Urkunde

Urkunde 133

Regest: Vor Schultheiß und Schöffen des Oberweseler Stadtgerichts bekennt der Kellner des Stifts zu St. Goar Johann Konrad Knöpfell mit Zustimmung des Hessen-Kasselischen Reservatkommissars L. J. Rheinhardt, dass sie die dem Stift von dem Stadtgeeicht am 24. April 1702 wegen eines Kapitals von 160 Gulden und rückständiger Zinsen zugesprochene sogenannte Alte Münz mit Keller und Gang zur Straße den Meistern Friedrich Fastre und Niklas Maageren, Bürgern daselbst, für 100 Rhein. Gulden verkauft haben, die bis zur Ablage des Kapitals mit 5 v. H. zu verzinsen sind, unter Eigentumsvorbehalt bis zur Ablage des Kapitals; das Grundstück liegt längs der Mauer, die sich über dem Haus zur Münz zwischen Peter Lanys Hofraite und dem Augßthalerischen zu dem darunter stehenden kleinen Bau gerichtlich als Aus- und Eingang zugesprochenen Plätzlein befindet, bis gegen die Hausmauer längs dem Gellerischen Garten. Es siegelt das Gericht. So geben Oberwesel den 17. Martij Jahrs 1710.

Kontext
Stift St. Goar >> Urkunden
Bestand
5WV 021B Stift St. Goar Stift St. Goar

Laufzeit
17.3.1710

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:21 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 17.3.1710

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