Bestand
Reichspatentamt (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Rechtsgrundlagen
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts
herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw.
Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große
Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.
Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des
Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S.
501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der
Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und
Patente konnten gewerblich verwertet werden.
Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die
Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an
amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an
Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der
Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten
Lizenzzwang.
Die gesetzlichen Grundlagen für das
Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung
betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des
Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber
noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass
schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen
wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der
Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und
unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung
ermöglicht.
Das Gesetz betreffend den Schutz von
Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des
Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es
war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an
Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die
sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der
Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte.
Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen
Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom
12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874
lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den
Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die
Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun
oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt.
Das Gesetz
betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst
durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S.
669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem
Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für
Patentanwälte ein.
Starke Reformbestrebungen seit
ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues
Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den
Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder
aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber
nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den
Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936.
Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117)
brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter
die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die
Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das
Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen.
Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl.
II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das
Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue
Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene
Neuerungen.
Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der
Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten
auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im
Arbeitnehmererfinderrecht.
Aufgaben des
Patentamts
Die wesentlichen Aufgaben des
Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die
Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die
Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion
sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine
Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim
Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim
Reichsgericht.
Einen besonderen Aufgabenbereich
des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die
Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über
die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191)
erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere
Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte
ausländischer Staatsangehöriger.
Wurden deutschen
Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler
Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen
Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in
der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine
gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung
zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das
Deutsche Reich vergolten.
An den in Deutschland
wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur
Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt
werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen
bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden
Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen
dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war.
Organisation
Zu Beginn seiner Tätigkeit
gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für
Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen
Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer
Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen
Anmeldeabteilungen.
Das Patentgesetz von 1891
schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde-
und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder
der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde
die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch
fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten
statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von
Warenzeichenabteilungen.
Am 31. Oktober 1917 wurde
das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern
ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919
erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim
Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis
über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt.
Die
Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende
organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-,
Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren
Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan
Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate.
Im
Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für
Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das
Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für
Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit
Löschungen befasst waren.
Durch eine Verordnung
vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt
und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938
übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt
angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des
Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942,
S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796,
1021-1025).
Im April 1945 stellte das
Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten
Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate
Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt
(DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der
Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen
(AfEP).
Personelle Entwicklung im Patentamt
Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied
man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober
1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen
Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften).
Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder
zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in
einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in
den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877
beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen.
Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der
Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die
Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte
Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher
Hilfskräfte).
Als Folge der Neugestaltung durch
das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf
Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf
annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der
Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker.
Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als
Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914
erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine
rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939
mit ca. 1.900 Personen erreichte.
Internationale
Zusammenarbeit:
Auf internationaler Ebene kam es
zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft
zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R
131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung
vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches
Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die
Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit
der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider
Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und
Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem
Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für
internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt.
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte
Wie andere Dienststellen der
Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin
ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des
Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die
Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21
Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende
Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz)
nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort
Jauer.
Die Geheimsachen über Patentanmeldungen,
geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945
wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in
Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten
sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca.
300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit
Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb.
Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen
Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte
Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das
Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die
nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste
verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei
restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren,
verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere
Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945
von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese
Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal
der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss.
Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a.
Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und
Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und
Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den
letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast
sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in
Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast
sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele
Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten
der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-,
Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen.
Von den
sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai
1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca.
2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten
Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen
Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über
wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der
Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt.
Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht
bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur
Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau
verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in
der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über
Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und
wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts
übergeben.
Nicht mehr im laufenden
Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits
ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser
Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach
Bombenabwürfen brannte.
Nach dem Einmarsch der
Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des
Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder.
Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter
vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische
"Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die
in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective
Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22
Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
wurden.
Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige
vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und
Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer
Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht
bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch
der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten,
wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US
Army in Alexandria bei Washington.
Das Patentamt
erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen.
Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in
Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine
Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar
1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum
benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden
Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen
Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das
Rheinland und Süddeutschland relevante Material.
Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die
USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden
sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten.
Das in die
USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und
60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils
gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München,
darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete
Personalakten.
Die ehemalige Außenstelle des
Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit
offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt -
Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle
Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen.
Die
in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts
(112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im
selben Jahr nach München abgab.
Zu den von der
Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des
Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der
Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das
sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet
Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit
1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie
befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten"
bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen
Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de).
Generalakten (R 131/1-1205)
Die Generalakten
des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche
Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts
an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72).
Patentanmeldungsakten (R 131/EC 3317 - EC 4316, 10347-10670,
11287-11292)
Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr
alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten
aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren
1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt
gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen
Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst
militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und
US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials
war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an
Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft.
Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten
Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder
Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries",
aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich.
Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives
Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information
Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT).
Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives
Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben.
Die
Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog.
Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens
der USA und Großbritanniens.
Auf britischer Seite
war zunächst die "German Division" der "Technical Information and
Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese
Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt.
1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den
Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research"
(DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des
deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge
Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science
and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt.
Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten
befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb
das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese
1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969
bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen
Teilbestand innerhalb von R 131.
Sieben einzelne
Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das
Bundesarchiv ab.
Im Jahr 1975 wurden 243
sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des
Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts
kassiert.
Mehrere Kartons mit
Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die
DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam,
wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen
wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der
Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher
bestimmen.
Russischsprachige Vermerke auf
einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese
Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und
von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im
Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem
anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider
genauso wenig feststellen.
Nach der Integration
der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese
Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten
umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten
durchführte, weitgehend unbeachtet.
Vergeltungsakten (R 131/1001-10346)
Eine
wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE)
gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der
Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv.
Personalakten (R 131/1698-2853, 10672-11306)
Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner
Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts
ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in
München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu
Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu
großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt.
Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner
"Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren
Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht
festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab
das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von
Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das
Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des
Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit
nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im
Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet
(Signaturen: R 131/1698-2720).
1981 gab das BMJ
weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand
beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom
Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte
übergeben (R 131/2760-2853).
Im März 2004 gab das
Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an
das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten,
im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im
Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder
namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm in 38
großen Umzugskartons. Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des
Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3
Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen
(Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen wie auch weitere 0,14
lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter
Herkunft - inklusive aller "Reste" insgesamt 98 große Umzugskartons an
Akten wurden in den Jahren 2014-2016 erschlossen (R
131/10672-11306).
Archivische Bewertung und
Bearbeitung
Das Schriftgut des Reichspatentamts
bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen
Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils
eigenständige Findmittel (maschinenschriftliche Findbücher)
angefertigt:
R 131 - Generalakten
R 131 - Vergeltungsakten
R 131 -
Patentanmeldungsakten
R 131 - Personalakten
In späteren Jahren kamen weitere Personal- und
Patentanmeldungsakten hinzu.
Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind
nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446)
konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des
Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem
Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist.
Das
Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen
Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und
das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen
definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine
durchweg induktive Klassifikation nicht zu.
Generalakten (R 131/1-1205)
Die
Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts.
Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justizverwaltung - jeweils
Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten
eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten
vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen
oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges"
Generalaktenregister geführt worden ist.
Die
Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen,
gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen.
Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In
einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs
durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B.
"gen. III, 4 - Zeichen"
"gen.
III, 4 a - Freizeichen"
"gen. III, 4 b -
Wortzeichen"
"gen. III, 4 c - Wappen".
Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in
denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem
Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete
Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung
erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die
Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn
nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein.
Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren
1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung
der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen, sondern
auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte
Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv
überliefert sind.
Der Umstand, dass die
Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes
der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist;
lässt sich anhand der Klassifikation deutlich ablesen. Die Klassifikation
des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen
Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und
Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen
werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den
Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die
Gesamtklassifikation stellt sich nunmehr folgendermaßen dar:
I Patente
II Geschmacks- und
Gebrauchsmuster
III Warenzeichen
IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung
V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland
VI Patentanwälte.
Die Klassifizierung der
Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei
der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne
Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ
leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer
gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich.
In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so
vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragraphen der Patent-, Muster-
und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in
unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagraphen standen, sind die Aktenzeichen
offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden.
Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen
insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender
Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt:
Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-,
Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits
sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs
andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der
Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht
erkennbar.
Wegen der lückenhaften Überlieferung
des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist
sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen
- wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen
beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine
archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte
Gliederung notwendig machte.
Die Akten der Gruppe
V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalphabet angelegt, die
Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die
Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation
lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale
Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie
angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der
Aktengruppe gestellt wurden.
Angesichts im Laufe
der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl.
z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer
Index gefertigt worden.
Die ohne Aktenzeichen
überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen
klassifiziert.
Kassiert wurden im Jahr 1995 die in
den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und
Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B.
über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts.
Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch
wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach
2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des
Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen
werden.
Vergeltungsakten (R 131/1001-10346)
Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im
April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376
Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände
als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden
insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte
Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom
15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben.
Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer
bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten
dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich
für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein
Beispielband aufgehoben.
Im 1984 entstandenen
Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des
Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten
Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte
wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen
Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück
stehen.
Die vorgegebene Gliederung in Akten über
erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese
beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster,
Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten
Gebieten.
In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde
der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im
Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei
Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R
131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der
nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu
signiert.
Kassationen wurden nicht vorgenommen.
Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst
wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber,
die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente.
Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil
wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS)
übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte
das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden.
Das vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine
Dumschat bearbeitete Findmittel ist online recherchierbar.
Patentanmeldungsakten (R 131/EC 3317 - EC 4316,
10347-10670, 11287-11292)
Patent- und
Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen
zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und
industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung.
Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen.
Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der
Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige
Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der
Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h.
Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere
Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten
erscheinende Klasse.
Zu den Mikrofilmen jener
Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National
Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden,
erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des
Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht.
Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim
Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die
Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende
Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können
somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa
Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten.
Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage
kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen.
Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden
sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz
stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den
Filmsignaturen her.
Die über das Zentrale
Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im
Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem
ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon
auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener
Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation
irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren
stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese
Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert.
Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein
System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels
alphabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen.
Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und
signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber
hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502)
wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum,
abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr
in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB
24128).
Sowohl die Klassifikation des Bestands als
auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches
das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat.
Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern,
ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die
Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde
nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die
vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei
letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne
im Ausland.
Im Einzelnen erfasst wurden bei der
Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten
Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch,
d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren,
das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte
Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das von Karl-Heinz Eggert
und Sabine Dumschat bearbeitete Findmittel ist online
recherchierbar.
Personalakten (R 131/1698-2853,
10672-11306)
Von den vom Deutschen Patentamt 1980
aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten
des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden
waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde
kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig
personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2").
Bei
allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener
Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen
Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte",
handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts.
Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes
Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R
131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b
und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen
erfasst (sog. "Anlage 3").
Mit den aus seiner
Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten
von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das
Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher
Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725
und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel.
Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen
Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über
Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des
Reichspatentamts" existiert noch eine zweite, undatierte, namentliche
Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten
nicht deckt.
Aus den nach der Bewertung
verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv 1980 der Teilbestand "R 131 -
Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen vom
Bundesministerium der Justiz abgelieferte 29 Personalakten des
Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis
vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert
ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten
jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Diese Daten wurden in den
Jahren 2014-2016 an den Akten abgeglichen und in BASYS eingepflegt.
Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt
abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, lagen lediglich zu
519 namentliche Auflistungen vor. Eine Revision der Personalakten unter
Abgleich der Abgabelisten und Erschließung der vorerst letzten, insgesamt
98 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen erledigten 2014-2016
Monika Hessel, Matti Spieler und Sabine Dumschat (jetzt R
131/10672-11306). Dabei wurden auch die aus dem Bestand 30.12
(Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam
aussortierten Fragmente von Personalakten sowie weitere 0,14 lfm (ein
Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft
berücksichtigt.
Nach dem sichtenden Abgleich mit
den drei älteren Abgabeverzeichnissen wurden die Personalakten geordnet,
eingemappt, gegebenenfalls neu signiert, vollständig in BASYS erschlossen
und klassifiziert. Fünf Akten, die sich als Patentanmeldungen entpuppten,
wurden entsprechend umklassifiziert (R 131/11287-11292), sechs Akten
provenienzgerecht in verwandte Schriftgutbestände des Bundesarchivs
transferiert.
Inhaltliche Charakterisierung
Generalakten (R 131/1-1205)
Der
Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des
Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik
und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen
Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die
umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen
Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des
Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen
Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen
Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren.
Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was
die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt.
Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE):
Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster
1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung
1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen
1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28),
Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47),
Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb,
Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte
Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49),
Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11),
gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder
1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse
1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5),
Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und
Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41),
Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36)
Findmittel: BASYS
Vergeltungsakten (R
131/1001-10346)
Die 1973 ins Bundesarchiv
gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner
Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über
gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar
1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer
Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung
über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der
Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737).
Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen
gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und
Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz
während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf
welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung
allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden.
Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln
vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische
Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken.
Überlieferung: 1940-1945 (345 AE):
Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4),
Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1),
Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche
Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2),
Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte
für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte:
deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14),
deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945
(44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für
künstlerische Werke 1940-1945 (73)
Findmittel:
BASYS (Online-Findbuch)
Patentanmeldungen
a) R 131/EC 3317 - EC 4316
Auf
den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der
"National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa
befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den
dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den
Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des
Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf
Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht
gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf.
Diese
Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu
Ende geführt werden konnten und zu denen keine Patente mehr erteilt
wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und
Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des
Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und
industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt
werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte
nicht unerheblich sein.
Überlieferung:
Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme)
Findmittel: Findbuch (1984)
b) R
131/10347-10670, 11287-11292
Die über das Zentrale
Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich
auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun
haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige
Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden
gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden
mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel"
verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige
Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde
und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen,
war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht
möglich.
Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314
AE):
Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich
1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2),
Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945
(2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942
(10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland
1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4),
Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1);
Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937
(11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3)
Findmittel: BASYS (Online-Findbuch)
Personalakten (R 131/1698-2853, 10672-11306)
Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des
Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Bei den Akten R 131/1698-2720
handelt es sich um eine Abgabe des Deutschen Patentamts München aus dem
Jahr 1980, bei R 131/2730-2758 um eine Abgabe des Jahres 1981. Weitere,
umfangreiche Abgaben (R 131/10672-11306) stammen aus dem Jahr 2004. Zu
den Patentanwälten zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung
wegen die Zulassung entzogen hatte und die entsprechend 1933 bzw. 1938
aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht worden waren (R
131/2760-2853). Die zugehörigen 94 Akten wurden 1995 vom Deutschen
Patentamt übernommen.
Generell wurden zu den
Patentanwälten im Reichspatentamt Akten angelegt, sobald diese sich um
eine Zulassung bemühten. Dokumentiert sind in diesen Akten die jeweiligen
Lebensläufe und Ausbildungsgänge, die schriftlichen und mündlichen
Prüfungen, die für die Zulassuzng als Patentanwalt erforderlich waren,
die Eröffnung von Anwaltsbüros und die Eintragung ihrer Inhaber in die
Liste der Paqtentanwälte. Für die Zeit des Dritten Reichs sind ferner
belegt die Durchführung der Abstammungsnachweise, die für die jüdischen
Anwälte im Berufsverbot mündeten, sowie auch die Verpflichtung von
Anwälten zur Arbeit in kriegswichtigen Betrieben und die finanziellen
Notlagen während des Zweiten Weltkrieges.
Bei den
Akten R 131/2720-2758 handelt es sich vornehmlich um Vorakten jener
Institutionen, in denen spätere Mitarbeiter des Reichspatentamts vordem
tätig gewesen waren. R 131/11196-11241 umfassen ausnahmslos
Verfahrensakten des Ehrengerichtshofs für Patentanwälte. Den zugehörigen
Personalakten sind sie in Serien zugeordnet. Bei den Akten R
131/11242-11272 handelt es sich um reine Personalakten von Mitarbeitern
des Patentamts, wohingegen R 131/11273-11286 Akten von Patentbüros sind,
die sinngemäß - da inhabergeführt - den Personalakten des Bestands
zugeordnet wurden.
Überlieferung: (1877-1918)
1919-1945 (1.883 AE)
Findmittel: BASYS
Umfang:
Gesamt: 4702 AE = 3721 AE
und 999 Mikrofilme
Generalakten: 44,9 lfm - 1.171
AE (R 131/1-1205)
Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345
AE (R 131/10001-10346)
Patentanmeldungen:
314 AE (R 131/10347-10670) und
999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316)
Personalakten:
1.883 AE (R 131/1698-2853,
10672-11306)
Gesamtlaufzeit des Bestands:
(1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
Teilbestände:
Generalakten: (1877-1918)
1919-1945 (1946-1951)
Vergeltungsakten:
1940-1945
Patentanmeldungsakten:
Filme 1941-1945
Akten (1877-1918)
1919-1945
Personalakten: (1877-1918)
1919-1945
Erschließungszustand (Überblick):
Generalakten: BASYS
Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, BASYS
(Online-Findbuch) zu den nicht verfilmten Akten
Vergeltungsakten: BASYS (Online-Findbuch)
Personalakten: BASYS
Erschließungszustand
(Überblick):
Generalakten: BASYS
Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, BASYS
(Online-Findbuch) zu den nicht verfilmten AE
Vergeltungsakten: BASYS (Online-Findbuch)
Personalakten: BASYS
Zitierweise: BArch R
131/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch R 131
- Umfang
-
3667 Aufbewahrungseinheiten; 100,0 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Justiz
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Fremde Archive: National Lending Library for Science and Technology, Boston Spa, Yorkshire (England)
"Sonderarchiv", Moskau: f. 1492 (132 AE, Laufzeit: 1935-1942)
"Sonderarchiv", Moskau: f. 1492 (132 AE, Laufzeit: 1935-1942)
Deutsches Patentamt, München
Die Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts besitzt umfangreiche Verzeichnisse und Hilfsmittel, insbesondere die Patentrolle des Reichspatentamts
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: B 180 Deutsches Patentamt
Z 22 Rechtsamt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
DF 3 Amt für Erfindungs- und Patentwesen (DDR)
R 1501 Reichsministerium des Innern
R 3001 Reichsjustizministerium
R 3002 Reichsgericht
Amtliche Druckschriften: Die Veröffentlichungen des Reichspatentamts lassen sich in zwei Gruppen aufteilen:
a)
- Amtliche Veröffentlichungen
- Deutsche und ausländische Patentschriften
- Patentblatt (neben dem Reichsanzeiger das amtliche Veröffentlichungsblatt für Patentanmeldungen und -erteilungen)
b) Sonstige Veröffentlichungen des Patentamts zur umfassenden Information interessierter Kreise:
- Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen (vgl. RD 43/1)
- Warenzeichenblatt
- Auszüge aus den Patentschriften
- Nummernliste der deutschen Patentschriften
- Verzeichnis der vom Reichspatentamt im Jahre (...) erteilten Patente
- Gruppenliste der deutschen Patentschriften
- Gruppeneinteilung der Patentklassen
- Stichwörterverzeichnis
· Warengleichartigkeit (Sammlung der Spruchpraxis des Reichspatentamts und der Gerichte)
Patentgesetz vom 7. April 1891: Gesetz, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891, Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876; nebst Ausführungsbestimmungen unter eingehender Berücksichtigung der Rechtssprechung des Reichsgerichts und der Praxis des Patentamts, bearb. v. R. Stephan, 5. Aufl., Berlin 1900 (4480/22a);
Vorschriften für die mit der Prüfung von Patentanmeldungen betrauten Beamten des Reichspatentamts, Berlin 1941;
Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Jg. 1-50, 1894-1944, Fortsetzung s. Bd.130/1, hg. v. Kaiserlichen Patentamt, ab 1919 v. Reichspatentamt (RD 43/1); Sachregister zum Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen für die Jahre 1904-1927, hg. v. Reichspatentamt (RD 43/1 a); Ergänzungsband zum Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen Jahrgang 1901. Die Geschäftstätigkeit des Kaiserlichen Patentamts und die Beziehungen des Patentschutzes zu der Entwicklung der einzelnen Industriezweige Deutschlands in den Jahren 1891-1900, hg. v. Kaiserlichen Patentamt, 1902 (RD 43/2);
Mitteilungen aus dem Kaiserlichen Patentamt. Anmeldestelle für Gebrauchsmuster, hg. v. Kaiserlichen Patentamt, Jg. 1-4, 1891-1894 (RD 43/3);
Patentblatt. Patentblatt und Auszüge aus den Patentschriften [erschien jeweils in zwei Ausgaben, mit und ohne Patentbeschreibungen], Jg. 10-18, 1886-1894, hg. v. Kaiserlichen Patentamt (RD 43/4); Sachregister zum Patentblatt für die Jahre 1877-1890, bearb. v. Kaiserlichen Patentamt (RD 43/4a);
Alphabetisches Namenverzeichnis zu den in der Zeit vom 1. Januar 1895 bis Ende Dezember 1898 veröffentlichten a) Patentanmeldungen, -erteilungen, -übertragungen, b) Gebrauchsmustereintragungen, -umschreibungen, -Schutzverlängerungen, 1895-1898 und 1901-1903 [erschien nach dem Abschluss eines jeden Kalendervierteljahrs], ab 1901 unter dem Titel: Alphabetisches Namensverzeichnis (...) a) Patentanmeldungen, -erteilungen, -änderungen in der Person des Inhabers, b) Gebrauchsmustereintragungen, -änderungen und -verlängerungen in der Person des Inhabers; ab 1902 unter dem Titel: Alphabetisches Namensverzeichnis (...) Patentanmeldungen, -erteilungen und -änderungen in der Person des Patentinhabers (RD 43/4 b);
Auszüge aus den Patentschriften, Jg. 7-15, 1886-1894 (RD 43/5);
Taschenbuch des gewerblichen Rechtsschutzes, hg. v. Reichspatentamt, 1936 (RD 43/6);
Das Reichspatentamt 1877-1927. Rückblick auf sein Werden und Wirken, hg. v. Reichspatentamt, Berlin 1927 (E I d 43);
Abhandlungen zum Arbeitsgebiet des Reichspatentamts. Festgabe zur Feier des 50jährigen Bestehens des Reichspatentamts, hrsg. v. Hermann Isay, Berlin 1927;
Hundert Jahre Patentamt. Festschrift, hg. v. Deutschen Patentamt, München 1977 (E I d 126)
Literatur: Althammer, Werner: Das Deutsche Patentamt. Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise, München 1970;
Boehmer, Thilo von: Der Schutzbereich des deutschen Reichs-Patentes. Darf im Patentverletzungsstreit der Schutzbereich des Patentes abweichend von der im Patentanspruch gegebenen Definition unterstellt werden?, Berlin 1936;
Heß, Guido: Die Vorarbeiten zum deutschen Patentgesetz vom 25. Mai 1877, Frankfurt am Main 1966;
Hilgers, Guy: Hundert Jahre Patentamt, in: DPA-Forum (1977), H. 2/3, S. 11-23;
Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, hg. v. Heinz Boberach, Teil 1, München 1991, S. 187;
Kirchhoff, Heinrich: Das deutsche Patentwesen. Rückschau und Ausblick, Berlin 1947
- Provenienz
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Reichspatentamt (RPA), 1877-1945
- Bestandslaufzeit
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(1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
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16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Reichspatentamt (RPA), 1877-1945
Entstanden
- (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)