Tektonik
Staatskassen
Enthält: s. Details in den
Beschreibungen der einzelnen Staatskassen
Laufzeit:
1867, 1945-1956, 1964-1971
Enthält: s. Details in den
Beschreibungen der einzelnen Staatskassen
Laufzeit:
1867, 1945-1956, 1964-1971
Enthält: s. Details in den
Beschreibungen der einzelnen Staatskassen
Laufzeit:
1867, 1945-1956, 1964-1971
Enthält: s. Details in den
Beschreibungen der einzelnen Staatskassen
Laufzeit:
1867, 1945-1956, 1964-1971
Bestandsgeschichte: Seit den
1950er Jahren erfolgten zahlreiche Abgaben der Staatskassen an
das Staatsarchiv Marburg. Von den ursprünglich ca. 28 m Akten,
die das Staatsarchiv übernommen hatte, blieb nach einer
nachträglichen Kassation 1 m übrig.
Bestandsgeschichte: Seit den
1950er Jahren erfolgten zahlreiche Abgaben der Staatskassen an
das Staatsarchiv Marburg. Von den ursprünglich ca. 28 m Akten,
die das Staatsarchiv übernommen hatte, blieb nach einer
nachträglichen Kassation 1 m übrig.
Geschichte des
Bestandsbildners: Die Staatskassen wurden als staatliche
Rechnungsstellen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs auf der
Grundlage der seit 1920 existierenden Kreiskassen gegründet. Sie
waren dem hessischen Finanzminister unterstellt. Ihre Aufgaben
bestanden in der Vereinnahmung, Verwahrung und Verausgabung
aller Staatsgelder staatlicher Behörden in ihrem Bereich.
Von den seit 1948 bestehenden 30 hessischen Staatskassen
wurden 15 schon Mitte der 1950er Jahre aufgelöst. Ihre Aufgaben
wurden den anderen Staatskassen übertragen. Ende der 1960er
Jahre und in den 1970er und 1990er Jahren erfolgten weitere
Auflösungen. Außerdem erfolgten mehrere Verschiebungen der
Zuständigkeiten. Die verbleibenden fünf Staatskassen (Bad
Hersfeld, Darmstadt, Gießen, Kassel und Wiesbaden) wurden 1997
als selbständige Dienststellen aufgelöst und zum 1.1.1998 in das
jeweilige Finanzamt vor Ort als Sachgebiete
eingegliedert.
Geschichte des
Bestandsbildners: Die Staatskassen wurden als staatliche
Rechnungsstellen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs auf der
Grundlage der seit 1920 existierenden Kreiskassen gegründet. Sie
waren dem hessischen Finanzminister unterstellt. Ihre Aufgaben
bestanden in der Vereinnahmung, Verwahrung und Verausgabung
aller Staatsgelder staatlicher Behörden in ihrem Bereich.
Von den seit 1948 bestehenden 30 hessischen Staatskassen
wurden 15 schon Mitte der 1950er Jahre aufgelöst. Ihre Aufgaben
wurden den anderen Staatskassen übertragen. Ende der 1960er
Jahre und in den 1970er und 1990er Jahren erfolgten weitere
Auflösungen. Außerdem erfolgten mehrere Verschiebungen der
Zuständigkeiten. Die verbleibenden fünf Staatskassen (Bad
Hersfeld, Darmstadt, Gießen, Kassel und Wiesbaden) wurden 1997
als selbständige Dienststellen aufgelöst und zum 1.1.1998 in das
jeweilige Finanzamt vor Ort als Sachgebiete
eingegliedert.
Literatur: Staatsanzeiger für
das Land Hessen
Literatur: Staatsanzeiger für
das Land Hessen
- Context
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Fachverwaltungen und fachliche Einrichtungen >> Finanz- und Katasterverwaltung >> Mittlere und untere Behörden
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27.05.2024, 10:19 AM CEST
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