr. 166) listet die Akten in 666 laufenden Nummern auf mit Angabe der Betreffe und Jahre oder – statt Letzterer – der typischen roten Aktennummer. Das Verzeichnis ist in 2 Teile unterteilt: Teil 1 mit lfd. Nr. 1-422, Teil 2 mit lfd. Nr. 423-666. Die Identifizierung der aufgelisteten mit den heute erhaltenen Akten zeigt, dass jeder der 2 Teile die Akten nach ihren roten Nummern reiht, und zwar beidemal beginnend mit Nr. 1. Der 1. Teil verzeichnet Akten mit roten Nummern von 1-895, der 2. Teil solche von 1-686, wobei Akt Nr. 686 der lfd. Nr. 642 entspricht. Unter den restlichen lfd. Nrr. 643-666 sind Akten verzeichnet, die keine rote Nummer tragen. Teil 1 enthält hauptsächlich ältere Akten mit Schwerpunkt 17. Jh., Teil 2 überwiegend jüngere mit Schwerpunkt 18. Jh. Die Überschrift „Altes Repertorium II. Theil“ ebenso wie entsprechende Vermerke auf 8 Akten verweisen auf ein heute nicht mehr erhaltenes altes Repertorium über die Mühldorfer Akten. Die in den Vermerken genannten Seitenzahlen jenes Repertoriums stimmen mit der Reihung der Akten im 2. Teil des Abgabeverzeichnisses überein. Letzteres gibt also unverändert die Ordnung der Hofratsakten in diesem alten Repertorium Mühldorf und damit auch die des betreffenden Teils der Hofrats-Registratur wieder. Der im Abgabeverzeichnis unter der lfd. Nr. 642 letzte mit seiner roten Nummer verzeichnete Akte (Best.-Nr. 237) ist gleichzeitig der jüngste in jenem alten Repertorium und reicht mit seiner Laufzeit als Einziger bis ins Jahr 1786. Da der früheste Laufzeitbeginn aller ab lfd. Nr. 643 ohne rote Nummer verzeichneter jüngerer Hofratsakten das Jahr 1787 ist (s. Best.-Nr. 545), lässt sich als Entstehungszeit des alten Repertoriums Mühldorf 1786/87 erschließen. Räumlich-sachlicher Betreffsbereich der Mühldorfer Hofratsakten Die 537 Salzburger Hofratsakten, die 1815 nach München kamen, einer späteren Makulierung entgingen und eindeutig identifiziert werden konnten, repräsentieren 43% des gesamten hier vorhandenen Bestands. Sie betreffen in räumlicher Hinsicht fast ausschließlich die Stadt Mühldorf und die sie damals umgebenden bayerischen Gerichte Neumarkt, Neuötting, Mörmoosen, Kling und Kraiburg, füllen aber auch unter den Sachgliederungspunkten die Gruppe „Militaria“ nahezu vollständig und die Gruppen „Güter- und Untertanenbeschreibungen“, „Verhandlungen und Verträge“, „Bayerische Mandate“, „Forste und Jagd“ sowie „Bittgesuche“ zu großen Teilen. Ihre Entstehung verdanken diese Akten ganz überwiegend den komplizierten Rechtsverhältnissen zwischen dem salzburgischen Pfleggericht Mühldorf (mit Stadt-, Vogt-, Propstgericht, Propsteien etc.) und Bayern bzw. genannten bayerischen Gerichten und den daraus resultierenden zahlreichen Streitigkeiten namentlich über die unterschiedlichen Rechte an den salzburgischen Untertanen in Bayern. Ein häufiger Streitpunkt waren z.B. die Vorrechte der altbefreiten („rechten alten“) salzb. Urbarsuntertanen, v.a. ihre Befreiung von bayerischen Steuern. Gerichts- und Verwaltungsgliederung im Mühldorfer Raum Das Stadtgericht Mühldorf erstreckte sich über Stadt und Burgfrieden. Dem Stadtrat gehörte auch der Pfleger als Stadtrichter an. Das Hochgericht in Stadt und Burgfrieden erhielt Salzburg erst 1442 von Bayern (gegen die Abtretung eines Gebietsstreifens am östlichen Alzufer ans Gericht Trostberg), konnte es aber im Burgfrieden nicht uneingeschränkt behaupten. Die Berufungen gegen das Stadtgericht gingen nach einem Vertrag von 1662 nicht ans Hofgericht Salzburg, sondern an die Regierung Burghausen. Das Vogtgericht Mühldorf war aus den Vogteien über die Güter zahlreicher geistlicher Grundherrschaften (Stifte, Klöster, Kirchen etc.) entstanden. Es lag in den bayer. Gerichten Neumarkt, Kraiburg und Neuötting und bestand aus dem Unteramt Altmühldorf und Oberamt Ampfing (mit je 11 Obmannschaften) sowie dem Oberamt Gars (4 Obm.). Dem Vogtgericht unterstanden als Propstgericht Mühldorf auch die Propsteien (Urbarämter) Altmühldorf (8 Obm.), Ampfing (5 Obm.) und Mödling sowie die Märkte Gars und Buchbach. Mit Ausnahme von Ampfing waren diese Orte Hofmarken. Die Propstei- und Marktgerichte hatten die Gerichtsbarkeit über Grund und Boden, Geldschulden etc. sowie das Besiegelungs- und Pfändungsrecht, während die übrige, insbes. Strafgerichtsbarkeit beim Vogtgericht lag. Dessen Sonderstellung zwischen Nieder- und Hochgericht wurde von Bayern ständig angefochten. Die Propstei Wälder („Wäld“, „auf den Wäldern“) lag hauptsächlich in den bayer. Gerichten Mörmoosen, Kling und Neuötting/Wald und bestand im Wesentlichen aus den Ämtern Niederwald und Oberwald (je 2 Obm.). Die Propstei Mittergars lag allein im Gericht Kling. Für die Propsteien um Mühldorf war in ihrem Bezug zum Hofmeisteramt Salzburg das Kastenamt Mühldorf Zwischenstelle. Im Abgabeverzeichnis von 1815 angeführte Registraturteile anderer Salzburger Zentralbehörden Die Abgabeliste von 1815 verzeichnet unter den Akten ohne rote Nummern nicht nur 7 Bündel jüngere Hofratsakten von 1787-1805 (lfd. Nr. 645-651), sondern auch 5 Aktenfaszikel der Salzb. Landschaft (lfd. Nr. 652-656), die jedoch 1823 nach Salzburg zurückkehrten, 4 Aktenbündel der Oberstwaldmeisterei (lfd. Nr. 657-660) und weitere 6 Archivalien (lfd. Nr. 661-666). Aber auch mitten unter die Hofratsakten des alten Repertoriums Mühldorf sind 29 Akten ohne rote Nummern eingereiht (lfd. Nr. 346-374), die sämtlich geistliche Institutionen in Mühldorf (insbes. das Kollegiatstift) und dessen nächster Umgebung (Altmühldorf, Ecksberg) betreffen. Sie stammen aus der Registratur des Salzb. Konsistoriums und wurden größtenteils dem Bestand KL Faszikel einverleibt. Den weitaus größten Teil der Abgabe von 1815 bilden aber Akten der Salzb. Hofkammer, worüber gesonderte Verzeichnisse existieren. Die Salzburger Abgabe von 1816: Hofratsakten über den Rupertiwinkel und Berchtesgaden Eine Gegenüberstellung der 895+686=1581 roten Aktennummern (aus Teil 1 und 2 des alten Repertoriums) mit den entsprechenden 642 laufenden Nummern des Verzeichnisses zeigt, dass Erstere viele kleine und auch einige große Lücken aufweisen. Große Lücken sind z.B. Nr. 119-217, 286-342 und 571-684 in Teil1, Nr. 73-164 und 567-592 in Teil 2. Zu einem Großteil handelt es sich dabei um Hofratsakten, die erst im folgenden Jahr 1816, kurz bevor Salzburg nach dem Münchner Vertrag endgültig an Österreich fiel, teils im Umweg über Burghausen nach München geschafft wurden. Sie umfassen 34% des gesamten Bestands und betreffen im Wesentlichen jene Gebiete, die damals bei Bayern verblieben: den Rupertiwinkel (ehem. Gericht Tittmoning, Waging, Oberlebenau u. Stadt Laufen, Raschenberg-Teisendorf und Staufeneck) und das vormalige Stiftsland Berchtesgaden. Sie enthalten aber auch noch umfangreiche Nachträge zu Mühldorf und Umgebung. In der Eile wurden auch etlichen Akten mitgenommen, die keinen Bezug zu Bayern haben. Die 1816/17 nach München gekommenen Salzb. Hofratsakten wurden im dortigen Archivkonservatorium, dem späteren Kreis-, dann Staatsarchiv München, hauptsächlich in die Bestände HL 5 und GL Faszikel eingereiht, in geringem Umfang auch in die Bestände HL 6, Antiquar-Registratur (AR), Österreichische Territorien, Personenselekt und KL Faszikel. Einige Akten verblieben im Allg. Reichsarchiv (heute Hauptstaatsarchiv), wo sie in die Bestände HL Salzburg, KL Berchtesgaden (Best.-Nr. 1222) und Salzb. Mandatensammlung kamen. Makulierung von Hofratsakten im 19. Jahrhundert Vielleicht schon 1815/17 oder erst Jahrzehnte später wurden unter den Hofratsakten Makulierungen vorgenommen. Das Abgabeverzeichnis von 1815 führt unter den nach dem alten Repertorium Mühldorf einzeln verzeichneten Akten des Hofrats insgesamt 143 an, die mit keinen heute vorhandenen Akten identifizierbar sind, also offenbar vernichtet wurden. Sie betreffen Grenz- u. Jurisdiktionsstreitigkeiten, Getreide- u. Viktualiensperre (v.a. gegen Mühldorf), Arrestierungen und Bestrafungen, Verschaffungs- bzw. Auslieferungsersuchen, Scharwerksforderungen u. –verweigerungen, Steuern und Anlagen, Zölle, Aufschläge und Akzisen, Inventur und Nachlassverhandlung, Militaria (Einquartierungen u.a.), Leichtfertigkeitsdelikte (außerehel. Schwängerungen), Gefangenentransport durch Mühldorf, Raufhändel und Beleidigungen, strittige Rauchfangbeschau, Gewerbegesuche u. –konzessionen, bayer. Generalmandate und vieles andere mehr. Die Salzburger Abgaben von 1866 und 2003 sowie die Abgaben des Staatsarchivs München von 1978 Im Jahre 1866 erfolgte nochmals eine kleine Abgabe von Salzburger Hofratsakten (3% des Bestands). Es waren dies 7 Wasserbauakten des Gerichts Oberlebenau von 1541-1797, einige Straßenbauakten der Gerichte Laufen (von 1673-1802) und Raschenberg-Teisendorf (von 1787-1802) sowie 27 Akten von 1782-1803 über Haus- und Grundstückskäufe und –verkäufe (od. –veräußerungen) in den Gerichten Waging, Raschenberg-Teisendorf und Staufeneck. Sie wurden sämtlich in den Bestand AR eingereiht. 1978 gab das Staatsarchiv München mit einer Reihe von Beständen alle seine Salzburger Hofratsakten an das Bayerische Hauptstaatsarchiv ab und im Jahre 2003 kamen im Rahmen eines großen Archivalienaustauschs mit dem Salzburger Landesarchiv noch ein letztes Mal umfangreiche Hofratsakten aus Salzburg nach München. Sie bilden 20% des Bestands und betreffen die Pfleggerichte Mühldorf, Tittmoning, Waging, Raschenberg(-Teisendorf) und Staufeneck. Die Ordnung der Hofrats-Registratur nach einem Repertorium von ca. 1733 Für die Klärung der Frage, ob sich für die Strukturierung und Gliederung des nunmehr zusammengeführten und neu verzeichneten Bestands die frühere Ordnung der Akten in der Salzburger Hofrats-Registratur einfach übernehmen ließe, fand sich außer dem Abgabenverzeichnis von 1815, das aber nur das Pfleggericht Mühldorf betrifft, unter den erst 2003 aus Salzburg erhaltenen Akten ein 3-teiliges Repertorium von ca. 1733 über alle Hofratsakten, welche die (Jurisdiktions-)Verhältnisse des Erzstifts zu Bayern betreffen (Best.-Nr. 201). Es listet die Akten nach ihren (roten) Aktennummern von 1-759 auf. Teil 1 verzeichnet bis Nr. 118 einen Großteil der Akten über das Pfleggericht Mühldorf, und zwar nach Nr. 1-3 mit unterschiedlichen Betreffen von Nr. 4-99 geordnet in 20 Sachgruppen, dann ab Nr. 100 wieder vermischt (unchronologisch und mit unterschiedlichstem Betreff). Mit Nr. 4 und 5 hat man damit begonnen, alle Akten einer Sachgruppe unter nur einer Aktennummer zusammenzufassen, dies aber offenbar als wenig nutzbringend wieder aufgegeben. Ab Nr. 6 ist jeder Akt innerhalb seiner Sachgruppe wieder unter einer eigenen Nummer verzeichnet, wobei 10 Sachgruppen nur aus einem oder höchstens zwei Akten bestehen. Es ist offensichtlich, dass dieses Ordnungsprinzip einen gravierenden Mangel hat, denn welche Nummer könnte ein neu zu einer Sachgruppe kommender Akt bekommen? In der Tat ist in der einen und anderen Sachgruppe ein Akt nicht zu finden, der dort eigentlich hingehört, während in anderen Sachgruppen mancher Akt verzeichnet ist, der dort nichts zu suchen hat. In etlichen Fällen hat man das Problem damit gelöst, dass man Aktennummern änderte. Ab Nr. 100 sind alle weiteren Akten nur nach Gerichten geordnet, und zwar in 20 Blöcken unterschiedlichster Größe (von nur einem bis mehr als hundert Akten), wobei jedes Gericht (Mühldorf, Tittmoning u. Tettelham, Mattsee/Straßwalchen, Lofer, Staufeneck) im Wechsel mit anderen mehrmals vorkommt. Es liegt auf der Hand, dass in einem System, in dem ein Akt in bis zu sechs gesonderten Aktengruppen abgelegt sein konnte, kaum Ordnung zu halten war. Es kam deshalb immer wieder vor, dass der Hofrat von einem Pfleggericht einen Vorgang oder Akt anforderte, den er bereits erhalten hatte, oder eine ihm bereits zugesandte Abschrift davon nochmals verlangte, weil er sie in der Registratur nicht fand. Ordnungsgrundsätze des vorliegenden Bestands Vorstehende Analyse hat gezeigt, dass eine einfache Übernahme der Ordnung der Hofratsakten, wie sie in erzstiftischer Zeit bestand, nicht möglich war. Durchaus sinnvoll aber erschien eine Adaptierung ihres Grundprinzips: hauptsächlich eine Gliederung nach Gerichten, ergänzend aber auch nach Materien. Erstere legt sich nicht nur deshalb nahe, weil sehr viele Akten mehrere Materien gleichzeitig betreffen und sich auch die unterbehördliche Gegenüberlieferung nach Gerichten gliedert, sondern weil auch das Forschungsinteresse (insbes. von Heimatforschern) vorrangig auf örtlich begrenzte Räume gerichtet ist. Für die Bearbeitung spezieller Sachthemen wird der Bestand durch ein detailliertes Sachregister erschlossen. Eine Untergliederung nach Materien empfahl sich aber im Fall von Stadt und Burgfrieden Mühldorf, um diesen besonders umfänglichen Komplex dadurch übersichtlicher zu gestalten. Eine Sachgliederung bot sich auch bei all jenen Akten an (oder war sogar zwingend), die sich auf mehrere Gerichte gleichzeitig oder z.B. auf das Erzstift und Bayern insgesamt beziehen (z.B. Verhandlungen u. Verträge, Mandate etc.), insbesondere, wenn sie zudem Materien betreffen, die kaum mit anderen vermischt sind (Militaria, Forste u. Jagd). Innerhalb einer jeden Betreffsgruppe wurden die Akten chronologisch nach dem Anfangsjahr gereiht. Zahlreiche in falsche Akten geratene Irrläufer oder mit einer eigenen Nummer versehene Aktenfragmente und Einzelprodukte wurden in ihre richtigen Akten zurückgelegt bzw. in optimal passende eingelegt. In einigen Fällen wurden auch bis zu zehn in Betreff und Zeit weitestgehend übereinstimmende Nummern zu einer zusammengefasst. Umgekehrt wurde es bei etlichen Akten notwendig, sie in mehrere, bei einigen Sammelakten bzw. Aktensammelsurien sie sogar in zahlreiche Akten zu zerlegen. Hinweis: Das im Repertorienzimmer einsehbare Findbuch enthält zusätzlich ausführliche Fußnoten und ein Literaturverzeichnis.
- Bestandssignatur
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Erzstift Salzburg Hofrat
- Umfang
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1247
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Kontext
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Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs >> 1 Abteilung I: Ältere Bestände >> 1.6 Geistliche Fürstentümer >> Salzburg >> Erzstift Salzburg >> Erzstift Salzburg Archiv und Zentralbehörden
- Verwandte Bestände und Literatur
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Vorbemerkung: Für die Identifizierung von Ortsnamen wurde das Amtliche Ortsverzeichnis für Bayern von 1978 und für Österreich das Ortsverzeichnis 1971 verwendet. Wo in einer Ortsangabe der amtliche Zusatz "a.Inn" mehr als einmal vorkommt, wurde er beim zweitenmal weggelassen. Verschlagwortete Ortsnamen in [ ] sind in den Akten nur indirekt (über Familiennamen) enthalten. In den Akten bzw. Regesten besonders häufig genannte Institutionen und Personen, wie der Hofrat in Salzburg oder die Gerichte und Pfleger zu Mühldorf, Neumarkt und Mörmoosen, sind ins Register nicht aufgenommen, ausgenommen die Regierungen zu Burghausen und Landshut zum Nachweis, wie häufig und in welchen Fällen diese bayer. Mittelbehörden z.B. aufgrund von Beschwerden und Appellationen in bayer.-salzb. Streitigkeiten eingeschaltet waren. Nicht aufgenommen wurde auch die Propstei Wälder (auf den Wäldern), die wegen ihrer großräumigen Erstreckung als Lageangabe von Orten zu unpräzise ist. Nachgewiesen wurden dagegen ihre enger begrenzten Unterämter Ober- und Niederwald. Verwendete Siglen: N = Name, FN = Familienname, FlN = Flurname. Querverweise zum Orts-, Personen- und Sachregister: Bern s. Verona Braunau am Inn (PB Braunau am Inn)/ Vertrag von - siehe im Sachregister Dangl (Gde. Oberneukirchen, Lkr. Mühldorf a.Inn) s. Dänckl Dege(r)nau s. Tegernau Eichkapelle s. Oberaham Forstlehen s. Oberflossing Hinterthal s. Querleiten Hirtenstötter s. Hiernstetter Holzhausen s. Unterholzhausen Khinighamb, Khinhaimb (u.ä.) s. Küham Kruegsperg s. Grusberg Kollmannsroid s. Kolmarn Kreuzpoint s. Point Lehen (Gde. Tacherting, Lkr. Traunstein) s. Lechner, Joh. Moos (Gde. Polling, Lkr. Mühldorf a.Inn) s. Moser, Gg. Mosbrückhl, -brüggl, Mosgätterl s. Mooswacht Mühlthalergut s. Unterholzhausen Neumarkt (Stadt Neumarkt-St.Veit, Lkr. Mühldorf a.Inn)/ Pflegschloss s. Adlstein Niedervillern s. Villern Nonnberg s. Salzburg Nonntal s. Salzburg Oberbierwang s. Bierwang Obereching s. Eching Obergeisenfelden s. Geisenfelden Oberheldenstein s. Heldenstein Oberkhruegsperger s. Khruegsperger Obervillern s. Villern Ölpergskhürchen s. Pfaffendorf Salzburg/ Mülln s. dort Schiltern s. Ober-, Unterschilding Schmidberg (Gde. Oberneukirchen, Lkr. Mühldorf a.Inn) s. Schmidtperger St. Gastel (u.ä.) s. Kastel Tächenseer s. Dasoyer Untereching s. Eching Untergeisenfelden s. Geisenfelden Vilsbiburg (Lkr. Landshut)/ s.a. Biburg (Vils-) Widmais-Högl s. Kleinhögl Zitterhub (Gde. Oberneukirchen, Lkr. Mühldorf a.Inn) s. Zierderhuber Oberniedermayr s. Windterer, Hans Sinhuber s. Reiter, Jacoba Arme s. Bedürftige, Bettelleute Faulfieber s. Typhus Fürkauf (-leichen) s. Vorkauf Gallfieber s. Typhus Gehölz s. Wald Hitzige Krankheit s. Typhus Kommunjagd s. Mitjagd Kränebetposchen s. Wacholderstauden Laitstube (u.ä.) s. Holzstube Petetschen s. Fleckfieber, -typhus Schildhan s. Spielhahn Schleimfieber s. Typhus Sperre s. Obsignation Steg s. Brücke Vorladung s. Zitation
- Vorprovenienz
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Erzstift Salzburg Hofrat
- Bestandslaufzeit
-
15. Jh.-1803
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03.04.2025, 11:04 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
- Akten
Beteiligte
- Erzstift Salzburg Hofrat
Entstanden
- 15. Jh.-1803