Archivale

Forderungen aus einer Schenkung

Enthält: Im Rechtsstreit zwischen Johann Klosterhalfen und Bernard Vois geht es um Forderungen aus einem von +Wilhelm Klosterhalfe geliehenen oder (wie der Beklagte mutmaßt) geschenkten Kapital. Der Anwalt des Klägers wirft dem Beklagten vor, mit seiner letzten Eingabe den Prozess nur verzögern zu wollen, indem er behaupte, dessen (des Klägers) Forderungen seien unbezahlbar und müssten vom eigentlichen Verfahren getrennt werden, wozu sein Mandant auch bereit wäre. Das könne aber die Zahlung von dessen Forderungen durch den Beklagten nicht verzögern. Denn selbst wenn die Gelder auf einer unbeschränkten Schenkung basieren, sei diese den Rechten wie der eigenen Aussage des Verstorbenen nach verfallen. Das könnte, wenn es dienlich wäre, auch von Zeugen bestätigt werden. Außerdem hätte der Beklagte seine Schuld auf Anmahnung durch einen Notar und vor Zeugen selbst eingestanden. Dazu fügt der Klägeranwalt eine Bescheinigung des Notars Johann Peter Hopstein vom 16.2.1746 bei, der auf Ersuchen von Johann Klosterhalfe bei Bernard Vois, dem Nachfolger des +Peter Klosterhalfen, die Rückzahlung der Gelder innerhalb von drei Tagen eingefordert hatte. Doch dieser und seine Frau hätten ihn auf die vierteljährige Kündigungsfrist verwiesen, nach deren Ablauf sie die Schuld bezahlen wollten. (Zeugen: Tilmann Bierenkop und Johann Esser. Enthält Anschreiben (’Schließliche undt submissional Vorstellung sambt Bitt’) und Anlage Lit. B.

Archivaliensignatur
Ge, 1195

Kontext
Gericht >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
Bestand
Gericht

Laufzeit
1746 September 6

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Letzte Aktualisierung
30.04.2025, 14:52 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1746 September 6

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