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Anerkennung kaiserlicher Freiheitsbriefe (Privilegien)

Regest: Ich Egloff von Wartemberg, genannt von Wildenstain, Hofrichter zu Rottweil an Statt und im Namen des edeln Grafen Hermann von Sulz, von meines gnädigen Herrn, des römischen Königs Sigmund und zu Ungarn etc. Königs, Gewalt an seiner Statt auf seinem Hofe zu Rottweil, vergich (= erkläre) öffentlich und tue kund menniglich (= jedermann) mit diesem Brief, daß ich zu Gerichte saß auf dem Hofe zu Rottweil an der offnen freien Königsstraße auf diesen Tag, als dieser Brief gegeben ist, und stund vor mir auf demselben Hofe der frommen, weisen, des Bürgermeisters, des Rates und der Bürger gemeinlich der Stadt zu Rütlingen ehrbare und gewisse (= vertrauenswürdige) Botschaft (= Gesandtschaft) mit voller Gewalt (= Vollmacht) an derselben von Rütlingen Statt mit Namen Heinz Tunckel und zogt (= zeigte) da derselben von Rütlingen Majestät-Freiheitsbrief, wie sie von römischen Kaisern und Königen seliger Gedenknis gefreiet (= mit Freiheiten d. h. Privilegien versehen) worden sind, und zogt damit (= zugleich) einen Bestätigung-Brief jetzo mit des obgenannten meines gnädigen Herren, des römischen Königs Sigmund, aufgedrucktem Insigel versiegelt, und bat ihm dieselben Freiheit- und Bestätigung-Briefe zu lesen, die auch also vor mir in offnem Gericht gelesen und verhört (= angehört) wurden. Und nach der Verhörung da bat mich der ehgenannten von Rütlingen Botschaft, an (= in) einem Urteil zu erfahren (= festzustellen), ob die ehgenannten von Rütlingen derselben Freiheit üt (= nicht) billig genießen sollten. Darum erforschte ich das Urteil, was recht wäre. Nach meiner Frag wurde mit rechtem Gericht und gesamtem (= gemeinsamem) Urteil erteilt (= bestimmt), wie auf dem Hofe zu Rottweil recht war, daß die ehgenannten von Rütlingen bei der Sage (= dem Wortlaut, Inhalt) ihrer erwähnten Freiheitbriefe billig bleiben sollen. Und ward ihnen auch da mit dem Urteil ein Brief erteilt. Und hierum zu öffentlicher Urkunde so habe ich des Hofs zu Rottweil Insigel mit Urteil öffentlich gehängt an diesen Brief.

Reference number
A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. B 72/10
Further information
Ausstellungsort: Rottweil

Bemerkungen: Original: HStA Stuttgart B 201 U 4

Verweis: Kopie: S 161 Nr. 20 U 4. Abschrift: Privilegienbuch I (vorl. Nr. 6), fol. 15

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 7 Kaiserliche Privilegien
Holding
A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)

Date of creation
1412 Juli 5, Zinstag (= Dienstag) nach St. Ulrichs Tag

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20.03.2025, 11:14 AM CET

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  • Archivale

Time of origin

  • 1412 Juli 5, Zinstag (= Dienstag) nach St. Ulrichs Tag

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