Bestand
Bad. Ministerium des Innern: Abt. D (Polizei) (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Aufbau; Organisation; Ausrüstung der Polizei; Polzeiarbeit: verschiedene Bereiche
Behördengeschichte: Nachdem es in der unmittelbaren Nachkriegszeit in Südbaden zur vorübergehenden Kommunalisierung der Polizeiverwaltung im Landeskommissärbezirk Freiburg in den Städten Freiburg, Baden-Baden, Rastatt, Offenburg und Lahr gekommen war, erlaubte die französische Besatzungsmacht 1946 dann aber wieder, die Organisation der Polizei nach den Grundlagen des Aufbaus während der Weimarer Republik zu gestalten. Anfang 1947 hatte die Polizei in Baden folgenden Aufbau: a) Landespolizeibehörde war das Bad. Ministerium des Innern, Polizeiabteilung. Der Abteilungsleiter war Referent für Polizeiangelegenheiten im Ministerium und Landespolizeidirektor. Für Fragen der Organisation, der Ausbildung und des Einsatzes stand ihm ein Landespolizeirat als Sachbearbeiter zur Verfügung. b) Kreispolizeibehörde war der jeweilige Landrat bzw. in Freiburg, Baden-Baden und Konstanz der Oberbürgermeister, soweit dieser die Polizeigewalt ausübte. c) Ortspolizeibehörde war der Bürgermeister, soweit keine Verstaatlichung der Polizei erfolgt war. Eine Übertragung der Ortspolizei auf staatliche Polizeiverwaltungsbehörden war in folgenden Gemeinden erfolgt: in Freiburg und Baden-Baden auf besondere Polizeibehörden; in den Gemeinden Rastatt, Offenburg, Lahr, Lörrach, Weil am Rhein, Waldshut, Singen, Radolfzell, Konstanz und Villingen auf die jeweils zuständigen Landratsämter. Diese staatlichen Polizeiverwaltungsbehörden waren in ihrem Amtsbereich und in ihrer Eigenschaft als Ortspolizeibehörde zugleich auch Kreispolizeibehörde. Der polizeiliche Vollzugsdienst wurde ausgeübt durch: a) die Schutzpolizei Schutzpolizeiabteilungen bestanden in Orten mit mehr als 5.000 Einwohnern. Sie waren entweder gemeindlich und unterstanden dem Bürgermeister oder staatlich und unterstanden dem jeweiligen staatlichen Ortspolizeiverwalter. Schutzpolizeieinzelposten von 1-2 Mann bestanden in Gemeinden von 2.000 bis 5.000 Einwohnern und unterstanden dem Bürgermeister. b) die Gendarmerie Sie hatte den Vollzugsdienst in Gemeinden inne, die keine Schutzpolizeiabteilungen besaßen. Sie gliederte sich in Gendarmeriekreisstellen bei den Landratsämtern, in Gendarmerieabteilungen und Gendarmerieposten. Seit 1946 existierte zusätzlich eine direkt dem Innenministerium unterstellte motorisierte Gendarmerieverkehrsbereitschaft. c) die Kriminalpolizei Sie war die Vollzugspolizei auf dem Gebiet der Vorbeugung und Verfolgung strafbarer Handlungen. Für Baden existierte ein Landeskriminalpolizeiamt unter der Leitung eines Landeskriminalpolizeidirektors, das der Dienstaufsicht des Innenministeriums unmittelbar unterstand. Die Kriminalpolizei gliederte sich in Kriminalpolizeiabteilungen (in Baden-Baden, Freiburg und Konstanz) und Kriminalpolizeistellen (in Rastatt, Renchen, Offenburg, Lahr, Lörrach, Villingen, Säckingen und Waldshut). Fachlich war die Kriminalpolizei abhängig von Weisungen der Staatsanwaltschaft. Zudem sind zu erwähnen: d) die Wasserschutzpolizei Nach dem Kriegsende bestand die Dienststelle des Leiters der ehemaligen Reichswasserschutzpolizei Bodensee unter Aufsicht der Marine Nationale der französischen Besatzungsmacht zunächst weiter. Die Beamten wurden 1947 in den badischen Landesdienst übernommen und dem Polizeidistrikt Konstanz unterstellt. e) die Bereitschaftspolizei Aufgrund eines Abkommens zwischen Bund und Ländern von 1950 hatten die Länder zur Abwehr von Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und zum Schutz vor Bedrohungen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung Bereitschaftspolizeiabteilungen aufzustellen. Baden, dessen Kontingent 300 Mann zu umfassen hatte, begann 1951 mit dem Aufbau einer Bereitschaftpolizei. Folgende organisatorische Änderungen sind für die Folgezeit erwähnenswert: 1. Erlass vom 25.4.1947: Aufhebung der Gendarmeriedistrikte Freiburg und Konstanz; Einteilung des Landes in drei Polizeidistrikte (Freiburg, Konstanz, Offenburg), die je sechs Landkreis umfassten. Den Distriktsführern unterstanden die Schutzpolizei und die Gendarmerie. Die Städte Freiburg, Baden-Baden und Konstant wurden nicht einbezogen. Die Distriktsführer waren dem Ministerium des Innern unmittelbar unterstellt, die Landräte und Polizeidirektoren waren weiterhin Dienstvorgesetzte der in ihrem Bereich befindlichen Beamten. 2. Erlass vom 30.4.1948: Auflösung der Gemeindeschutzpolizeiabteilungen und -posten und Rückübertragung der Aufgaben an die Gendarmerie. 3. Erlass vom 28.2.1950: Schaffung von besonderen Distrkten für jede Polizeisparte, nämlich von fünf Schutzpolizei- und je drei Gendarmerie- und Kriminalpolizeidistrikten; Wiedereinführung der Gemeindeschutzpolizei in Städten über 5.000 Einwohnern. (Literatur: Stiefel, Karl: Baden 1648-1952, Karlsruhe 1977.)
Bestandsgeschichte: Der Bestand C 17/2 entstand vornehmlich durch das Herauslösen von Akten der Provenienz "Bad. Ministerium des Innern, Abt. D" aus Beständen der Landespolizeidirektion Freibug (Beständeserie F 75) und des Regierungspräsidiums Freiburg. Andere, vereinzelt in weiteren Beständen aufgefundene Akten gleicher Provenienz, wurden ebenfalls an den Bestand angegliedert. Der Bestand C 17/2 umfasst 166 Faszikel und misst 5 lfd.m. Freiburg, Mai 2007 Dr. Christof Strauß
- Reference number of holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, C 17/2
- Extent
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Nr. 1-166
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> (Süd-) Baden 1945-1952: Ministerien und Zentralbehörden >> Bad. Ministerium des Innern
- Indexbegriff subject
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Innenministerium
Ministerium des Innern
- Date of creation of holding
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(1938-1944) 1945-1952 (1953-1957)
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
24.04.2024, 2:36 PM CEST
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- (1938-1944) 1945-1952 (1953-1957)