Gliederung

18. Grundbuchamt Warburg

Landgerichtsbezirk Paderborn. 1879 zuständig für: Kreis Warburg mit Ausschluss des zum Amtsgericht Borgentreich (Stadtbezirk Borgentreich sowie Teile der Ämter Borgholz, Gehrden und Peckelsheim) gelegten Teils. 1932 (Aufhebung des Amtsgerichts Borgentreich): Neu zuständig für die Stadtgemeinde Borgentreich und die Landgemeinden Bühne, Eissen, Körbecke, Lütgeneder, Manrode, Muddenhagen, Schweckhausen und Willegassen. 1969 (Aufhebung des Amtsgerichts Beverungen): Ab Juli 1969 neu zuständig für die Gemeinden Borgholz, Drankhausen, Natingen und Natzungen. 1974 (Sauerland/Paderborn-Gesetz): Ab 1975 zuständig für die neuen Städte Borgentreich, Warburg und Willebadessen. Zugänge 68/1969 und 74/1985

Kontext
Grund- und Hypothekenbücher
Bestand
D 23 A Grund- und Hypothekenbücher

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Letzte Aktualisierung
30.04.2025, 14:38 MESZ

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