Arbeitspapier

Homo oeconomicus und das Recht

Obwohl das Verhaltensmodell des homo oeconomicus sowohl der Rechtswissenschaft wie der Rechtspolitik bei Fragen der Rechtsfolgenabschätzung von großem Nutzen sein kann, wird dessen Akzeptanz erschwert, weil bei ihm strikte Rationalität unterstellt wird. Im Beitrag wird unter Rückgriff auf Ronald Heiners Theorie imperfekter Entscheidungen das Modell eines eingeschränkt rationalen homo oeconomicus entwickelt und auf das Begehen von Straftaten angewendet. Die Kompetenz eines eingeschränkt rationalen Straftäters reicht angesichts der Komplexität seiner Umwelt nicht aus, die individuell beste Entscheidung zu fällen (Kompetenz-Schwierigkeitslücke). Der Entscheider muss deshalb damit rechnen, die aus der statistischen Entscheidungstheorie bekannten Entscheidungsfehler vom Typ 1 und Typ 2 zu begehen. Im Beitrag wird gezeigt, wie man rationaler Weise auf diese Möglichkeit reagiert.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: CSLE Discussion Paper ; No. 2000-03

Klassifikation
Wirtschaft
Economic Methodology: General
Illegal Behavior and the Enforcement of Law
Thema
Homo oeconomicus
Recht
Diagnosefähigkeit
Homo oeconomicus
law
detection skills
Rationales Verhalten
Rechtsökonomik
Beschränkte Rationalität
Kriminalitätsökonomik
Theorie

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Schmidtchen, Dieter
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Universität des Saarlandes, Center for the Study of Law and Economics (CSLE)
(wo)
Saarbrücken
(wann)
2000

Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:43 MEZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Arbeitspapier

Beteiligte

  • Schmidtchen, Dieter
  • Universität des Saarlandes, Center for the Study of Law and Economics (CSLE)

Entstanden

  • 2000

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