Akten
Verbot Fleisch zum Verkauf in die Stadt zu bringen, ausgenommen sind die Halbwinner (Pächter), die mit einer Bescheinigung die Erlaubnis haben. Fleisch, das trotzdem gefunden wird, soll sofort konfisziert werden. (S. 12-13)
- Archivalientitel
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Normal - Verordnungen von 1780 - 1790
- Kontext
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Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I) >> ältere Archivalien verschiedener Provenienz >> Normal - Verordnungen von 1780 - 1790
- Bestand
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0-1-1 Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I) Stadtverwaltung Düsseldorf vor 1815 (alt: Bestand I)
- Laufzeit
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(31.10.1780)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 14:22 MESZ
Datenpartner
Stadtarchiv Düsseldorf. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- (31.10.1780)