Arbeitspapier
Homo oeconomicus und das Recht
Obwohl das Verhaltensmodell des homo oeconomicus sowohl der Rechtswissenschaft wie der Rechtspolitik bei Fragen der Rechtsfolgenabschätzung von großem Nutzen sein kann, wird dessen Akzeptanz erschwert, weil bei ihm strikte Rationalität unterstellt wird. Im Beitrag wird unter Rückgriff auf Ronald Heiners Theorie imperfekter Entscheidungen das Modell eines eingeschränkt rationalen homo oeconomicus entwickelt und auf das Begehen von Straftaten angewendet. Die Kompetenz eines eingeschränkt rationalen Straftäters reicht angesichts der Komplexität seiner Umwelt nicht aus, die individuell beste Entscheidung zu fällen (Kompetenz-Schwierigkeitslücke). Der Entscheider muss deshalb damit rechnen, die aus der statistischen Entscheidungstheorie bekannten Entscheidungsfehler vom Typ 1 und Typ 2 zu begehen. Im Beitrag wird gezeigt, wie man rationaler Weise auf diese Möglichkeit reagiert.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Series: CSLE Discussion Paper ; No. 2000-03
- Klassifikation
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Wirtschaft
Economic Methodology: General
Illegal Behavior and the Enforcement of Law
- Thema
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Homo oeconomicus
Recht
Diagnosefähigkeit
Homo oeconomicus
law
detection skills
Rationales Verhalten
Rechtsökonomik
Beschränkte Rationalität
Kriminalitätsökonomik
Theorie
- Ereignis
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Geistige Schöpfung
- (wer)
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Schmidtchen, Dieter
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wer)
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Universität des Saarlandes, Center for the Study of Law and Economics (CSLE)
- (wo)
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Saarbrücken
- (wann)
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2000
- Handle
- Letzte Aktualisierung
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10.03.2025, 11:43 MEZ
Datenpartner
ZBW - Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Arbeitspapier
Beteiligte
- Schmidtchen, Dieter
- Universität des Saarlandes, Center for the Study of Law and Economics (CSLE)
Entstanden
- 2000