Kapitel

Der LXI. Artickel. Die Zehendner sollen an vorstandt nichts vorleihen. Und soll kein schuld auff die zechen geschlagen werden.

Der LXI. Artickel. Die Zehendner sollen an vorstandt nichts vorleihen. Und soll kein schuld auff die zechen geschlagen werden.

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Georg . - Hertzog Georgens zu Sachssen Bergkordenung : Mit etzlichen viel newen Artickeln, welche die alden zumtheil auffheben, und zumtheil deuten und ercleren

Erschienen
1536

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:13 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1536

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