Archivale

Revers der Gemeinde gegen die Herrschaft, worin sie bekennt, dass sie keine Laubgerechtigkeit in den herrschaftlichen Waldungen habe, daß sie Laub nur gegen Bezahlung beziehen könne, daß die Abgabe von Laub an die Gemeinde als eine stets widerrufliche Landesherrliche Gnade zu betrachten sei

Archivaliensignatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 230 Nr. 13367

Kontext
Neuere Urkunden >> Spezialia badischer Orte >> Spezialia badischer Orte S >> Stettfeld, Gemeinde Ubstadt-Weiher, Landkreis Karlsruhe >> Forstrecht
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 230 Neuere Urkunden

Laufzeit
1823-1829

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:05 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1823-1829

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