Akte

Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prozeßkosten

Kläger: (2) Jan Dirck und Willem van Vollenhofen, Kaufleute zu Amsterdam

Beklagter: Witwe des Gabriel Christian Wahrendorf und Compagnie zu Wismar sowie Kaufmann Jordan als alleiniger Nachfolger der Handelsgesellschaft

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Fallbeschreibung: Da Bekl. durch das Tribunal angewiesen worden sind, den Kl.n ihre Prozeßkosten im Prozeß 0681 zu erstatten, machen Kl. ihre Kosten geltend und erbitten Mandat des Tribunals an Bekl. Da Witwe Wahrendorf Rechtsmittel einlegt (0681), verzögert sich die Bezahlung bis zum 02.09., als Kl. bitten, die Rechtsfrist für das angekündigte Rechtsmittel für abgelaufen zu erklären und das Urteil umzusetzen, da Bekl. ihren Schriftsatz nicht eingereicht hat. Das Tribunal folgt dem Antrag, setzt am 15.09. die Prozeßkosten fest und weist Bekl. zur Bezahlung an. Am 31.10. beschweren sich Kl., daß die Prozeßkosten noch nicht bezahlt sind und erbitten erneut Mandat, das sie am 03.11.1780 erhalten.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1680

Prozessbeilagen: (7) Rechnungen über Advokatur (20 Rtlr 24 s) und Prokuratur (11Rtlr 32 s) im Prozeß 0681

Archivaliensignatur
(1) 0682
Alt-/Vorsignatur
Wismar D 51 (W D n. 51)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 04. 1. Kläger D
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
23.05.1780-03.11.1780

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:26 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 23.05.1780-03.11.1780

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