Urkunden

Erhard, Stoffel Müllers Sohn, und Veit, Stiefsohn des Hans Rübsamen, beide aus Horrheim, der erste straffällig geworden, weil er zu Unterriexingen und anderswo ein Lied von der "jämmerlichen, schrecklichen, mörderischen, unerhörten und unmenschlichen Tat", durch die "mörderischen, verzweifelten Buben" zu Weinsberg begangen, gesungen hatte, der andere, weil er diesem Gesang mit Wohlgefallen gelauscht hatte, beide deshalb eine Zeit lang gef., jedoch in Ansehung und auf Bitten ihrer ehrlichen Freundschaft, auch in Anbetracht ihrer Jugend ohne peinliche Strafe mit der Auflage, Atzung und Turmgeld zu bezahlen und sich künftig wohl zu verhalten, wieder freigel., geloben eidlich, fortan den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen und allein der Obrigkeit anzuhängen, und schwören U

Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6470
Umfang
1 U
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: 1) Philipp Schertlin 2) Conlin Machtolf, beide B. und des Gerichts zu Vaihingen

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 2 Pap. S.

Kontext
Urfehden >> 12. Band 12: Vaihingen - Waiblingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 12.1 Vaihingen >> 12.1.2 Vaihingen, Amt >> 12.1.2.7 Horrheim
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Müller, Erhard
Müller, Stoffel
Rübsamen, Hans
Rübsamen, Veit
Indexbegriff Ort
Horrheim : Vaihingen an der Enz LB
Unterriexingen : Markgröningen LB
Weinsberg HN

Laufzeit
1528 Oktober 3

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:51 MEZ

Objekttyp


  • Urkunden

Entstanden


  • 1528 Oktober 3

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