Notariat unnd Teutsche Rhetoric : Was jeden Notarien ... zu wissen ... von nöten ...
- Location
-
Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- 2 Rw 443
- Dimensions
-
2 ̊
- Extent
-
146 Bl.
- Language
-
Deutsch
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Franckfort a. M.
- (who)
-
Egenolff
- (when)
-
1565
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11201268-3
- Last update
-
16.04.2025, 8:35 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Egenolff
Time of origin
- 1565
Other Objects (12)
Notariat vnd Rhetoric Teutsch : Wes einem Notarien, Redner oder Schreiber, aller Practic, Handlung vnnd Commission, inn allen Sachen, Contracten, vnd Verbrieffungen zuwissen, zubetrachten, zuversehen, vnd fürzunemen sei. Mit Erklerung aller derselbigen Art vnd Eygenschafften ... vnd Exempeln. [et]c.
Rhetoric, und Teutsch Notariat : Wes jeden Notarien, Schreibern, Procuratorn, Acuocaten, Gerichts, Raths, vnd Ampts Personen oder Verwaltern, In Reden vnd Schreiben, Jnn vnd Ausserhalb Gericht, Ihrer Practic, Handlung vnd Commission jeder Sachen, Contracten vnd Verbriefungen zu wissen, Schriflich vnd Mündtlich zuuersehen vnd gebrauchen von nöten ...
Notariat unnd Teutsche Rhetoric : was jeden Notarien Schreiben, Procuratorn, Audocaten, Gerichts, Rath und ampts Personen oder Verwaltern, in Reden Schreiben in und ausserhalb Gericht, jrer Practic, Handlung und Commission jeder Sachen, Contracten und Verbrieffungen zuwissen, Schrifftlich unnd Mündlich zuuersehen unnd gebrauchen von nöten ; mit Erklärung aller derselbigen Art und Eygenschafften, Auch jeder Contracten und Instrument angehenckten Rechtlichen Cautelen, Doctrinen, Instruction, beständigsten Cantzleijschen guten Formulen und Exemplen ...
Notariat vnnd Teutsche Rhetoric, Wes jeden Notarien, Schreibern, Procuratorn, Aduocaten, Gerichts, Raths, vnd Ampts Personen, oder Verwaltern, Jn Reden vnd Schreiben, Jn vnd ausserhalb Gericht , Jhrer Practic, Handlung vnd Commission jeder Sachen, Contracten vnd Verbrieffungen zuwissen, Schrifftlich vnd Mündtlich zuuersehen vnd gebrauchen von nöten : Mit Erklärung aller derselbigen Art vnd Eygenschafften, Auch jeder Contracten vnnd Instrument angehenckten Rechtlichen Cautelen, Doctrinen, Instruction, bestendigsten Cantzeleijschen gůten Formulen vnd Exempelns [et]c.
Notariat vnnd Teutsche Rhetoric, Wes jeden Notarien, Schreibern, Procuratorn, Aduocaten, Gerichts, Raths, vnd Ampts Personen, oder Verwaltern, Jn Reden vnd Schreiben, Jn vnd ausserhalb Gericht , Jhrer Practic, Handlung vnd Commission jeder Sachen, Contracten vnd Verbrieffungen zuwissen, Schrifftlich vnd Mündtlich zuuersehen vnd gebrauchen von nöten : Mit Erklärung aller derselbigen Art vnd Eygenschafften, Auch jeder Contracten vnnd Instrument angehenckten Rechtlichen Cautelen, Doctrinen, Instruction, bestendigsten Cantzeleijschen gůten Formulen vnd Exempelns [et]c.
Notariat vnd Teutsche Rhetoric Wes jeden Notariẽ Schreibern Procuratorn Aduocaten Gerichts Raths vnnd Ampts Personen oder Verwaltern Jn Reden vnd Schreiben Jnn vnd Ausserhalb Gericht Jhrer Practic Handlung vnd Commission jeder Sachen Contracten vnd Verbrieffungen zuwissen Schrifftlich vnd Mündtlich zuuersehen vnd gebrauchen von noeten