Serie

. Johann Erzbischof von Trier gegen Wilhelm I. Graf von Nassau-Dillenburg, Philipp I. Graf von Nassau-Wiesbaden-Idstein, Philipp III. Graf von Nassau-Weilburg

Nr. 1954-1955: umfangreiche Zeugenverhörsprotokolle (13 cm, ab 1561)
Laufzeit: 1548, 1550-1580

Anspruch auf Aufhebung des Arrestes auf die Güter des Klosters Arnstein im nassauischen Gebiet, welcher verhängt worden war, weil Nassau von den Klostergütern Steuerforderungen, speziell die Türkensteuer des Jahres 1542, geltend macht, obwohl Arnstein nach Einlassung des Klägers als kurtrierischer Landstand sowohl unter der ausschließlichen geistlichen als auch weltlichen Herrschaft des Klägers steht, wohingegen die Beklagten im Wege der Rekonventionsklage geltend machen, dass das Kloster Arnstein, welches seit langem unter nassauischem Schutz steht und u.a. sowohl während der sickingschen Brandschatzungen auf dem Einrich als auch während des Bauernkrieges durch nassauische Truppen beschützt worden war, deshalb in weltlichen Dingen unter der Herrschaft Nassaus steht

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:06 MESZ

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