Urkunden

Martin Lautenmacher ("Lutenmecher") bekennt, dass er zu Erbe Else, Conz Kesslers ("Keßelerß") Witwe, und Grede, Johann Gysenhens Witwe, 60 fl. für das Haus Kistenberg schuldet, das sie ihm auf Datum dieses Briefs verkauft haben, zu 4 Pfd. Heller Zins, fällig je zur Hälfte auf die beiden Johannistage. Er verspricht von der Kaufsumme auf nächste Weihnachten und darnach alljährlich je 5 fl. bis zur völligen Abzahlung zu entrichten. Bei Zahlungsversäumnis dürfen die Witwen und ihre Erben ihn jederzeit durch einen Stadtknecht oder durch das Gericht pfänden lassen und das Pfand binnen vierzehn Tagen veräußern. Er setzt zu Unterpfand das genannte Haus Kestenberg. Er verspricht vor dem weltlichen Gericht, sobald dieses durch den Erzbischof bestellt und besetzt wird, Währschaft zu tun. (2) S. Junker Wernher Broch von Rodeln und Richter Hermann Quadheim ("Quadeheyn"). "Der geben ist [...] thusent vierhundert sechtzig und vier [...] uff dornstag sant Lucas des heiligen ewangelisten tag."

Archivaliensignatur
U / 1464 Oktober 18
Alt-/Vorsignatur
U 515
Formalbeschreibung
Ausfertigung. Perg. S. 1 zerstört; Umschrift von S. 2 beschädigt.

Kontext
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
Bestand
Urkundenbestand

Provenienz
Mainz
Laufzeit
18.10.1464

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Letzte Aktualisierung
23.05.2025, 09:30 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Beteiligte

  • Mainz

Entstanden

  • 18.10.1464

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