Bestand

Kirchengemeinde Höxter (Bestand)

Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Höxter (Ev. Kirchenkreis Paderborn) wurde 1970 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen deponiert und 2013 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 1236 Verzeichnungseinheiten, davon 17 Zivilstandsregister und 30 Kirchenbücher sowie ??? Bauzeichnungen. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1579 bis 2002 und birgt damit interessante Dokumente aus allen Bereichen des kirchlichen Lebens einer der ältesten Kirchengemeinden im heutigen Kirchenkreis Paderborn. Die unter der Landesherrschaft des Corveyer Benediktinerabtes stehende Stadt Höxter wandte sich schon früh der Reformation zu. Bereits 1533 schlossen Stift und Stadt einen Vertrag, der die Kiliani- und die Nikolaikirche den Evangelischen überließ und in der weiter vom katholischen Stift genutzten Petrikirche eine frühmorgendliche evangelische Predigt gestattete. Zwei Jahre später wurde die Petrikirche ganz der evangelischen Gemeinde überlassen. Das Pfarrstellenbesetzungsrecht war an allen drei Stadtkirchen bis zur Reformation durch die Stiftsherren vom Petrikollegialstift ausgeübt worden und ging dann auf den Rat der Stadt über. 1555 fiel auch die Minoritenkirche des ehemaligen Franziskanerklosters den Lutheranern zu. Die folgenden zwei Jahrhunderte standen im Zeichen der Religionskriege: Die Rekatholisierungsbemühungen des katholischen Abtes zu Corvey und des Paderborner Weihbischofs führten in Höxter zur gewaltsamen Unterdrückung der Lutheraner. 1628/29 wurden die evangelischen Geistlichen gefangengesetzt oder der Stadt verwiesen, die lutherische Predigt war verboten. Im Gemeindearchiv belegen Abschriften (LkA EKvW 4.5 Nr. 209) das Blutbad, das das kaiserliche Heer nach der Besetzung der Stadt durch verteidigende schwedische Truppen 1734 anrichtete. Zwar wurden die lutherischen Gemeinden 1649 nach Ende des Dreißigjährigen Kriegs entsprechend dem Zustand des Normaljahres wiederhergestellt, doch als 1661 der Münstersche Bischof Bernhard von Galen Administrator des Stiftes wurde, begann die Gegenreformation erneut. Entsprechende Vorfälle und Streitigkeiten sind im vorliegenden Archivbestand dokumentiert (LkA EKvW 4.5 Nr. 9, 207 und 209). Die Minoriten nahmen Kloster und Klosterkirche wieder in Anspruch, die Nicolaikirche ist seitdem katholische Pfarrkirche. In dem Gnaden- und Segenrezess von 1674 legte Bischof Bernhard von Münster als neuer Administrator schließlich die konfessionelle Parität fest. Eine Abschrift des Dokumentes findet sich ebenfalls im Gemeindearchiv (LkA EKvW 4.5 Nr. 208). Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1802/03 und der Säkularisation der Abtei endete die katholische Herrschaft. Bereits wenig später wurde das Corveyer Land dem Königreich Westphalen einverleibt. Die französische Regierung vereinigte die Petrigemeinde gegen ihren Willen mit der Kilianigemeinde 1810, und ließ die Petrikirche zugunsten eines Schulneubaus abreißen. Das Vermögen der aufgehobenen Gemeinde sollte die finanzielle Ausstattung der Schuleinrichtungen in der Stadt verbessern. Mit der Wahl von Pfarrer Beckhaus 1852 warf die preußische Regierung Minden die Frage auf, ob das seit jeher vom Magistrat der Stadt Höxter geübte Präsentationsrecht einem Patronatsrecht gleichkomme. Regierung und Konsistorium deuteten schließlich die als Attribute eines Kirchenpatronats angesehenen Rechte und Verpflichtungen des Magistrats ihrem Ursprung nach als Ausflüsse und Betätigungen von dessen amtlichen Stellung als christlicher Obrigkeit in älterer Zeit, die zu der Praxis geführt hatten, der Gemeinde zur Wahl eines Pfarrers drei Kandidaten vorzuschlagen. Wie das Gemeindearchiv belegt (LkA EKvW 4.5 Nr. 419), einigte man sich am 5.2.1855 in einem Rezess, indem dem Magistrat ein Patronatsrecht soweit zugestanden wurde, dass er formell die Vokationen mitunterzeichnet. Die zahlreichen Akten unter Hauptgruppe 4 des vorliegenden Archivbestandes zeugen davon, wie die Innere Mission des 19. Jahrhunderts auch Höxter erfasste und zur Gründung von kirchlichen Vereinen und Werken führte. 1848 bildete sich der Evangelische Vereins zur Hebung des kirchlichen Lebens und zur Armenpflege (später: Verein für Innere Mission). Ein zeitgleich nach dem Vorbild Wicherns ins Leben gerufenes Rettungshaus - zunächst für Erwachsene, später ausschließlich Erziehungs- bzw. Konfirmandenanstalt für Kinder - wurde dem Verein nach dem Willen der Kreissynode Paderborn übertragen. Aus ihm ging später mit einem Neubau auf dem Kirchhof der abgebrochenen Petrikirche das St. Petri-Stift hervor. Weitere Einrichtungen der Inneren Mission folgten, von denen einige der gesamten Diaspora der Synode zugutekamen, so 1879 das Evangelische Alumnat für die Betreuung evangelischer auswärtige Schüler des König-Wilhelm-Gymnasiums, 1884 das Vereinshaus mit einer Herberge zur Heimat und 1901 das Siechen- und Altenwohnheim „Marienstift“ in dem ehemaligen Minoriten-Franziskaner-Kloster, das die Kirchengemeinde - wie 50 Jahre zuvor die Minoritenkirche - käuflich erworben hatte. 1910 folgte die Eröffnung eines Evangelischen Krankenhauses, das 1977 mit dem katholischen St. Nicolai-Krankenhaus zu einem neuen Schwerpunktkrankenhaus in vermögensrechtlich katholischer Trägerschaft zusammengelegt wurde. Durch den Zuzug Ostvertriebener nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs die Gemeinde auf das Doppelte an. Ende der 1950er Jahre entstand im Petrifeld ein Gemeindezentrum mit Pfarrhaus und Kirchsaal, seit 1979 diente das Gebäude des ehemaligen Marienstifts als Gemeindezentrum mit Gemeindeamt und Diakoniestation. Rückläufige Gemeindegliederzahlen und finanzielle Ressourcen ließen die Kirchengemeinden auf ehemals Corveyer Gebiet in jüngster Vergangenheit wieder zusammenwachsen und führten 2014 zur Vereinigung der bisherigen Kirchengemeinde Höxter mit Amelunxen, Beverungen und Bruchhausen zur Weser-NetheKirchengemeinde Höxter (KABl. 2014 S.292). Eine erste Verzeichnung des Gemeindearchivs war 1953 durch Wolfgang Leesch (Archivberatungsstelle Westfalen) erfolgt, der den Schriftgutbestand in eine ältere und eine jüngere Archivabteilung (ab 1835) unterschieden hatte (Findbuch von 1952 in: LkA EKvW 4.5 Nr. 666). Innerhalb der Abteilungen war nochmals eine Unterteilung in die Akten der ehemaligen und seit 1810 vereinigten Petri- und Kiliani-Kirchengemeinde vorgenommen worden. Da keine dieser Unterteilungen sauber abzugrenzen war, wurde die alte Archivordnung bei der Überarbeitung 2013 aufgegeben. Sie ist weiterhin noch über die alten Archivsignaturen nachvollziehbar, die in die Datenbank aufgenommen wurden. Wo die Aktenbildung eindeutig einer der beiden ehemaligen Kirchengemeinden zugeordnet werden konnte, ist die entsprechende Gemeinde im Aktentitel vermerkt. Bei Akten, die erst nach der Vereinigung 1810 zur heutigen Kirchengemeinde Höxter entstanden sind, wurde diese Zuordnung - wenn auch von Wolfgang Leesch noch aufgeführt - nicht gesondert erwähnt. Die neue Ordnung des Gesamtbestandes ergibt sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Die in der Bestandsgliederung unter "Kirchenbücher", "Zivilstandsregister" und "Urkunden" aufgelisteten Verzeichnungseinheiten sowie die unter?? aufgeführten Karten und Pläne befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EkvW), 7.18 (deponierte Zivilstandsregister der Ev. Kirchengemeinde Höxter), 10 (Urkundensammlung des Landeskirchlichen Archivs) und 15 (Kartensammlung des Landeskirchlichen Archivs).Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.5 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.5 Nr. ...". Literatur und Quellen zur Gemeindegeschichte:LkA EKvW A 6-02 (Sammlung Jesse) Neuser, Wilhelm H., Evangelische Kirchengeschichte Westfalens im Grundriss (Beiträge zur Westfälischen Kirchengeschichte, Bd. 22), Bielefeld 2002 Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 1014-1021St.-Petri-Stift Höxter. Evangelische Heime, Höxter 1996 „Wunder wirken Lieder, und Lieder wirken Wunder“. Die Geschichte des Posaunenchores der Evangelischen Kirchengemeinde Höxter 1878-1995, hrsg. von der Ev. Kirchengemeinde Höxter, Höxter 1995

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Höxter (Ev. Kirchenkreis Paderborn) wurde 1970 im
Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen deponiert und 2013 um
einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 1236 Verzeichnungseinheiten, davon 17 Zivilstandsregister und 30 Kirchenbücher sowie ??? Bauzeichnungen. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1579 bis 2002 und birgt damit interessante Dokumente aus allen Bereichen des kirchlichen Lebens einer der ältesten Kirchengemeinden im heutigen Kirchenkreis Paderborn.
Die unter der Landesherrschaft des Corveyer Benediktinerabtes stehende Stadt Höxter wandte sich schon früh der Reformation zu. Bereits 1533 schlossen Stift und Stadt einen Vertrag, der die Kiliani- und die Nikolaikirche den Evangelischen überließ und in der weiter vom katholischen Stift genutzten Petrikirche eine frühmorgendliche evangelische Predigt gestattete. Zwei Jahre später wurde die Petrikirche ganz der evangelischen Gemeinde überlassen. Das Pfarrstellenbesetzungsrecht war an allen drei Stadtkirchen bis zur Reformation durch die Stiftsherren vom Petrikollegialstift ausgeübt worden und ging dann auf den Rat der Stadt über. 1555 fiel auch die Minoritenkirche des ehemaligen Franziskanerklosters den Lutheranern zu. Die folgenden zwei Jahrhunderte standen im Zeichen der Religionskriege: Die Rekatholisierungsbemühungen des katholischen Abtes zu Corvey und des Paderborner Weihbischofs führten in Höxter zur gewaltsamen Unterdrückung der Lutheraner. 1628/29 wurden die evangelischen
Geistlichen gefangengesetzt oder der Stadt verwiesen, die lutherische Predigt war verboten. Im Gemeindearchiv belegen Abschriften (LkA EKvW 4.5 Nr. 209) das Blutbad, das das kaiserliche Heer nach der Besetzung der Stadt durch verteidigende schwedische Truppen 1734 anrichtete. Zwar wurden die lutherischen Gemeinden 1649 nach Ende des Dreißigjährigen Kriegs entsprechend dem Zustand des Normaljahres wiederhergestellt, doch als 1661 der Münstersche Bischof Bernhard von Galen Administrator des Stiftes wurde, begann die Gegenreformation erneut. Entsprechende Vorfälle und Streitigkeiten sind im vorliegenden Archivbestand dokumentiert (LkA EKvW 4.5 Nr. 9, 207 und 209). Die
Minoriten nahmen Kloster und Klosterkirche wieder in Anspruch, die Nicolaikirche ist seit
dem katholische Pfarrkirche. In dem Gnaden- und Segenrezess von 1674 legte Bischof Bernhard von Münster als neuer Administrator schließlich die konfessionelle Parität fest. Eine Abschrift des Dokumentes findet sich ebenfalls im Gemeindearchiv (LkA EKvW 4.5 Nr. 208). Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1802/03 und der Säkularisation der Abtei endete die katholische Herrschaft. Bereits wenig später wurde das Corveyer Land dem Königreich Westphalen einverleibt. Die französische Regierung vereinigte die Petrigemeinde gegen ihren Willen mit der Kilianigemeinde 1810, und ließ die Petrikirche zugunsten eines Schulneubaus abreißen. Das Vermögen der aufgehobenen Gemeinde sollte die finanzielle Ausstattung der Schuleinrichtungen in der Stadt verbessern.
Mit der Wahl von Pfarrer Beckhaus 1852 warf die preußische Regierung Minden die Frage
auf, ob das seit jeher vom Magistrat der Stadt Höxter geübte Präsentationsrecht einem Patronatsrecht gleichkomme. Regierung und Konsistorium deuteten schließlich die als Attribute eines Kirchenpatronats angesehenen Rechte und Verpflichtungen des Magistrats ihrem Ursprung nach als Ausflüsse und Betätigungen von dessen amtlichen Stellung als christlicher Obrigkeit in älterer Zeit, die zu der Praxis geführt hatten, der Gemeinde zur Wahl eines Pfarrers drei Kandidaten vorzuschlagen. Wie das Gemeindearchiv belegt (LkA EKvW 4.5 Nr. 419), einigte man sich am 5.2.1855 in einem Rezess, indem dem Magistrat ein Patronatsrecht soweit zugestanden wurde, dass er formell die Vokationen mitunterzeichnet.
Die zahlreichen Akten unter Hauptgruppe 4 des vorliegenden Archivbestandes zeugen davon, wie die Innere Mission des 19. Jahrhunderts auch Höxter erfasste und zur Gründung von kirchlichen Vereinen und Werken führte. 1848 bildete sich der Evangelische Vereins zur Hebung des kirchlichen Lebens und zur Armenpflege (später: Verein für Innere Mission). Ein zeitgleich nach dem Vorbild Wicherns ins Leben gerufenes Rettungshaus - zunächst für Erwachsene, später ausschließlich Erziehungs- bzw. Konfirmandenanstalt für Kinder - wurde dem Verein nach dem Willen der Kreissynode Paderborn übertragen. Aus ihm ging später mit einem Neubau auf dem Kirchhof der abgebrochenen Petrikirche das St. Petri-Stift hervor. Weitere Einrichtungen der Inneren Mission folgten, von denen einige der gesamten Diaspora der Synode zugutekamen, so 1879 das Evangelische Alumnat für die Betreuung evangelischer auswärtige Schüler des König-Wilhelm-Gymnasiums, 1884 das Vereinshaus mit einer Herberge zur Heimat und 1901 das Siechen- und Altenwohnheim „Marienstift“ in dem ehemaligen Minoriten-Franziskaner-Kloster, das die Kirchengemeinde - wie 50 Jahre zuvor die Minoritenkirche - käuflich erworben hatte. 1910 folgte die Eröffnung eines Evangelischen Krankenhauses, das 1977 mit dem katholischen St. Nicolai-Krankenhaus zu einem neuen Schwerpunktkrankenhaus in vermögensrechtlich katholischer Trägerschaft zusammengelegt wurde.
Durch den Zuzug Ostvertriebener nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs die Gemeinde auf das Doppelte an. Ende der 1950er Jahre entstand im Petrifeld ein Gemeindezentrum mit Pfarrhaus und Kirchsaal, seit 1979 diente das Gebäude des ehemaligen Marienstifts als Gemeindezentrum mit Gemeindeamt und Diakoniestation. Rückläufige Gemeindegliederzahlen und finanzielle Ressourcen ließen die Kirchengemeinden auf ehemals Corveyer Gebiet in jüngster Vergangenheit wieder zusammenwachsen und führten 2014 zur Vereinigung der bisherigen Kirchengemeinde Höxter mit Amelunxen, Beverungen und Bruchhausen zur Weser-NetheKirchengemeinde Höxter (KABl. 2014 S.292).
Eine erste Verzeichnung des Gemeindearchivs war 1953 durch Wolfgang Leesch (Archivberatungsstelle Westfalen) erfolgt, der den Schriftgutbestand in eine ältere und eine jüngere Archivabteilung (ab 1835) unterschieden hatte (Findbuch von 1952 in: LkA EKvW 4.5 Nr. 666). Innerhalb der Abteilungen war nochmals eine Unterteilung in die Akten der ehemaligen und seit 1810 vereinigten Petri- und Kiliani-Kirchengemeinde vorgenommen worden. Da keine dieser Unterteilungen sauber abzugrenzen war, wurde die alte Archivordnung bei der Überarbeitung 2013 aufgegeben. Sie ist weiterhin
noch über die alten Archivsignaturen nachvollziehbar, die in die Datenbank aufgenommen wurden. Wo die Aktenbildung eindeutig einer der beiden ehemaligen Kirchengemeinden zugeordnet werden konnte, ist die entsprechende Gemeinde im Aktentitel vermerkt. Bei Akten, die erst nach der Vereinigung 1810 zur heutigen Kirchengemeinde Höxter entstanden sind, wurde diese Zuordnung - wenn auch von Wolfgang Leesch noch aufgeführt - nicht gesondert erwähnt. Die neue Ordnung des Gesamtbestandes ergibt sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Die in der Bestandsgliederung unter "Kirchenbücher", "Zivilstandsregister" und "Urkunden" aufgelisteten Verzeichnungseinheiten sowie die unter?? aufgeführten Karten und Pläne befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EkvW), 7.18 (deponierte Zivilstandsregister der Ev. Kirchengemeinde Höxter), 10 (Urkundensammlung des Landeskirchlichen Archivs) und 15 (Kartensammlung des Landeskirchlichen Archivs).
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.5 Nr. ... (hier folgt die
Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für
"Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.5 Nr. ...".

Literatur und Quellen zur Gemeindegeschichte:
LkA EKvW A 6-02 (Sammlung Jesse)
Neuser, Wilhelm H., Evangelische Kirchengeschichte Westfalens im Grundriss (Beiträge zur Westfälischen Kirchengeschichte, Bd. 22), Bielefeld 2002
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 1014-1021
St.-Petri-Stift Höxter. Evangelische Heime, Höxter 1996
„Wunder wirken Lieder, und Lieder wirken Wunder“. Die Geschichte des Posaunenchores der Evangelischen Kirchengemeinde Höxter 1878-1995, hrsg. von der Ev. Kirchengemeinde Höxter, Höxter 1995

Bestandssignatur
4.5

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.18. Kirchenkreis Paderborn

Bestandslaufzeit
1579-2003

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1579-2003

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