Akten

Verbot Fleisch zum Verkauf in die Stadt zu bringen, ausgenommen sind die Halbwinner (Pächter), die mit einer Bescheinigung die Erlaubnis haben. Fleisch, das trotzdem gefunden wird, soll sofort konfisziert werden. (S. 12-13)

Archivalientitel
Normal - Verordnungen von 1780 - 1790

Kontext
Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I) >> ältere Archivalien verschiedener Provenienz >> Normal - Verordnungen von 1780 - 1790
Bestand
0-1-1 Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I) Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I)

Laufzeit
(31.10.1780)

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Geliefert über
Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 14:22 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • (31.10.1780)

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