Urkunde

Bischof Ludolf von Minden verlegt den Kanonikerkonvent zu Neustadt, den Bischof Volquin von Minden dorthin verlegt hatte, aus Sicherheitsgründen von Neustadt in die bischöfliche Stadt Lübbecke. Die Kollation der Präbenden verbleibt beim Bischof von Minden, die Kanoniker haben das Recht, den Dechanten zu wählen, der vom Bischof bestätigt werden muss. Er überläßt ihnen acht Mansen, davon eine in Tenningen (Tenniche), die Kurie gen. Domhof in Lübbecke mit vier Mansen sowie zwei anderen dort, dazu die Manse der Domina Justina, die er ihnen mit Zustimmung des Domkapitels verkauft für 450 Mark zur Ablösung der neuen Burg von dem Ritter Herbord gen. von Mandesloh (Wencesle). Sie können ferner für 100 Mark Güter der Kirche zu Minden kaufen. Er befreit den Besitz der Kanoniker von den Bürgerpflichten und gestattet Asyl zu gewähren. Die Statuten über die testamentarischen Verfügungen und das Nachjahr werden bestätigt. Die Besetzung der Kirchen in Ahlden, ehemals Recht des Archidiakons zu Ahlden, dann aber des Dechanten zu Neustadt, denn aus der Kirche in Ahlden und den St. Nikolausaltar daselbst, war der Konvent hervorgegegangen, soll diesem Archidiakon wieder zustehen, aber jeder eingesetzte Priester soll dem Kapitel zu Lübbecke 2 Mark jährlich zahlen. Ebenso soll es mit der Kollation der Kirche zu Kirchboitzen (Boitzen) gehalten werden. Siegelankündigung des Bischofs, des Domkapitels, des Archidiakons Ludolf in Lübbecke, des Archidiakons Gyso in Ahlden und des Kapitels in Lübbecke ehemals in Neustadt.

Archivaliensignatur
D 352u, 3
Formalbeschreibung
Überlieferungskommentar: Sieben Abschriften in LAV NRW W. Eine Abschrift im HStA Hannover verbrannte im Krieg, wurde hier nur ausnahmsweise nach WUB VI, Nr. 1547 zitiert (H). Drei münstersche Abschriften (A, B, C) liegen zusammen im Bestand LAV NRW W Stift Lübbecke - Urkunden, Nr. 3. Die älteste (hier A, WUB C) wurde Anfang des 16. Jahrhunderts gefertigt. Die Abschrift B (WUB A) beglaubigte der Sekretär Vusteleben in Minden als wörtlich mit dem vorgelegten Original übereinstimmend am 23./13. November 1682. Die Abschrift C ( WUB B) entstand im 17. Jahrhundert. Zwei Abschriften (D, E) finden sich in LAV NRW W Msc. VII, Nr. 2814, die ältere aus dem 17. Jahrhundert (D) liegt hinten im Band, in ihr ist ein großer Abschnitt ausgelassen, die jüngere aus dem 18. Jahrhundert wurde nach einer vom Original stammenden Abschrift von 1596 genommen (E). Der Band LAV NRW W Msc. VII, Nr. 2806 A, der einen Präsentationsvermerk vom 24. Oktober 1704 trägt, enthält eine weitere, aus dieser Zeit stammende Abschrift (F). Im Band LAV NRW W Msc. VII, Nr. 2806 B befindet sich eine 1803 vom Kanoniker von Varendorff, Senior des Kapitels zu Lübbecke, hergestellte Abschrift (G).
Der hier zugrunde gelegte Text hält sich weitestgehend an die älteste Abschrift A, der auch gegenüber der beglaubigten Abschrift B der Vorzug gegeben wurde. Wo, wie mehrfach, alle anderen Texte einmütig von A abweichen, scheint diese Tatsache eher für diese zu sprechen, allerdings möchte man, orientiert man sich am Text, in diesen Fällen mal A, mal den anderen den Vorzug geben. Auf diese Möglichkeit wurde verzichtet.
Die Abschriften B, C, D, F geben einen im wesentlichen gleichen Text. E und G sind dem gegenüber eigenständig, stehen zwischen A und B, C, D, F. Leider sind E und G sehr fehlerhaft, so dass offenkundig aus sprachlicher Unkenntnis der Schreiber herrührende fehlerhafte Abweichungen in ihnen nicht berücksichtigt wurden.

Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellort: Minden

Kontext
Stift Lübbecke - Urkunden
Bestand
D 352u Stift Lübbecke - Urkunden

Laufzeit
1295 Oktober 5

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:49 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1295 Oktober 5

Ähnliche Objekte (12)