Urkunden

Pfalzgraf Philipp schlichtet einen Streit zwischen Friedrich von Fleckenstein zu Madenburg, Freiherrn zu Dagstuhl, und seiner Schwester Ennel einerseits und Heinrich von Fleckenstein andererseits. Der minderjährige Heinrich, der durch seine Großmutter Irmengart, geb. von Hunoltstein ("Honolt-"), verw. von Winnenburg und Beilstein, vertreten wird, erhält auf deren Bitten von Pfalzgraf Philipp den Hans von Gemmingen, Vogt zu Germersheim, und den pfälzischen Sekretär Balthasar vom Wyler zu Vormündern. Friedrich und Ennel verlangen die Ausfolgung von 2000 fl, die ihre +Mutter von Hirschhorn ihrem Vater in die Ehe gebracht hatte. Heinrich beruft sich dagegen auf einen Vertrag seiner +Mutter von Winnenburg und Beilstein, der 2. Frau seines Vaters. Pfalzgraf Philipp entscheidet: 1) Friedrich und Ennel erhalten für die 2000 fl 1/3 der Nutzung aus dem Burglehen zu Hagenau, Friedrich und Heinrich je ein weiteres Drittel; nach Ennels Tod teilen sich die Brüder darin. Der Erbanspruch Ottos von Hirschhorn und dessen Vetters auf das Erbe Friedrichs und Ennels bleibt davon unberührt. 2) Der Erbvertrag zwischen Heinrichs Eltern ist ungültig, Heinrich erbt seinen Anteil allein. 3) Die Gefälle der Eigengüter werden gedrittelt, die Lehengüter zwischen den Brüdern geteilt. Verpfändete Einkünfte werden jedoch zuvor vom pfälzischen Zollschreiber zu Selz an die Inhaber ausbezahlt. 4) Die Herrschaft Fleckenstein bleibt ungeteilt. 5) Die armen Leute aus Eigengut sollen den Geschwistern, die aus Lehengut den Brüdern schwören. 6) Da während der vierjährigen Amtmannschaft Friedrichs von Rosenberg Heinrich keine Gefälle erhielt, sollen Friedrich und Ennel alle alten Schulden bezahlen. 7) Die Schlösser, vor allem Lützelhart und Quirstadt, bleiben ungeteilt. 8) Die Geschwister sorgen auf der Madenburg für den Unterhalt ihres Vaters, der "ungeschickt ist in die welt", auch wenn sie dort nicht wohnen sollten. 9) Die Urkunden, über die jeder ein Register erhält, werden gemeinsam aufbewahrt. 10) Zweimal jährlich soll ein Schlichtungstag stattfinden. 11) Frondienste und Atzung der armen Leute sollen gemeinsam beansprucht, diese aber nicht über Gebühr beschwert werden. 12) Pfalzgraf Philipp behält sich sein Viertel an der Madenburg hierbei vor. Siegler: Aussteller

Archivaliensignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, {69 von Helmstatt U 292 Verweisung}
Bemerkungen
Insert in 1478 Nov. 13, U 292

Kontext
Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten >> Urkunden >> von Helmstatt >> 1470-1479
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten

Indexbegriff Person
Fleckenstein, von; Ennel
Fleckenstein, von; Friedrich
Fleckenstein, von; Heinrich
Fleckenstein, von; Irmengart, geb. von Hunolstein
Gemmingen, von; Hans
Hirschhorn, von; Otto
Hunolstein, von; Irmengart
Pfalzgrafen; Philipp
Rosenberg, von; Friedrich
Winnenburg und Beilstein, von; Irmengart, geb. von Hunolstein
Wyler, von; Balthasar, pfälz. Sekretär
Indexbegriff Ort
Dagstuhl, Wadern MZG
Eschbach SÜW; Burg Madenburg
Germersheim GER
Hagenau/Haguenau (Dép. Bas-Rhin) [F]
Heidelberg
Lützelhardt, Schloss (Dép. Bas-Rhin) [F]
Quirstadt ?, Schloss
Selz, Dép. Bas-Rhin F

Laufzeit
1478 (1478 Okt 27 - Simon und Juda abend Heidelberg)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:04 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1478 (1478 Okt 27 - Simon und Juda abend Heidelberg)

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