Urkunde

Obligation des Kurfürsten Clemens August von Bayern als Bischof von Münster und des Domkapitels Münster im Namen der gesamten Landes-Ritterschaft des Hochstifts Münster und der Stadt Münster sowie sämtlicher Städte im Hochstift, nachdem laut Beschluss des 1720 gehaltenen Landtags die Aufnahmen verzinster Anleihen zur Ablegung 5%iger älterer Kapitalien bewilligt wurde, über die Aufnahme einer Anleihe in Höhe von 3.500 Reichstaler in gängigen unverrufenen und im Westfälischen Kreis gültigen Reichsgulden gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 4 %, zahlbar jährlich am 1. März, aus der Invaliden-Kasse. Vermerk der königlichen Regierung zu Münster vom 24. Oktober 1843 über die Wertlosigkeiten der vorliegenden Obligation, das die Regierungen zu Hannover und Oldenburg laut dem mit Preußen geschlossenen Staatsvertrag vom 16. Oktober 1839 die Position 674 der Anlage 3 e mit einem Anteil von 163/800 abgelehnt haben und der preußische Anteil zu 637/800 dem Münsterischen Provinzial-Invaliden-Fonds zurückbezahlt worden ist

Digitalisierung: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
B 062u, 10
Formalbeschreibung
Überlieferungsart: Original
Material
Papier
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellort: Münster

Siegelführer: Domkapitel Münster, Landesherr

Kontext
Fürstbistum Münster, Invalidenfonds
Bestand
B 062u Fürstbistum Münster, Invalidenfonds

Indexbegriff Person
Domkapitel Münster
Landesherr

Laufzeit
1721 März 1 (1843)

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:53 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1721 März 1 (1843)

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