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Schriftstücke zu einer Klage des Arnold Wernike in M. ./. Johan von der Recke, Herr zu Drensteinfurt. Der Beklagte erhebt aufgrund eines kaiserlichen Lehens einen Zoll auf Wein, und zwar eine Kanne aus jedem Fass. Hiervon sind die Bürger Münsters befreit, wenn die Fässer ihre Marken tragen. Der Beklagte hat nun 2 Fässer Wein des Klägers beschlagnahmt. Kläger behauptet, die Anbringung seiner Marke sei von seinem Faktor Köln versehentlich nicht geschehen. Er hat beim Offizialatgericht ein mandatum de restituendo erwirkt; der Beklagte hat Berufung beim Reichskammergericht eingelegt. Dieses hat den Rat in Dortmund mit der gütlichen Beilegung des Streits beauftragt. Der Rat in Münster verwendet sich für den Kläger beim Rat in Dortmund.

Darin: Anlage, Auszug aus dem alten Buch: 1511 (Dienstag post conversionem Pauli). Die Bürgermeister in Münster lassen Johan von der Recke zu Steinfurt kommen und halten ihm vor, dass er von Weinen, die Dietrich von Grolle aus Köln habe bringen lassen, Zoll geno

Enthält: Erwähnt werden Fuhrmann Tonies Hagebolle, Georg Wethmar und Gerichtsschreiber Johan Brügman in Dortmund; Franz von Ascheberg in Venne, Droste zu Werne; Sekretär Johan Hobeling.

Reference number
B-C Civ, 2405

Context
Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1601-1700
Holding
B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)

Date of creation
1636 - 1638

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Last update
17.09.2025, 3:02 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1636 - 1638

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