Urkunde

Hans Rietaisch, B. zu Weilheim, der sich landflüchtig 6 Wochen lang im Ausland aufgehalten hatte, weil er wegen eines 20 Wochen zurückliegenden Handels mit Jörg Miller von Weilheim eine Vorladung vor den Ammann erhalten hatte, ins Land zurückgekehrt, um der am 23. Juli auf Befehl des Ritters Eberhard von Freiburg zu Neidlingen erfolgten Verbrennung etlicher Unholde zuzusehen, nach einem in Hepsisau gehaltenen Zechgelage zunächst eine Nacht in Weilheim, anschließend zu Kirchheim ins Gefängnis gelegt, jedoch unter der Bedingung, dass er sich künftig wohl verhält, alle Zechen und Gesellschaften meidet, keine Waffen trägt und die Atzung bezahlt, freigelassen, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2395
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: der ehrenhafte und vornehme Melchior Eckher, Forstmeister zu Kirchheim

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 Pap. S.

Kontext
Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.10 Weilheim
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Miller, Jörg
Rietaisch, Hans
Indexbegriff Ort
Weilheim an der Teck ES

Laufzeit
1563 August 5

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
21.11.2025, 15:24 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1563 August 5

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