Urkunden

Kurfürst Philipp von der Pfalz schreibt den Schultheißen, Gerichten, Gemeinden und allen Einwohnern und Ausleuten nachgenannter Orte, dass er aus Not heraus und wegen des durch den Krieg erlittenen Schadens das Schloss Wolfstein (Wolffstein) mit dem Tal, allen Dörfern, Weilern, Wohnungen, Leuten und Zugehör für 4.000 Gulden auf Wiederkauf an den Amtmann zu Kaiserslautern, Hans von Flersheim, verkauft hat, wie es eine Verschreibung beinhaltet. Daher sagt er die Adressaten von ihren Gelübden, Eiden und Pflichten, mit denen sie bislang dem Pfalzgrafen verbunden waren, ledig und weist sie an, entsprechend Hans von Flersheim als Vogtherrn zu huldigen und treu zu sein, wie sie es bisher waren. Der Pfalzgraf behält sich die Erbhuldigung vor, was jedoch der genannten Verschreibung keinen Schaden zufügt.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

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Signatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 345
Umfang
fol. 357r-357v
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Heidelberg

Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)

Kontext
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher

Indexbegriff Person
Indexbegriff Ort
Wolfstein KUS

Laufzeit
1505 Januar 14 (uff dinstag nach Erhardi episcopi)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 06:09 UTC

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1505 Januar 14 (uff dinstag nach Erhardi episcopi)

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