AV-Materialien

VGH bestätigt die Rechtmäßigkeit von Langzeit-Studiengebühren

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat entschieden, dass die Studiengebühren für Langzeitstudenten rechtmäßig sind. Hintergrund: Vier Studenten hatten vor dem VGH gegen die Studiengebühren geklagt. Seit dem Wintersemester 1998 müssen Studierende in Baden-Württemberg, die die Regelstudienzeit um vier Semester überschreiten, für jedes weitere Semester 1000 Mark bezahlen. Die Betroffenen hielten solche Gebühren für verfassungswidrig.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/003 D003420/121
Umfang
0:05:40; 0'05

Kontext
Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2000 >> April 2000
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/003 Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2000

Indexbegriff Sache
Gebühr: Studiengebühr
Rechtswesen: Verwaltungsgerichtshof
Student: Langzeitstudent
Studium
SWR 4 Baden-Württemberg aktuell
Indexbegriff Person

Provenienz
SWR 4
Laufzeit
Dienstag, 11. April 2000

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:52 MEZ

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Objekttyp

  • AV-Materialien

Beteiligte

  • SWR 4

Entstanden

  • Dienstag, 11. April 2000

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