Gliederung
Projektgruppe Bürgernähe
Der Kreis auf dem Weg zum Bürger Vision "Kundendienstzentrale" im Kreishaus Heidkamp Durch das Eigene Steuerungsmodell des Rheinisch-Bergischen Kreises wurde bzw. wird die Kreisverwaltung von der Behörde zur Dienstleistungskommune reformiert. Bis zur Einrichtung der Service-Büros in Burscheid und Rösrath war dies eine nach innen gerichtete Reform. Mit Einrichtung dieser Service-Büros sind wichtige Schritte 'auf dem Weg zum Bürger' gemacht. Es ist eine akzentuierte Bürgerorientierung eingeleitet worden, da insbesondere Leistungsangebote des Kreises vor Ort erfolgen. Nunmehr ist insbesondere zu bewerten, ob die Service-Büros die gewünschte Akzeptanz in der Bürgerschaft genießen. Im Zuge einer Optimierungsphase könnten weitere Aufgaben vor Ort angeboten werden. Während der Optimierungsphase kann z. B. als Ergebnis herauskommen, dass eine Zusammenfassung weiterer Aufgaben vor Ort nicht sinnvoll ist, da nicht alle Aufgaben dezentral wahrgenommen werden können. Es ist in diesem Zusammenhang eventuell zu prüfen, ob nicht jeweils im südlichen und auch im nördlichen Teil des Kreisgebietes regionale Dienstleistungszentren eingerichtet würden, die Aufgaben des Kreises und (mehrerer) Kommunen wahrnehmen. Vom Grundsatz her muss die Funktion der Kreisverwaltung sicherlich in ihrer Ausgleichsfunktion liegen. Eine Delegation und Verlagerung von Aufgaben an kreisangehörigen Kommunen schwächt im Grunde den Kreis. Gegen eine Aufgabendelegation auf kreisangehörigen Kommunen sprechen zur Zeit einige Fakten: • heutige gesetzliche Regelungen lassen eine Aufgabenwahrnehmung durch nachgeordnete Behörden im Grundsatz nicht zu • Übertragung könnte Stellenabbau beim Kreis und • bei den Kommunen eine Stellenanreicherung zur Folge haben, • der Kreis verliert (insbesondere im Bereich KFZ-Zulassungen) eine beträchtliche Summe der jetzigen Einnahmen. Unabhängig von diesen Überlegungen wird die Vision zu prüfen sein, ob eine "Kundendienstzentrale" im Kreishaus Heidkamp eingerichtet wird. In 2 - 4 Jahren könnte im Kreishaus Heidkamp nur noch eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden, die aus der Vielzahl von kommunalen und .staatlichen Aufgaben Dienstleistungen erwarten. Der Gang des Bürgers zum Tisch der/des Sachbearbeiterin soll nicht mehr üblich sein. Weitere Prämissen sollen sein: • kurze Wartezeiten • möglichst aus einer Hand • kompetente Leistungserledigung • sachgerechte Büroausstattung • gut ausgebildete, freundliche und allzuständige Mitarbeiterinnen • vielseitiges Angebot. Welche Aufgaben in einer solchen Anlaufstelle gebündelt werden können, wird nach einer intensiven Grundlagenforschung zu entscheiden sein. Als wesentlichste Grundlage wird zu ermitteln sein, wer, woher, wie oft, und warum als Kunde, Bürger die Kreisverwaltung aufsucht. Die hierfür notwendige "Kundenbefragung" wird über einen Zeitraum vom ca. 3 Monaten durchzuführen sein. Die Fragestellungen sind in Vorbereitung. Die Kundendienstzentrale im Kreishaus Heidkamp soll über das Niveau einer reinen Informationsstelle hinausgehen; es soll dort leichte bis mittelschwere Sachbearbeitung erfolgen. Die Bearbeitung komplexer Sachverhalte muss zugunsten einer schnellen und guten Bedienung -der reinen Serviceleistung- im Hintergrund dieser Kundendienstzentrale erfolgen. Ob sich dabei die Serviceleistung nur auf die Entgegennahme von Anträgen erstreckt oder ob gar die abschließende Sachbearbeitung angeboten wird, ist im Rahmen der Grundlagenforschung zu ermitteln. Intensiv wird auch zu prüfen sein, welche a-typischen Dienstleistungsangebote -also außerhalb denen einer Kreisverwaltung- gemacht werden können. Denkbar wäre, dass eine Aufgabenwahrnehmung für andere Behörden erfolgt. Hier könnte z. B. ein Leistungsangebot in Kooperation mit der Stadt Bergisch Gladbach in Frage kommen, da sich der Sitz der Kreisverwaltung in dieser Großen kreisangehörigen Stadt befindet. Ob nun als eindeutige Delegation von Aufgaben oder als "Gemeinschaftsbüro" gemeinsam die Erledigung erfolgt, wird erst nach intensiver Prüfung möglich sein. Je nach Raumangebot könnten auch rein privatwirtschaftlich ausgerichtete Dienstleistungen der Bürgerschaft innerhalb dieser Kundendienstzentrale angeboten werden. Dies selbstverständlich unter Beachtung des Gebotes zum Thema 'wirtschaftliche Betätigung durch die Kommunen'. Folgende Angebote sind u. a. denkbar: • Fahrkartenverkauf für den öPNV • Touristbüro • Kiosk • Cafeteria für Wartende • Herstellung von KFZ-Kennzeichen • Bankgeschäfte • Versicherungsmakler (nur KFZ-Versicherungen, MofaKennzeichen) Des weiteren könnten unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen und technischer Möglichkeiten bisher nur hausintern angebotene Dienstleistungen auch für Externe zugängig gemacht werden, so z. B.: • Poststelle • Hausdruckerei • DV-Service • Kulturamt • Postagentur • Kopierservice • Tele-Kiosk I EDV-Bürgerkiosk • Veranstaltungsbüro In die Prüfung ist auf jeden Fall einzubeziehen, welches Raumangebot zur Verfügung steht. Hierbei werden neben den Bestimmungen zur Größe von Arbeitsplätzen auch die Ansprüche/Befindlichkeit der Besucher zu berücksichtigen sein. Auf jeden Fall erscheint die Unterbringung einer solchen Kundendienstzentrale ebenerdig (da insbesondere die behindertengerechte Ausgestaltung zu bedenken ist) und in einem Großraum geboten. Ob vorhandene Räumlichkeiten dafür geeignet sind, bedarf einer intensiven Beratung durch die OE Gebäudemanagement. Sollte dies nicht im vorhandenen Raumbestand möglich sein, müßte über eine Gebäudeerweiterung nachgedacht werden. Auf welchem Wege kann diese Idee erreicht werden? Widerstände könnten sich aus folgenden Gründen ergeben: • Wie bereits erwähnt, verhindern/behindern heutige Rechtsnormen eine Umsetzung der oben genannten Vorstellungen. Es gilt entsprechende Gesetze zu verändern, dabei ist fast immer die Entscheidung des Landes NRW notwendig. Es besteht jedoch Hoffnung, dass im Zuge der derzeit laufenden Modernisierung von Rechtsnormen und Zuständigkeiten (und der damit verbundenen Flexibilisierung von Verwaltung) solche Überlegungen als Experiment akzeptiert würden. • Das Rollenverständnis des Kreises (Verwaltung und Politik), der kreisangehörigen Kommunen und ggf. der öffentlichen Gesellschaft ist jeweils neu zu formulieren. • Letztlich wird auch der Personalrat, ggf. auch die Personalräte/Betriebsräte der möglichen Kooperationspartner, als "Widerstandskämpfer" handeln müssen. Sie haben das Recht zur Verneinung, wenn die vorzuschlagenden Neuerungen zum Nachteil der Beschäftigen umgesetzt werden. • Schwierigkeiten bzw. Probleme könnten auch in der personalwirtschaftlichen und • in der finanziellen Umsetzung auftreten. Eine optimistische Grundhaltung sollte bei den Betroffenen geweckt werden. Die Projektgruppe 'Bürgernähe' ist davon überzeugt, dass diese Vision umgesetzt werden kann - aber auch sollte. Projektgruppe "Bürgernähe" Mitglieder: Frau Benkert-Schwieren (Gleichstellungsbeauftragte) Frau Cimiotti (Projektgruppe) Frau Fiedler (Bereich 5) Herr P. Gröner (Rechnungsprüfungsamt) Herr Gerstlauer (Personalrat) Herr Schönenborn (Bereichsleiter 3)
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Projekt "Der Kreis auf dem Weg zum Bürger"
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30.04.2025, 2:44 PM CEST
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