Kreisregierungen (Mittelbehörden der Innenverwaltung)

Überlieferungsgeschichte
An die Stelle der sechs Sektionen des Ministeriums des Innern setzten das IV. und V. Organisationsedikt vom 1. Januar 1818 vier Kreisregierungen für den Neckar-, den Schwarzwald-, den Jagst- und den Donaukreis. Sie waren die Schaltstelle zwischen dem Ministerium und den Oberämtern. Im Rahmen ihrer Aufgaben in den Bereichen Regierungs-, Kommun- und Stiftungssachen waren sie entweder entscheidende und verfügende Behörde erster Instanz oder begutachtende oder vermittelnde Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz. Außerdem waren sie Verwaltungsgerichte erster Instanz. Durch Verordnung vom 10. März 1924 wurden die Kreisregierungen aufgehoben.
An Bänden liegen für diese Beständegruppe Protokolle, Diarien, Normalien und Sonstiges vor. Die Akten sind in Generalia und Spezialia unterteilt und nach jeweils unterschiedlichen Rubrikenschemata gegliedert.

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium des Innern

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13.11.2025, 2:40 PM CET

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  • Tektonik

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