Archivale

Aushändigung der Schutzhaftbefehle.

Adressat: die Staatspolizei(leit)stellen; die Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Den Haag und Straßburg, Lothringen/Saarpfalz in Metz; die Kommandeure der Sicherheitspolizei in Warschau, Radom, Lublin, Krakau; die Referate des Reichssicherheitshauptamtes - Amt IV und Amt V; nachrichtlich an die Inspekteure der Sicherheitspolizei; die Befehlshaber der Sicherheitspolizei in Prag und Krakau; der Inspekteur der Konzentrationslager, Geschäftsstelle IV, Gruppe I B, Referat II A 2


Nach dem Schutzhafterlaß des Reichsministers des Innern vom 25.01.1938 - Pol. SV 1 Nr. 70/37-179 g. - § 5 - (I21, Folio 1-5) ist die Aushändigung der Schutzhaftbefehle gegen Empfangsbescheinigung vorgeschrieben.
Es wird angeordnet:
1) allen Häftlingen ausländischer Staatsangehörigkeit sind die Schutzhaftbefehle auszuhändigen, jedoch am gleichen Tage wieder abzunehmen und zu den Akten zu verfügen.

Archivaliensignatur
0.4, 074/1559a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 32
former reference number: I21, Folio 159-161
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV C 2 Allg.Nr.41 315
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1941
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Laufzeit
22.08.1941

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes

Entstanden

  • 22.08.1941

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