Bestand

5102 Amt f. Ausbildungsförd. (Bestand)

Acc. 989
Einstampfung von abgeschlossenen Förderungsakten bei 510/4 nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen
1. Für die in der anliegenden Auflistung aufgeführten Förderungsakten wurden in den Jahren 1980 bis 1981 unter Einschaltung des Rechenzentrums des Landes NW Leistungen von Ausbildungsförderung bewilligt bzw. abgelehnt. Die in den Akten befindlichen Bescheide hierüber sind rechtskräftig geworden.
2. Die Aufbewahrungsfristen für Einzelakten der Ausbildungsförderung belaufen sich - soweit es sich nicht um Darlehnsfälle handelt - gemäß der Schriftgutordnung der Stadt Köln und einer Entscheidung der obersten Landesbehörde - Erlaß KM NW - 52 - vom 04.10.1976 - auf fünf Jahre, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem die Förderungsakten abgeschlossen wurden. Diese Frist ist bei den aufgeführten Fällen abgelaufen. Die Akten des Buchstaben "H" sollen in Absprache mit 4105 an das Historische Archiv abgegeben werden.
3. Der Einstampfung der in der Aufstellung enthaltenen Akten
lfd. Nr. 001 - 4400 = 4400 ausgenommen lfd. Nr.1464 - 1789 = 326 (Buchstabe H) wird hiermit zugestimmt.
Die Einstampfung bzw. Vernichtung der Altakten erfolgt durch 70 Stadtreinigungs- und Fuhramt.
4. Für die in der Auflistung enthaltenen Akten ist ein Löschungsvermerk im Förderungsverzeichnis vorzunehmen.
5. Durchschrift erhält:
4105
zur gefl. Kenntnisnahme.
Anlage
1 Verzeichnis
326 Einzelakten

Bestandssignatur
Acc. 989

Kontext
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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 08:12 MESZ

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