Bestand

Landgericht Görlitz (Bestand)

Inhalt: Personalakten.- Geschäftsbetrieb.- Strafgerichtsbarkeit.

Ausführliche Einleitung: Das 1822 gebildete königlich preußische Landgericht Görlitz wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1877 in ein Landgericht im Sinne des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 umgewandelt. Es war dem Oberlandesgericht Breslau (heute Wroclaw, Polen) unterstellt und zuständig für die Amtsgerichte der Kreise Görlitz-Stadt, Görlitz-Land, Hoyerswerda, Lauban und Rothenburg. Als Kollegiatgericht war es in erster und zweiter Instanz für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in Zivilsachen und Strafsachen zuständig. 1951 wurde das Landgericht Görlitz aufgelöst. Die Nachfolgebehörden waren die Bezirksgerichte Dresden und Cottbus.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 50046
Umfang
0,2 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.05 Behörden und Einrichtungen der preußischen Oberlausitz >> 02.05.02 Justiz

Bestandslaufzeit
1887 - 1952

Weitere Objektseiten
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Sächsisches Staatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1887 - 1952

Ähnliche Objekte (12)