Archivale
Revers der Gemeinde gegen die Herrschaft, worin sie bekennt, dass sie keine Laubgerechtigkeit in den herrschaftlichen Waldungen habe, daß sie Laub nur gegen Bezahlung beziehen könne, daß die Abgabe von Laub an die Gemeinde als eine stets widerrufliche Landesherrliche Gnade zu betrachten sei
- Archivaliensignatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 230 Nr. 13367
- Kontext
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Neuere Urkunden >> Spezialia badischer Orte >> Spezialia badischer Orte S >> Stettfeld, Gemeinde Ubstadt-Weiher, Landkreis Karlsruhe >> Forstrecht
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 230 Neuere Urkunden
- Laufzeit
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1823-1829
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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04.04.2025, 08:05 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1823-1829