Urkunden
Erhard, Stoffel Müllers Sohn, und Veit, Stiefsohn des Hans Rübsamen, beide aus Horrheim, der erste straffällig geworden, weil er zu Unterriexingen und anderswo ein Lied von der "jämmerlichen, schrecklichen, mörderischen, unerhörten und unmenschlichen Tat", durch die "mörderischen, verzweifelten Buben" zu Weinsberg begangen, gesungen hatte, der andere, weil er diesem Gesang mit Wohlgefallen gelauscht hatte, beide deshalb eine Zeit lang gef., jedoch in Ansehung und auf Bitten ihrer ehrlichen Freundschaft, auch in Anbetracht ihrer Jugend ohne peinliche Strafe mit der Auflage, Atzung und Turmgeld zu bezahlen und sich künftig wohl zu verhalten, wieder freigel., geloben eidlich, fortan den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen und allein der Obrigkeit anzuhängen, und schwören U
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6470
- Umfang
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1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: 1) Philipp Schertlin 2) Conlin Machtolf, beide B. und des Gerichts zu Vaihingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 Pap. S.
- Kontext
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Urfehden >> 12. Band 12: Vaihingen - Waiblingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 12.1 Vaihingen >> 12.1.2 Vaihingen, Amt >> 12.1.2.7 Horrheim
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Müller, Stoffel
Rübsamen, Hans
Rübsamen, Veit
Unterriexingen : Markgröningen LB
Weinsberg HN
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:51 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1528 Oktober 3