Urkunde
Obligation des Kurfürsten Clemens August von Bayern als Bischof von Münster und des Domkapitels Münster im Namen der gesamten Landes-Ritterschaft des Hochstifts Münster und der Stadt Münster sowie sämtlicher Städte im Hochstift, nachdem laut Beschluss des 1720 gehaltenen Landtags die Aufnahmen verzinster Anleihen zur Ablegung 5%iger älterer Kapitalien bewilligt wurde, über die Aufnahme einer Anleihe in Höhe von 3.500 Reichstaler in gängigen unverrufenen und im Westfälischen Kreis gültigen Reichsgulden gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 4 %, zahlbar jährlich am 1. März, aus der Invaliden-Kasse. Vermerk der königlichen Regierung zu Münster vom 24. Oktober 1843 über die Wertlosigkeiten der vorliegenden Obligation, das die Regierungen zu Hannover und Oldenburg laut dem mit Preußen geschlossenen Staatsvertrag vom 16. Oktober 1839 die Position 674 der Anlage 3 e mit einem Anteil von 163/800 abgelehnt haben und der preußische Anteil zu 637/800 dem Münsterischen Provinzial-Invaliden-Fonds zurückbezahlt worden ist
- Archivaliensignatur
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B 062u, 10
- Formalbeschreibung
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Überlieferungsart: Original
- Material
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Papier
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellort: Münster
Siegelführer: Domkapitel Münster, Landesherr
- Kontext
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Fürstbistum Münster, Invalidenfonds
- Bestand
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B 062u Fürstbistum Münster, Invalidenfonds
- Indexbegriff Person
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Domkapitel Münster
Landesherr
- Laufzeit
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1721 März 1 (1843)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Zugangsbeschränkungen
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Digitalisat vorhanden: Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:53 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1721 März 1 (1843)