Akten
Der lehenbare Weingarten am Scheuchenberg zu Demling des Johann Scheuerer zu Regensburg
- Archivaliensignatur
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Fürstentum Obere Pfalz, Lehenpropstamt Amtsbücher und Akten 649
- Alt-/Vorsignatur
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BayHStA GL Fasz. 797 Nr. 16
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Registratursignatur/AZ: WDH N 49
- Kontext
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Fürstentum Obere Pfalz, Lehenpropstamt Amtsbücher und Akten >> Lehenhof Amberg
- Bestand
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Fürstentum Obere Pfalz, Lehenpropstamt Amtsbücher und Akten
- Indexbegriff Person
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Scheuerer, Johann
Regensburg
- Indexbegriff Ort
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Demling
- Laufzeit
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1563-1586
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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26.03.2025, 12:04 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Akten
Entstanden
- 1563-1586
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Es haben sich die bestelte Thorschreiber, Wacht officirer, und Thorwartter, unter der StattThoren, gehorsamblichen zuerinnern, welcher gestalt von Einem Edlem Wolweisen Herrn Cammerer und Rath, verwichenen Jahrs den 14. Septemb. und 5. Decembris, durch erdangene Decreta, ... anbefohlen worden, ... auff die alhero reisende Personen und ankommende Handelswaahren und Güeter, wegen der an andern Orthen grassirenden Pest zuhaben, ... : Decretum in Senatu den 19. Julij, Anno 1666.

Obwolen Ein Erb:Cammerer vnnd Rath, durch ein:in deren Kirchen, ab den Cantzeln offentlich verlesenes Decretum ernstlich mandiren vnd gebieten lassen, kein Leuchen außzutragen, bis die auff 12. Vhr angestelte Leuchvermahnung vorher völlig verrichtet worden, ... mit sonderm mißfallen vernehmen, daß solch Gebot wenig beobachtet, ... : Decretum den 24. Octobr: Anno 1634.

Ein WohlEdler und Hochweiser Herr Cammerer und Rath, dieser des Heiligen Römischen Reichs freyen Stadt Regenspurg fügen allen ihren Bürgern und Beysitzern, daß alle diejenige, so Alters, LeibesGebrechlichkeit, Vielheit der Kinder, ... soviel, als ihre unentbehrliche Nothdurfft erfordert, erwerben können, ... denen wohlverordneten Wachtherren schriftliche Nachricht geben sollen, ... : Decretum in Senatu den 28. Febr. 1718.

So deutlich immer hiesiger Stadt verfaste und alljährlich der untergebenen Burgerschafft vorgelesene Wacht-Gedings-Ordnung in dem Titul: Wem und wie die Burger allhie ihre Häuser und Herbergen verlassen mögen oder nicht; und dann auch verschiedene ... Decreta , ... was vermöge ihrer Pflicht sie bey Verstifftung ihrer Grund-Stücke und Einnahm derer Jnn-Leute zu beobachten haben; ... : Decretum in Senatu den 17. Febr. 1736.

Nachdem jetzig gefährlichen Kranckheits-Läufften ausser Landes, nöthig befunden worden, unter hiesigen Stadt-Thoren auf die von fremden Orten anhero kommend- und durchreisend- oder auch hier verbleibende Personen, wie auch außwertige Güter, ... genaue Achtung geben zu lassen ... : Decretum in Senatu Ratisb. den 20. Decembr. Anno 1714.
