Heimstättenrecht ein Recht für Jedermann : §1. Jeder Angehörige des Deutschen Reichs hat nach vollendetem 24sten Lebensjahre das Recht zur Errichtung einer Heimstätte
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- J.germ. 81 t
- Umfang
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56 S.
- Ausgabe
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3tes Tausend
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Berlin
- (wer)
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Rich. Wilhelmi
- (wann)
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1891
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11633462-5
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2025, 08:33 MESZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Rich. Wilhelmi
Entstanden
- 1891