Sachakte
Verordnung: Der Judenbraut soll als Morgengabe ein Zehntel steuerfrei bleiben. Bekommt sie aber das ganze Vermögen mit, soll der vierte Teil freibleiben. Zieht sie aber in ein Land, wo diese Befreiung nicht üblich ist, soll sie auch diese Befreiung in hiesigem Land nicht genießen
- Reference number
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E 3 A, 3/1
- Further information
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Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Nummer 10
- Context
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> L Juden
- Holding
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Date of creation
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Darmstadt, 1725 Dezember 4
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Last update
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01.07.2025, 1:39 PM CEST
Data provider
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Object type
- Sachakte
Time of origin
- Darmstadt, 1725 Dezember 4